Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung
Gz: A 7512-074
GRDrs 197/2002
Ergänzung
Stuttgart,
03/20/2002



Bürgerhaus (Vereinsetage) in Stuttgart-Feuerbach

Mittelbewilligung für
1. Entfernung von Stützen im Bürgersaal
2. Barrierefreier Zugang (Umbau des Aufzugs)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlußfassungöffentlich21.03.2002



Beschlußantrag:

Aufgrund der Vorberatung der GRDrs. 197/2002 im Verwaltungsausschuss am 20. März 2002 wird der Beschlussantrag wie folgt geändert:

1. Der Bereitstellung von 14.337,00 EUR zur Entfernung von drei Stützen und der Einbringung von Stahlträgern im Bürgersaal des 1. Obergeschosses der Vereinsetage im Gebäude Stuttgarter Straße 15 wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Untere Denkmalschutzbehörde die Entfernung der drei Stützen zulässt.

2. Für den vom Baurechtsamt geforderten Umbau des Aufzugs (barrierefreier Zugang) werden Haushaltsmittel in Höhe von 51.226,00 EUR bewilligt.

3. Die Mehrkosten werden bei Finanzposition 2.7690.9870.000.0054, Bürgerhaus Feuerbach, Mietkostenzuschuss, gedeckt. Bei Finanzposition 2.7690.9870.000.0054 werden im Jahr 2002 die entsprechenden Mittel zu Lasten von Finanzposition 1.9140.8500.000, Deckungsreserve, außerplanmäßig bereitgestellt.


Begründung:


Zu 1: Entfernung von Stützen im Bürgersaal

Entsprechend der Zusage im Verwaltungsausschuss vom 20. März 2002 wird die Verwaltung rasch in Verhandlungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde treten, mit dem Ziel, deren Zustimmung zur Entfernung der Stützen im Bürgersaal und der erforderlichen Einbringung von Stahlträgern zu erreichen.


Zu 2: Barrierefreier Zugang / Umbau des vorhandenen Aufzugs

Der Umbau des vorhandenen (funktionsfähigen, aber nicht behindertengerechten) Aufzugs zur Schaffung eines barrierefreien Zugangs wird vom Baurechtsamt für die geplante Nutzung des 1. Obergeschosses als Vereinsetage inkl. Bürgersaal zwingend gefordert. Für die im 2. Obergeschoss ansässige Freie Musikschule ist ein behindertengerechter Zugang nicht erforderlich. Der barrierefreie Zugang zum Großen Saal der Musikschule im Erdgeschoss wird durch die Anbringung einer Rampe auf der Rückseite des Gebäudes auf Kosten des Hauseigentümers sichergestellt werden.

Die Freie Musikschule hat sich dennoch bereit erklärt, 1/3 der Gesamtkosten für den Umbau des Aufzuges zu tragen, so dass letztlich von der Stadt 51.226,00 EUR bereitzustellen sind. Da diese Kosten bisher nicht veranschlagt waren, sind sie auch nicht Bestandteil der mit GRDrs. 176/2001 beschlossenen Mietvorauszahlung in Höhe von 420.600,00 EUR und müssen somit außerplanmäßig zusätzlich bereitgestellt werden.


Zu 3: Mittelbereitstellung

Sollte die Untere Denkmalschutzbehörde der Entfernung der Stützen im Bürgersaal nicht zustimmen, sind entprechend Ziffer 3 des ursprünglichen Beschlussantrags lediglich 25.660,00 EUR bereitzustellen.

Beteiligte Stellen






Klaus-Peter Murawski