Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 865/2007
Stuttgart,
11/26/2007



Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Erhöhung des Schmutzwasserentgelts ab 1. Januar 2008




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
04.12.2007
05.12.2007
06.12.2007



Beschlußantrag:

1. Die Höhe des Schmutzwasserentgelts wird ab 1. Januar 2008 auf 1,29 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge festgesetzt.

2. Die Bestimmung über die Höhe des Schmutzwasserentgelts wird in der Fassung der Anlage 4 beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Am 1. Januar 2007 wurde das neue Abwassergebührensystem für die Landeshauptstadt Stuttgart eingeführt. Hierfür wurde die bisherige Abwassergebühr in ein Schmutzwasserentgelt und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Im Umstellungsjahr hatte man sich zum Ziel gesetzt, keine Entgelt- bzw. Gebührenanpassung durchzuführen. Zum 01. Januar 2008 ist eine Anhebung des Schmutzwasserentgelts um 0,08 EUR auf 1,29 EUR/m³ bezogenes Frischwasser erforderlich. Die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,65 EUR/m² Berechnungsfläche bleibt auch für 2008 unverändert. Insgesamt erhöht sich damit der Preis für das Abwasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) im Vergleich zum Vorjahr um 4,70% (anteilige Gewichtung). Folgende Aspekte sind dabei in der Gebührenkalkulation berücksichtigt:

· Die Investitionen der Vorjahre und der für 2008 notwendige Bedarf in Höhe von 38,48 Mio. EUR wirken sich auf die betrieblichen Abschreibungen erhöhend aus (Kalkulation 2008: 34,40 Mio. EUR / Kalkulation 2007: 32,70 Mio. EUR).
· In 2008 steht keine Auflösung aus der Gebührenausgleichsrückstellung zur Verfügung.
· Ab 1. Januar 2008 gilt für die Landeshauptstadt Stuttgart ein neuer Stromliefervertrag. Für den Eigenbetrieb ergeben sich daraus zusätzliche Stromkosten in Höhe von rund 1,10 Mio. EUR. Die gestiegenen Strompreise spiegeln letztendlich die allgemeine Marktsituation im Energiebereich wider. Durch verschiedene betriebliche Maßnahmen zur Eigenstromerzeugung (z. B. Dampfturbine am Wirbelschichtofen III, Blockheizkraftwerke und Brennstoffzelle) kann die gebührenrelevante Auswirkung der Strompreiserhöhung auf rund 0,6 Mio. EUR begrenzt werden.
· Zur Stärkung der betrieblichen Finanzstruktur ist eine Zuführung zur Eigenkapitalrücklage in Höhe von 1,10 Mio. EUR vorgesehen.



Finanzielle Auswirkungen

Insgesamt werden das Schmutzwasserentgelt mit einer Höhe von 1,29 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,65 EUR/m² für das Wirtschaftsjahr 2008 kostendeckend sein.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK, WFB und R haben der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau Wolfgang Schanz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

Ausführliche Begründung (Anlage 1)
Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation 2008 (Anlage 2)
Erfolgsplan 2008 (Anlage 3)
Bestimmung über die Höhe des Schmutzwasserentgelts (Anlage 4)
Gebührenvergleich (Anlage 5)





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Vorlage8652007.pdf