Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1081/2004
GZ:
USO 1001-01
Sitzungstermin: 21.07.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann hr
Betreff: Pilotprojekt "Bürgerservice Veranstaltungen"

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 20.07.2005, nichtöffentlich, Nr. 325

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Umwelt, Sicherheit und Ordnung vom 22.06.2005, GRDr 1081/2004, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom zweiten Erfahrungsbericht der Verwaltung über den Aufbau und die erweiterte Umsetzung des Pilotprojektes "Bürgerservice Veranstaltungen" wird Kenntnis genommen.

2. Der Bürgerservice Veranstaltungen wird als Daueraufgabe eingerichtet.

3. Über den dauerhaft erforderlichen Personalbedarf bzw. die Schaffung einer weiteren Stelle wird im Zusammenhang mit dem Stellenplan 2006 entschieden.


StRin Küstler (PDS) erklärt, sie sei zwar dafür, dass Personal zur Erfüllung der Aufgabe bereitgestellt wird, sie wende sich jedoch dagegen - wie schon früher vorgetragen -, dass die Stadt in ihrer Satzung kleine Gruppen und spontane Aktivitäten und Initiativen benachteiligt, da diese nicht beim Amtsgericht eingetragen oder vor dem Finanzamt für gemeinnützig erklärt sind. Gerade diese Gruppen seien aber besonders wichtig für das politische, kulturelle und soziale Engagement in der Stadt. Die Gebühren, die von der Stadt für Sondernutzungen, Genehmigungen und Veranstaltungen erhoben werden, würden eine Beeinträchtigung dieser kleinen Gruppen darstellen, da sie nicht von den Gebühren befreit sind. Bei all diesen ehrenamtlichen Aktivitäten sollte es für eine Begünstigung nur das Ausschlusskriterium geben, ob die Gruppe gegen die Verfassung oder Gesetze verstößt. Sie werde sich daher bei der Abstimmung über die Vorlage enthalten.

Sie wende sich auch dagegen, dass das Amt für öffentliche Ordnung immer wieder versucht, die freie politische Betätigung einzuschränken, indem es z. B. Flugblattverteilern bedeuet, sie bräuchten hierfür eine Genehmigung oder müssten für Sondernutzungen des öffentlichen Straßenraums zahlen. Wenn dann Widerspruch kommt, weil die Betroffenen die Rechtslage kennen, ziehe sich das Amt zurück. Das dürfe so nicht bleiben.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 2 Enthaltungen mehrheitlich wie beantragt.