Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
74
1
VerhandlungDrucksache:
104/2006
GZ:
St
Sitzungstermin: 27.04.2006
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann hr
Betreff: Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Buchen-/Möhringer Straße (Stgt 188) im Stadtbezirk Stuttgart-Süd
- Satzungsbeschluss gem. 10 BauGB und § 76 LBO
ohne Anregungen

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 25.04.2006, nichtöffentlich, Nr. 190

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 11.04.2006, GRDrs 104/2006, mit folgendem

Beschlussantrag:

Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.


StRin Küstler (DIE LINKE.PDS) hält es für problematisch, dass in Stuttgart immer wieder Wohnungsbau an Orten genehmigt wird, wo die Umgebung für die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner gesundheitsgefährdend ist. Auch beim vorliegenden Bebauungsplan Buchen-/Möhringer Straße würden die schalltechnischen Orientierungswerte für die städtebauliche Planung überschritten, ebenso der Stickstoffdioxyd-Grenzwert. Lärmschutzfenster seien keine ausreichende Lösung, denn im Wohngebiet würden auch Kinder draußen spielen. Da diese Belastungen bereits schon jetzt für das ganze Gebiet gelten, müsse eine Verminderung der Lärm- und Feinstaubbelastung vor allem durch den Autoverkehr ernsthaft und zügig angegangen werden. Würden die Emissionen nicht verringert, bliebe nur die Überbauung von bisher freien landwirtschaftlich genutzten Flächen, was nicht wünschenswert sei.

Diese Vorbehalte würden in Bezug auf den Lärm auch für den Bebauungsplan unter TOP 2 (Frankenthaler/Pforzheimer Straße) gelten. Da dringend Wohnungen benötigt würden, gerade im preiswerten Sektor, stimme sie dennoch den beiden Anträgen mit "großem Bauchweh" zu.

Durch den Heslacher Tunnel, so StR Barg (CDU), werde das Gebiet von Verkehr bereits entlastet. Es handle sich um eine zentrale Lage mit guter Versorgung und um Wohnungsbau in richtig dimensionierter Größe. Wenn man solche Baumöglichkeiten nicht nutzen würde, könne man nur noch in die freie Landschaft ausweichen.

StR Rockenbauch (SÖS) vermisst in der Planfestsetzung einen Textbaustein zum Einsatz von erneuerbarer Energie im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung zu seinem Antrag Nr. 542/2005 "Erneuerbare Energien in Neubaugebieten". Er werde sich daher der Stimme enthalten.

BM Hahn erläutert, dass es unter TOP 1 um eine klassische Baulückenfüllung gehe, und unter TOP 2 werde in Weilimdorf ebenfalls in einer integrierten Lage im Bestand gebaut, statt mit Neubau auf die grüne Wiese zu gehen. Man befinde sich in Stuttgart in einer Großstadt, wo man sich mit Fragen der Lärmbelastung und Luftqualität auseinandersetzen müsse. Die Vorlagen hätten den Vorzug, dieses nicht zu verschweigen, sondern klar darzulegen. Die Verwaltung habe zwischen den verschiedenen Zielen abgewogen und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es richtig ist, in Heslach diese Fläche, die einen Block abrundet, baulich auszufüllen.

Zum Anliegen von StR Rockenbauch legt BM Hahn dar, dass es keine rechtliche Möglichkeit gebe, im Bebauungsplanverfahren Festlegungen zur Energie vorzunehmen.

StR Rockenbauch verdeutlicht, dass es ihm nicht um eine Festlegung gehe, sondern um eine Mitteilung der Verwaltung, inwieweit sie hier überhaupt geprüft hat, ob der Einsatz erneuerbarer Energien im Bebauungsplan festgesetzt werden sollte und warum gegebenenfalls nicht. BM Hahn sieht im vorgelegten Bebauungsplan keinen Fall für eine derartige Abwägung.

Zur Anmerkung von StRin Küstler, sie habe vor allem in öffentlicher Sitzung wieder einmal auf die grundsätzlichen Probleme bei bestimmten Bebauungsplanungen aufmerksam machen wollen, unterstreicht BM Hahn, dass die Verwaltung angeordnet habe, Vorkehrungen gegen den Lärm zu treffen. Wenn der Lärmpegel nachts zu hoch ist, könne man die Fenster schließen.


Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt OB Dr. Schuster fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 1 Enthaltung mehrheitlich wie beantragt.