Die Erbbauberechtigten der betroffenen Straße erhalten die vorgenannten Angebote nur für eine Teilfläche ihres seitherigen Erbbaugrundstücks. Die Teilfläche ist vom Stadtmessungsamt zu bestimmen. Die Restfläche entlang des Waldhornwegs, die einer Bebauung zugeführt wird, kann vom Erbbauberechtigten bis zur Bebauung weiterhin gepachtet werden. Andernfalls wird sie von der Stadt als Gartenland an Dritte verpachtet. - Privatsiedlung Hoffeld:
Entsprechende Angebote gelten ebenfalls für die sog. „Privatsiedlung Hoffeld“ in der Sprollstraße in Degerloch (6 Erbbaurechte, Laufzeit bis 31.12.2049). - Beibehalten des bestehenden Erbbaurechtsvertrags: Grundsätzlich kann jeder Erbbauberechtigte seinen bestehenden Erbbaurechtsvertrag behalten. Er muss weder sein Erbbaurecht verlängern noch das Grundstück erwerben. Das Erbbaurecht läuft dann am 31.12.2040 aus. Der Erbbauberechtigte erhält bei Zeitablauf eine Entschädigung in Höhe des Zeitwerts des Gebäudes. Mit den Siedlervorständen und den Siedlern wurden, um Unruhe und Spekulationen zu vermeiden, bereits im Vorfeld die Vorschläge diskutiert und Anregungen aufgenommen. Die Resonanz war in allen 4 Siedlungsgebieten durchweg positiv. Die Vorschläge der Verwaltung werden von den Vorständen der Siedlergemeinschaften nach Rückkoppelung mit ihren Mitgliedern grundsätzlich befürwortet. Finanzielle Auswirkungen Beteiligte Stellen Michael Föll Erster Bürgermeister Anlagen Anlage 1: Zonenwerttabelle von 62 Anlage 2: Kaufpreisberechnungen je Siedlungsgebiet und Zone Anlage 3: Zonenpläne