Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung
Referat Umwelt/Sicherheit und Ordnung

Gz: USO
GRDrs 509/2001
Stuttgart,
06/13/2001



1. Feuerwehrhaus Degerloch, Neubau auf Grundstück Leinfeldener Straße 63
Raumprogramm und auszuführende Variante
2. Umbau/Sanierung Bezirksrathaus




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
19.06.2001
20.06.2001
21.06.2001



Beschlußantrag:
  1. Dem Raumprogramm für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Stuttgart-Degerloch, Leinfeldener Straße 63, wird zugestimmt (Anlage 2)
  2. Der Voruntersuchung für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Stuttgart-Degerloch gemäß Variante 3 (Anlage 2.3) mit einem Kostenrahmen von ca. 2,85 Mio. DM, abzüglich des zu erwartenden Landeszuschusses von ca. 350.000 DM, wird zugestimmt. Diese Variante wird der weiteren Planung zugrundegelegt.
  3. Aus Termingründen wird der Weiterplanung für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Stuttgart-Degerloch bis Leistungsphase 4 HOAI zugestimmt. Um Fördermittel vom Land zu erhalten, wird die Verwaltung beauftragt, rechtzeitig einen Zuwendungsantrag zur Förderung eines Feuerwehrhauses beim Regierungspräsidium zu stellen. Im Herbst 2001 wird die Verwaltung dem Gemeinderat einen Vorplanungsbeschluss zur Entscheidung vorlegen.
  4. Dem Nutzungskonzept (Anlage 4) für den sich anschließenden Umbau des Bezirksrathauses unter Einbeziehung der derzeit noch von der Freiwilligen Feuerwehr genutzten Flächen mit einem Gesamtkostenrahmen (incl. Planungskosten) von ca. 5. Mio. DM wird zugestimmt. Der Bereitstellung von Planungsmitteln in Höhe von 480.000 DM im Haushalt 2002/2003 für die Planung des Umbaus/Sanierung wird zugestimmt. Das Hochbauamt wird beauftragt, eine auf dem Nutzungskonzept basierende Vorplanung bis zum Frühjahr 2003 vorzulegen und bis zu den Haushaltsplanberatungen (Oktober/November) den erforderlichen Kostenrahmen für die mittelfristige Finanzplanung zu präzisieren.
  5. Für die weiteren Planungen des Neubaus eines Feuerwehrhauses und dem Umbau/der Sanierung des Bezirksrathauses wird eine Kostenobergrenze von insgesamt 7,85 Mio. DM (inklusiv Planungskosten – voraussichtlicher Indexstand Anfang 2002) zugrundegelegt.


Begründung:


Am 22. Oktober 1998 hat der Gemeinderat die Vorlage zu den zukünftigen Strukturen in den Stadtbezirken (GRDrs 266/1998) beschlossen. Mit GRDrs 46/2000 wurde am 23.März 2000 vom Gemeinderat die konkrete Umsetzung des Konzeptes BürgerService Stuttgart beschlossen. Dabei war bekannt, dass eine Umsetzung in Stuttgart-Degerloch wegen der örtlichen Verhältnisse nicht möglich ist. Der Gemeinderat hat deshalb im Rahmen der 3. Lesung des Haushaltsplanentwurfs 2000/2001 am 24. März 2000 die Verwaltung beauftragt, die Freiwillige Feuerwehrabteilung Degerloch an einen anderen Standort zu verlagern und das Bezirksrathaus um die dadurch frei werdenden Flächen zu erweitern.
Zum damaligen Zeitpunkt wurde von Gesamtkosten von 4 Mio. DM ausgegangen. Dieser Wert wurde von der Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen auf Rückfrage genannt, ohne dass zum damaligen Zeitpunkt ein Raumprogramm bzw. ein Nutzungskonzept vorgelegen hat, das eine genauere Planung ermöglicht hätte.

Für diese Erweiterung des Bezirksrathauses inklusive der damit verbundenen Gesamtsanierung des Gebäudes (Ausbau Dachstock, Aufzug, neue Heizung, etc.) wird nach einer ersten groben Schätzung mit einem Kostenrahmen von ca. 5 Mio. DM gerechnet. Nach Fertigstellung des neuen Feuerwehrhauses und dem Umzug der Freiwilligen Feuerwehr könnte Anfang 2004 mit dem Umbau begonnen werden. Ende 2005 wären aus heutiger Sicht das Bezirksrathaus saniert und der BürgerService eingerichtet. Der Neubau des Feuerwehrhauses ist Voraussetzung zum Umbau/Sanierung des Bezirksrathauses. Ohne diesen Sachzwang könnte die Freiwillige Feuerwehr am jetzigen Standort verbleiben. Das bedeutet, dass der Gemeinderat in den nächsten Haushaltsberatungen über das komplette Finanzierungspaket von 7,85 Mio. DM entscheiden muss, also ob das Feuerwehrhaus mit 2,85 Mio. DM im Doppelhaushalt 2002/2003 und das Bezirksrathaus mit Umbaukosten von 5 Mio. DM in der Finanzplanung ab 2004 berücksichtigt werden sollen.

Mit der Beschlussfassung zur GRDrs 430/2001 hat der Verwaltungsausschuss das Grundstück Leinfeldener Straße 63 als neuen Standort für ein Feuerwehrhaus in Stuttgart-Degerloch festgelegt. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt. Der Baubeginn für das Feuerwehrhaus ist im Sommer 2002 vorgesehen, die Fertigstellung wäre im Herbst 2003.

Bezirksbeirat und die beim “Runden Tisch” anwesende Degerlocher Bevölkerung wünschen bei der Realisierung den Bau einer Tiefgarage, damit die dringend erforderlichen Spielflächen für den Kinderhort geschaffen werden können und eine spätere eventuelle Erweiterung des Horts nicht ausgeschlossen wird. Um für den städtebaulich sensiblen Bereich eine optimale Lösung zu erreichen, hat der Bezirksbeirat die Mehrfachbeauftragung an verschiedene Architekten beschlossen. Dabei sollen die Möglichkeiten der Nutzung von Flächen des künftigen Feuerwehrhauses durch den Kinderhort geprüft werden.

Die Verwaltung schlägt die Realisierung der Variante 3 vor (Detaillierte Begründung siehe Anlage 1).
Weiterhin schlägt sie vor, auf eine Mehrfachbeauftragung aus zeitlichen, finanziellen und generellen Gründen zu verzichten. Mit der Zustimmung zur Weiterplanung des Neubaus bis Leistungsphase 4 HOAI kann die Einhaltung des Antrags Nr. 174/2001 der CDU-Gemeinderatsfraktion, der ein baurechtlich genehmigtes Baugesuch bis Oktober 2001 fordert, erreicht werden.

Mit dieser Vorlage, in Verbindung mit dem Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 16.05.2001, ist auch der Antrag Nr. 204/2001 von Frau Dr. Hackl erledigt.

Bemessungsgrundlagen für den Raumbedarf

Als Bemessungsgrundlagen für den Raumbedarf wurden zugrunde gelegt:

- DIN E 14092-1, Feuerwehrhäuser, Teil 1 (Entwurf)
- Merkblatt zur Beurteilung von Feuerwehrhäusern des Landes Baden-Württemberg
- GUV 50.0.5, Sicherheit im Feuerwehrhaus, Sicherheitsgerechtes Planen und Gestalten (1993);
- Stärke und Ausstattungssoll der Freiwilligen Feuerwehrabteilung Degerloch, sowie Erfahrungen der Branddirektion

Flächen des Raumprogramms siehe Anlage 2

Termine:

Folgende Anfangs- und Endtermine sind vorgesehen:
    - Baubeginn Feuerwehrhaus:
Sommer2002
    - Fertigstellung Feuerwehrhaus:
Ende2003
    - Baubeginn Bezirksrathaus:
Anfang2004
    - Fertigstellung Bezirksrathaus:
Ende2005


Finanzielle Auswirkungen
Über die Aufnahme der beiden zwingend miteinander verbundenen Projekte in den Haushalt und die Finanzplanung mit einem Finanzierungsvolumen von 7,85 Mio. DM ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2002/2003 zu entscheiden. Für das Feuerwehrvorhaben ist ein Landeszuschuss von etwa 350.000 DM zu erwarten.


Beteiligte Stellen

Die Referate F und T haben die Vorlage mitgezeichnet.




Klaus-Peter Murawsky Jürgen Beck
Bürgermeister Bürgermeister


Anlagen


Anlage 1 zur GRDrs 509/2001
Der Neubau des Feuerwehrhauses in Stuttgart-Degerloch ist erforderlich, weil die derzeit von der Freiwilligen Feuerwehr Degerloch/Hoffeld genutzten Räumlichkeiten im Bezirksrathaus Degerloch für die Umsetzung des Konzeptes BürgerService benötigt werden. Die Freiwillige Feuerwehr Degerloch/Hoffeld hat derzeit 43 aktive Feuerwehrangehörige. Dazu kommen noch 33 Mitglieder der Jugendfeuerwehr und 11 Feuerwehrangehörige der “Altersgruppe”.

Nach einem, zum Teil von Emotionen begleiteten Prozess zur Standortfindung, hat der Verwaltungsausschuss, nach Vorberatung im Bezirksbeirat und einem Informations- und Ausspracheabend mit der Bürgerschaft, den künftigen Standort des Feuerwehrhauses in Degerloch beschlossen (GRDrs 430/2001). Das neue Feuerwehrhaus soll beim Grundstück Leinfeldener Straße 63 erstellt werden.

Im Vorfeld der Standortentscheidung wurde von einem Architekten eine planerische Voruntersuchung u.a. für den Standort Leinfeldener Straße erstellt. Vom Hochbauamt wurden 2 weitere Varianten entwickelt.

Variante 1:

(Anlage 2.1)

Diese von einem externen Architekten im Zuge einer planerischen Voruntersuchung entwickelte Variante sieht den Anbau des Feuerwehrhauses an das bestehende Wohnhaus Nr. 63 (Hausmeister Filderschule) vor. Zur Realisierung der Programmflächen und der 29 baurechtlich erforderlichen Stellplätze (17 für die Schule, 12 für die Feuerwehr) werden zum Teil die sehr eingeschränkten Spielflächen des Kinderhorts herangezogen. Dem Kinderhort verbleibt nur eine kleine Spielfläche neben dem Gebäude. Stadtgestalterisch ist die Anpassung des Anbaus (Zweckgebäude Feuerwehrhaus) an die bestehende alte Bausubstanz (ehemaliges Wannenbad, jetzt Hausmeisterwohnungen) schwer vorstellbar, insbesondere aus der Blickrichtung vom Ortskern her.

Für diese Variante wurden vom beauftragten Architekten notwendige Investitionen von ca. 3 Mio. DM brutto ermittelt.

Alternativ wären der Abriss des Gebäudes Leinfeldener Straße 63 und die Realisierung einer Hausmeisterwohnung im Neubau möglich (nicht in Anlage dargestellt). Dabei würde etwas mehr Spielfläche für den Kinderhort zur Verfügung stehen. Die zweite Wohnung im Gebäude 63 (Vertreter des Hausmeisters) würde bei dieser Lösung ersatzlos entfallen. Diese vom Architekten untersuchte Alternative verursacht Kosten von ca. 3.5 Mio. DM brutto.

Variante 2:

(Anlage 2.2)

Bei dieser Variante des Hochbauamtes wird das Feuerwehrhaus vor das Gebäude Leinfeldener Straße 63, in der Gebäudeflucht der Filderschule und des Hausmeistergebäudes platziert. In einer Tiefgarage werden die für die Filderschule baurechtlich notwendigen 17 (aus Planungsgründen 18) Stellplätze realisiert. Die für das Feuerwehrhaus erforderlichen 12 Stellplätze, die nur im Einsatzfall benutzt werden und für die bezüglich der Befahrbarkeit keine so strengen Anforderungen bestehen (Fahrzeuge können auch “zugeparkt” werden – gefangene Stellplätze), werden in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrhauses als befahrbare Grünfläche hergestellt. Damit kann dem dringenden Bedarf des Kinderhorts zwecks Schaffung/Erweiterung der Spielflächen und dem Erhalt des Baumbestandes Rechnung getragen werden. Bei dieser Variante ist ein Kostenrahmen von ca. 3,6 Mio. DM brutto veranschlagt.
Variante 3:

(Anlage 2.3)

Diese Variante sieht den Neubau des Feuerwehrhauses wie in Variante 2 beschrieben vor. Es wird jedoch auf den Bau einer Tiefgarage verzichtet – alle 29 baurechtlich notwendigen Stellplätze werden im Bereich um das Feuerwehrhaus nachgewiesen (die Stellplätze für das Feuerwehrhaus z.T. als gefangene Stellplätze). Der Geländeverbrauch ist gegenüber Variante 2 um ca. 150 m2 höher. Für Spielflächen und künftig evtl. gewünschte bauliche Erweiterung des Kinderhort stehen in dieser Größenordnung weniger Flächen als bei Variante 2 zur Verfügung. Die Umsetzung dieser Variante macht Investitionsmittel von ca. 2,85 Mio. DM erforderlich.

Bewertung:

Variante 1
Variante 2
Variante 3
    Kosten
+
0(bei Alternative)
-
++
    Funktionalität des Feuerwehrhauses
+
+
+
    Nutzungsmöglichkeiten Kinderhort/Öffentlichkeit
-
++
+
    Städtebauliche Einordnung
-
+
+
    Erhalt der zweiten Wohnung (Vertretung Hausmeister)
+
-(bei Alternative)
+
+

Variante 3 kann in allen Kategorien ein “Plus” verbuchen. Variante 2 hat gegenüber Variante 3 in den Kategorien Nutzungsmöglichkeiten Kinderhort/Öffentlichkeit und städtebauliche Einordnung leichte Vorteile, da der Geländeverbrauch geringer ist, mit ca. 750.000 DM Mehrkosten jedoch einen gewichtigen Nachteil. Variante 1 hat gegenüber Variante 3, bei um 150.000 DM höheren Kosten, auch in den Kategorien Nutzungsmöglichkeiten Kinderhort/Öffentlichkeit und städtebauliche Einordnung Nachteile.

Die Verwaltung schlägt die Realisierung der Variante 3 vor. Variante 1 hat mehr Nachteile und die Vorteile der Variante 2 (etwas geringerer Geländeverbrauch) rechtfertigen nicht Mehrkosten von ca. 750.000 DM.

Bei einer Beauftragung an mehrere Architekten (Mehrfachbeauftragung an 4 Architekten) kann nicht mehr gewährleistet werden, dass bis Ende September Planunterlagen und Kostenaufstellungen vorliegen, wie sie für einen Zuwendungsantrag zur Förderung eines Feuerwehrhauses beim Regierungspräsidium erforderlich sind. Auch ist aus Sicht der Verwaltung der Neubau eines Feuerwehrhauses nicht von solch städtebaulicher Bedeutung, dass ein Planungsmehraufwand von ca. 100.000 DM gerechtfertigt wäre. Die Planung eines Zweckbaus lässt nur wenige Variationsmöglichkeiten zu. Mit einer Mehrfachbeauftragung würde ein Präzedenzfall geschaffen, der bei vielen weiteren Planungen als Vorgang dienen und damit insgesamt zu einem nicht mehr vertretbaren finanziellen Aufwand für die Stadt führen würde. Möglich und sinnvoll ist jedoch, dass das Hochbauamt zusammen mit dem zu beauftragenden Architekten frühzeitig Kontakt mit den Beteiligten aufnimmt.

Umbau/Sanierung Bezirksrathaus:

Die Verwaltung hat für das Bezirksrathaus Degerloch ein Nutzungskonzept erstellt, das den städtischen Richtlinien entspricht. Es stellt das organisatorisch Notwendige dar und kann nicht weiter reduziert werden. Das Konzept BürgerService Stuttgart ist in vollem Umfang umsetzbar. Das Nutzungskonzept umfasst ca. 820 m2, wobei Warte-, Treppen- und sonstige Flächen pauschal angesetzt sind. An Grundfläche stehen im Bezirksrathaus (incl. beider Dachstöcke) ca. 820 m2 zur Verfügung. Eine Umsetzung des kompletten Nutzungskonzeptes ist damit nicht ohne weiteres möglich, da das Konzept in 2 denkmalgeschützte Gebäude mit mehreren Stockwerken eingepasst werden muss. Durch individuelle, architektonisch ansprechende Lösungen im Innern des Gebäudes (z.B. teilweise Nutzung des Sitzungssaales als Besprechungszimmer) sollte eine Umsetzung möglich sein.

Eine genaue Kostenermittlung ist ohne detaillierte Planung nicht möglich. Unter Zugrundelegung der Sanierungsplanungen aus dem Jahre 1991, erweitert um die zusätzliche Fläche des Anbaus, und der am vergleichbaren (aktuellen) Umbau des Bezirksrathauses in Untertürkheim entstandenen Kosten wird von einem Kostenrahmen von 5 Mio. DM ausgegangen. Dabei wird zu Grunde gelegt, dass keine unvermuteten Aufwendungen bei der Umsetzung anfallen.

Mit den Bauarbeiten kann aus heutiger Sicht Anfang 2004 begonnen werden. Sofern die Mittel für den Neubau des Feuerwehrhauses im Haushalt 2002/2003 bereitgestellt werden, wäre die Finanzierung der Umbaukosten des Bezirksamts in der Finanzplanung ab 2004 zu berücksichtigen. Für die Planung des Umbaus/Sanierung Bezirksrathaus müssen zum Doppelhaushalt 2002/2003 Planungsmittel in Höhe von 480.000 DM bereitgestellt werden. Nur so ist der vorgesehene Baubeginn Anfang 2004 möglich. Mit dem Abschluss der Arbeiten wird Ende 2005 gerechnet.

Für die mit dem Umzug des Bürgerbüros in das Bezirksrathaus dann im Treffpunkt Degerloch frei werdenden 2 Zimmer (72 qm2) liegen bereits Nutzungswünsche von Vereinen und den Fraktionen des Bezirksbeirates vor. Wenn der Saal im Treffpunkt Degerloch (145 qm2) dienstags und gelegentlich freitags nicht mehr durch die Bezirksverwaltung belegt wird, können mehr Anforderungen von Degerlocher Vereinen und kulturellen Institutionen befriedigt werden.