Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB 0330-06
GRDrs
12/2004
Stuttgart,
01/27/2004
Neubesetzung beschließender und beratender Ausschüsse des Gemeinderats und Veränderungen in sonstigen Gremien aus Anlass des Nachrückens von Herrn Klaus-Dieter Warth (CDU) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
28.01.2004
29.01.2004
Beschlußantrag:
1. Die in Anlage 1 bis 5 dargestellten Ausschüsse, Beiräte und sonstigen Gremien werden neu besetzt.
2. Die personelle Besetzung ergibt sich
a) für die beschließenden Ausschüsse – im Falle einer Einigung zwischen den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen - entsprechend
Anlage 1,
b) die beratenden Ausschüsse entsprechend der
Anlage 2,
c) die vom Gemeinderat gebildeten Beiräte und sonstigen Gremien gemäß
Anlage 3.
d) In den in
Anlagen 4 und 5
aufgeführten weiteren Gremien werden die dort genannten personellen Veränderungen beschlossen.
Begründung:
Aus Anlass des Nachrückens von Herrn Klaus-Dieter Warth (CDU) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart wird es erforderlich, die in den
Anlagen 1 bis 3
aufgeführten Gremien des Gemeinderats neu zu besetzen sowie die Vertretung in weiteren Gremien
(Anlagen 4 und 5)
neu zu regeln. Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat die aus den Anlagen ersichtlichen Veränderungen vorgeschlagen.
Eine offene Wahl der in
Anlage 1
genannten beschließenden Ausschüsse durch Akklamation ist nur möglich, wenn alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, also auch die Mitglieder, die keiner Fraktion angehören, dieser Sitzverteilung positiv zustimmen; eine Stimmenthaltung ist nicht ausreichend. Falls die Einstimmigkeit nicht erreicht wird, ist eine Listenwahl nach gebundenen Listen zu empfehlen (§ 40 Abs. 2 GemO). Die in Anlage 1 genannte neue Zusammensetzung gilt daher nur für den Fall der Einigung.
Die in den
Anlagen 2 bis 5
aufgeführten beratenden Ausschüsse und Gremien können durch einfachen Beschluss des Gemeinderats umgebildet werden (§ 41 GemO).
Finanzielle Auswirkungen
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Beteiligte Stellen
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Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Dr. Wolfgang Schuster
Anlagen
5