Am 7. Februar 2006 wurde der Ausschuss für Umwelt und Technik über die Absicht der neuen Eigentümer des Gebäudes Kernenblickstraße 9 informiert, jeweils im Kenntnisgabeverfahren das bestehende Gebäude abzubrechen sowie an dessen Stelle einen Neubau zu errichten, der sich in Maß der Überbauung, Dachneigung etc. am dort rechtsverbindlichen Bebauungsplan Kernenblickstraße/Oberwiesenstraße von 1974/5 orientiert. Der Ausschuss für Umwelt und Technik bestätigte in dieser Sitzung das Ziel des Aufstellungsbeschlusses von 1991. Hierbei handelt es sich beispielsweise um eine Beschränkung der Wohneinheiten auf maximal 2 pro Gebäude, um eine Reduzierung der Gebäudetiefe, um die Festlegung der Dachneigungen entsprechend dem Bestand sowie die Körnung der Bebauung entsprechend dem Bestandsgebiet.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Abbruch des Gebäudes Kernenblickstraße 9 mit Hilfe der dort geltenden Erhaltungssatzung gemäß § 172 (1) BauGB für die Städtebauliche Gesamtanlage Si 4 – Landstadt von 1991 (GRDrs. 249/1991) möglichst zu verhindern. Das Baurechtsamt hat mit Datum vom 6. Februar 2006 der Bauherrschaft Eingang und Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt und ihnen mitgeteilt, dass vor Beginn der Abbrucharbeiten eine Genehmigung nach der Erhaltungssatzung vorzulegen sei. Was den Neubau angeht, so hat das Baurechtsamt mit seiner Entscheidung vom 9. Februar 2006 der Bauherrschaft die vorläufige Untersagung des Baubeginns für den Neubau gemäß § 15 (1) Satz 2 BauGB mitgeteilt.
Um im Falle weiterer Abbruch- und Neubauvorhaben die Ziele der Erhaltungssatzung sicherstellen zu können, die im weiter durchzuführenden Bebauungsplanverfahren Kernenblickstraße/Trossinger Straße (Si 65) durch Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften klar gefasst werden sollen, soll eine Veränderungssperre für zwei Teilbereiche, in denen rechtsverbindliche Bebauungspläne nach 1961 vorliegen, erlassen werden. Die im Bereich der Erhaltungssatzung liegenden rechtsverbindlichen Bebauungspläne 1974/5 (Teilbereich 1) sowie der rechtsverbindliche Bebauungsplan Kernenblickstraße/Wellingstraße 1970/28 (Teilbereich 2) entsprechen mit ihren Festsetzungen in wesentlichen Teilen nicht den Zielen der Erhaltungssatzung von 1991.
Finanzielle Auswirkungen Keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt. Beteiligte Stellen Keine. Vorliegende Anträge/Anfragen Keine. Erledigte Anträge/Anfragen Keine. Matthias Hahn Bürgermeister Anlagen 1. Satzungstext 2. Lageplan des Geltungsbereichs zur Veränderungssperre vom 7. März 2006