· Die Investitionen der Vorjahre und der für 2008 notwendige Bedarf in Höhe von 38,48 Mio. EUR wirken sich auf die betrieblichen Abschreibungen erhöhend aus (Kalkulation 2008: 34,40 Mio. EUR / Kalkulation 2007: 32,70 Mio. EUR). · In 2008 steht keine Auflösung aus der Gebührenausgleichsrückstellung zur Verfügung. · Ab 1. Januar 2008 gilt für die Landeshauptstadt Stuttgart ein neuer Stromliefervertrag. Für den Eigenbetrieb ergeben sich daraus zusätzliche Stromkosten in Höhe von rund 1,10 Mio. EUR. Die gestiegenen Strompreise spiegeln letztendlich die allgemeine Marktsituation im Energiebereich wider. Durch verschiedene betriebliche Maßnahmen zur Eigenstromerzeugung (z. B. Dampfturbine am Wirbelschichtofen III, Blockheizkraftwerke und Brennstoffzelle) kann die gebührenrelevante Auswirkung der Strompreiserhöhung auf rund 0,6 Mio. EUR begrenzt werden. · Zur Stärkung der betrieblichen Finanzstruktur ist eine Zuführung zur Eigenkapitalrücklage in Höhe von 1,10 Mio. EUR vorgesehen.