Die Verwaltung schlägt die Realisierung der Variante 3 vor (Detaillierte Begründung siehe Anlage 1). Weiterhin schlägt sie vor, auf eine Mehrfachbeauftragung aus zeitlichen, finanziellen und generellen Gründen zu verzichten. Mit der Zustimmung zur Weiterplanung des Neubaus bis Leistungsphase 4 HOAI kann die Einhaltung des Antrags Nr. 174/2001 der CDU-Gemeinderatsfraktion, der ein baurechtlich genehmigtes Baugesuch bis Oktober 2001 fordert, erreicht werden. Mit dieser Vorlage, in Verbindung mit dem Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 16.05.2001, ist auch der Antrag Nr. 204/2001 von Frau Dr. Hackl erledigt. Bemessungsgrundlagen für den Raumbedarf Als Bemessungsgrundlagen für den Raumbedarf wurden zugrunde gelegt: - DIN E 14092-1, Feuerwehrhäuser, Teil 1 (Entwurf) - Merkblatt zur Beurteilung von Feuerwehrhäusern des Landes Baden-Württemberg - GUV 50.0.5, Sicherheit im Feuerwehrhaus, Sicherheitsgerechtes Planen und Gestalten (1993); - Stärke und Ausstattungssoll der Freiwilligen Feuerwehrabteilung Degerloch, sowie Erfahrungen der Branddirektion Flächen des Raumprogramms siehe Anlage 2 Termine:
Folgende Anfangs- und Endtermine sind vorgesehen:
(Anlage 2.1)
Diese von einem externen Architekten im Zuge einer planerischen Voruntersuchung entwickelte Variante sieht den Anbau des Feuerwehrhauses an das bestehende Wohnhaus Nr. 63 (Hausmeister Filderschule) vor. Zur Realisierung der Programmflächen und der 29 baurechtlich erforderlichen Stellplätze (17 für die Schule, 12 für die Feuerwehr) werden zum Teil die sehr eingeschränkten Spielflächen des Kinderhorts herangezogen. Dem Kinderhort verbleibt nur eine kleine Spielfläche neben dem Gebäude. Stadtgestalterisch ist die Anpassung des Anbaus (Zweckgebäude Feuerwehrhaus) an die bestehende alte Bausubstanz (ehemaliges Wannenbad, jetzt Hausmeisterwohnungen) schwer vorstellbar, insbesondere aus der Blickrichtung vom Ortskern her. Für diese Variante wurden vom beauftragten Architekten notwendige Investitionen von ca. 3 Mio. DM brutto ermittelt. Alternativ wären der Abriss des Gebäudes Leinfeldener Straße 63 und die Realisierung einer Hausmeisterwohnung im Neubau möglich (nicht in Anlage dargestellt). Dabei würde etwas mehr Spielfläche für den Kinderhort zur Verfügung stehen. Die zweite Wohnung im Gebäude 63 (Vertreter des Hausmeisters) würde bei dieser Lösung ersatzlos entfallen. Diese vom Architekten untersuchte Alternative verursacht Kosten von ca. 3.5 Mio. DM brutto. Variante 2:
(Anlage 2.2)
Bei dieser Variante des Hochbauamtes wird das Feuerwehrhaus vor das Gebäude Leinfeldener Straße 63, in der Gebäudeflucht der Filderschule und des Hausmeistergebäudes platziert. In einer Tiefgarage werden die für die Filderschule baurechtlich notwendigen 17 (aus Planungsgründen 18) Stellplätze realisiert. Die für das Feuerwehrhaus erforderlichen 12 Stellplätze, die nur im Einsatzfall benutzt werden und für die bezüglich der Befahrbarkeit keine so strengen Anforderungen bestehen (Fahrzeuge können auch “zugeparkt” werden – gefangene Stellplätze), werden in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrhauses als befahrbare Grünfläche hergestellt. Damit kann dem dringenden Bedarf des Kinderhorts zwecks Schaffung/Erweiterung der Spielflächen und dem Erhalt des Baumbestandes Rechnung getragen werden. Bei dieser Variante ist ein Kostenrahmen von ca. 3,6 Mio. DM brutto veranschlagt. Variante 3:
(Anlage 2.3)
Diese Variante sieht den Neubau des Feuerwehrhauses wie in Variante 2 beschrieben vor. Es wird jedoch auf den Bau einer Tiefgarage verzichtet – alle 29 baurechtlich notwendigen Stellplätze werden im Bereich um das Feuerwehrhaus nachgewiesen (die Stellplätze für das Feuerwehrhaus z.T. als gefangene Stellplätze). Der Geländeverbrauch ist gegenüber Variante 2 um ca. 150 m2 höher. Für Spielflächen und künftig evtl. gewünschte bauliche Erweiterung des Kinderhort stehen in dieser Größenordnung weniger Flächen als bei Variante 2 zur Verfügung. Die Umsetzung dieser Variante macht Investitionsmittel von ca. 2,85 Mio. DM erforderlich. Bewertung:
Die Verwaltung schlägt die Realisierung der Variante 3 vor. Variante 1 hat mehr Nachteile und die Vorteile der Variante 2 (etwas geringerer Geländeverbrauch) rechtfertigen nicht Mehrkosten von ca. 750.000 DM. Bei einer Beauftragung an mehrere Architekten (Mehrfachbeauftragung an 4 Architekten) kann nicht mehr gewährleistet werden, dass bis Ende September Planunterlagen und Kostenaufstellungen vorliegen, wie sie für einen Zuwendungsantrag zur Förderung eines Feuerwehrhauses beim Regierungspräsidium erforderlich sind. Auch ist aus Sicht der Verwaltung der Neubau eines Feuerwehrhauses nicht von solch städtebaulicher Bedeutung, dass ein Planungsmehraufwand von ca. 100.000 DM gerechtfertigt wäre. Die Planung eines Zweckbaus lässt nur wenige Variationsmöglichkeiten zu. Mit einer Mehrfachbeauftragung würde ein Präzedenzfall geschaffen, der bei vielen weiteren Planungen als Vorgang dienen und damit insgesamt zu einem nicht mehr vertretbaren finanziellen Aufwand für die Stadt führen würde. Möglich und sinnvoll ist jedoch, dass das Hochbauamt zusammen mit dem zu beauftragenden Architekten frühzeitig Kontakt mit den Beteiligten aufnimmt. Umbau/Sanierung Bezirksrathaus:
Die Verwaltung hat für das Bezirksrathaus Degerloch ein Nutzungskonzept erstellt, das den städtischen Richtlinien entspricht. Es stellt das organisatorisch Notwendige dar und kann nicht weiter reduziert werden. Das Konzept BürgerService Stuttgart ist in vollem Umfang umsetzbar. Das Nutzungskonzept umfasst ca. 820 m2, wobei Warte-, Treppen- und sonstige Flächen pauschal angesetzt sind. An Grundfläche stehen im Bezirksrathaus (incl. beider Dachstöcke) ca. 820 m2 zur Verfügung. Eine Umsetzung des kompletten Nutzungskonzeptes ist damit nicht ohne weiteres möglich, da das Konzept in 2 denkmalgeschützte Gebäude mit mehreren Stockwerken eingepasst werden muss. Durch individuelle, architektonisch ansprechende Lösungen im Innern des Gebäudes (z.B. teilweise Nutzung des Sitzungssaales als Besprechungszimmer) sollte eine Umsetzung möglich sein.
Eine genaue Kostenermittlung ist ohne detaillierte Planung nicht möglich. Unter Zugrundelegung der Sanierungsplanungen aus dem Jahre 1991, erweitert um die zusätzliche Fläche des Anbaus, und der am vergleichbaren (aktuellen) Umbau des Bezirksrathauses in Untertürkheim entstandenen Kosten wird von einem Kostenrahmen von 5 Mio. DM ausgegangen. Dabei wird zu Grunde gelegt, dass keine unvermuteten Aufwendungen bei der Umsetzung anfallen.
Mit den Bauarbeiten kann aus heutiger Sicht Anfang 2004 begonnen werden. Sofern die Mittel für den Neubau des Feuerwehrhauses im Haushalt 2002/2003 bereitgestellt werden, wäre die Finanzierung der Umbaukosten des Bezirksamts in der Finanzplanung ab 2004 zu berücksichtigen. Für die Planung des Umbaus/Sanierung Bezirksrathaus müssen zum Doppelhaushalt 2002/2003 Planungsmittel in Höhe von 480.000 DM bereitgestellt werden. Nur so ist der vorgesehene Baubeginn Anfang 2004 möglich. Mit dem Abschluss der Arbeiten wird Ende 2005 gerechnet.
Für die mit dem Umzug des Bürgerbüros in das Bezirksrathaus dann im Treffpunkt Degerloch frei werdenden 2 Zimmer (72 qm2) liegen bereits Nutzungswünsche von Vereinen und den Fraktionen des Bezirksbeirates vor. Wenn der Saal im Treffpunkt Degerloch (145 qm2) dienstags und gelegentlich freitags nicht mehr durch die Bezirksverwaltung belegt wird, können mehr Anforderungen von Degerlocher Vereinen und kulturellen Institutionen befriedigt werden.