Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0330-06
GRDrs 12/2004
Stuttgart,
01/27/2004



Neubesetzung beschließender und beratender Ausschüsse des Gemeinderats und Veränderungen in sonstigen Gremien aus Anlass des Nachrückens von Herrn Klaus-Dieter Warth (CDU) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
28.01.2004
29.01.2004



Beschlußantrag:

1. Die in Anlage 1 bis 5 dargestellten Ausschüsse, Beiräte und sonstigen Gremien werden neu besetzt.

2. Die personelle Besetzung ergibt sich


a) für die beschließenden Ausschüsse – im Falle einer Einigung zwischen den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen - entsprechend Anlage 1,

b) die beratenden Ausschüsse entsprechend der Anlage 2,

c) die vom Gemeinderat gebildeten Beiräte und sonstigen Gremien gemäß Anlage 3.

d) In den in Anlagen 4 und 5 aufgeführten weiteren Gremien werden die dort genannten personellen Veränderungen beschlossen.


Begründung:


Aus Anlass des Nachrückens von Herrn Klaus-Dieter Warth (CDU) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart wird es erforderlich, die in den Anlagen 1 bis 3 aufgeführten Gremien des Gemeinderats neu zu besetzen sowie die Vertretung in weiteren Gremien (Anlagen 4 und 5) neu zu regeln. Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat die aus den Anlagen ersichtlichen Veränderungen vorgeschlagen.

Eine offene Wahl der in Anlage 1 genannten beschließenden Ausschüsse durch Akklamation ist nur möglich, wenn alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, also auch die Mitglieder, die keiner Fraktion angehören, dieser Sitzverteilung positiv zustimmen; eine Stimmenthaltung ist nicht ausreichend. Falls die Einstimmigkeit nicht erreicht wird, ist eine Listenwahl nach gebundenen Listen zu empfehlen (§ 40 Abs. 2 GemO). Die in Anlage 1 genannte neue Zusammensetzung gilt daher nur für den Fall der Einigung.

Die in den Anlagen 2 bis 5 aufgeführten beratenden Ausschüsse und Gremien können durch einfachen Beschluss des Gemeinderats umgebildet werden (§ 41 GemO).


Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

5