Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
675/2005
GZ:
OB 8800
Sitzungstermin: 27.10.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann sp
Betreff: Neustrukturierung des Immobilienmanagements

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 23.09.2005, nichtöffentlich, Nr. 163

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.10.2005, nichtöffentlich, Nr. 579

Ergebnis: einmütige Zustimmung

Verwaltungsausschuss vom 05.10.2005, nichtöffentlich, Nr. 405

Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Maßgabe

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 07.10.2005, nichtöffentlich, Nr. 178

Ergebnis: einmütige Zustimmung in der Fassung VA


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 12.09.2005, GRDrs 675/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Neustrukturierung des Immobilienmanagements der Landeshauptstadt entsprechend den in der Begründung dargestellten Veränderungen wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neustrukturierung bis zum 31.12.2007 umzusetzen und den Reform- und Strukturausschuss im Januar 2007 mit einem Zwischenbericht und im 1. Quartal 2008 mit einem Abschlussbericht zu informieren.

3. Der Bereich "Bauunterhaltung" wird aus dem Projekt "Organisationsuntersuchung Bauverwaltung" herausgenommen und im Projekt "Neustrukturierung des Immobilienmanagements" weiterbehandelt.

Das Projekt "Optimierung des Reinigungswesens" wird in das Projekt "Neustrukturierung des Immobilienmanagements" integriert.

4. Die im Bereich des Schulverwaltungsamts durch die Neustrukturierung des Immobilienmanagements erzielten Einsparungen werden zum Abbau des Sanierungs- und Modernisierungsstaus in den Schulen verwendet.

5. Der befristete Personalbedarf von 2,0 Stellen beim Amt für Liegenschaften und Wohnen (Verg.Gr. IV a Fg. 1a BAT, befristet bis 31.12.2008) wird anerkannt. Es wird zugestimmt, die Streichung der Stellen Nrn. 230.3000.125 und 230.5010.050, die ursprünglich zum Stellenplan 2006 zur Streichung vorgesehen waren, bis zum Stellenplan 2009 zurückzustellen.

6. Für die externe Begleitung werden in den Verwaltungshaushalten 2006 und 2007 bei FiPo. 1.0200.6270.000 (externe Gutachten) insgesamt 195.000 € bereitgestellt.


Nach Ansicht von StR Lieberwirth (REP) geht es bei der Neustrukturierung des Immobilienmanagements eigentlich um eine Zentralisierung, was im Widerspruch zur Neustrukturierung der Verwaltung stehe, die ja eine Dezentralisierung ihrer Aufgaben plane. Die Aufgabenverteilung zwischen den Zentralen und den jeweiligen Ämtern sowie die anteilige Zuordnung des Personals sei kompliziert, sodass die Reform nicht zu den angestrebten Zielen führen werde. Auch sei es fraglich, ob die erhoffte Kosteneinsparung von 15 % wirklich machbar ist; in der Vorlage werde nicht dargelegt, wie sie erreicht werden kann. Trotz dieser kritischen Vorbehalte werde seine Gruppe der Vorlage jedoch zustimmen.

StRin Küstler (DIE LINKE.PDS) stimmt zu, dass es sinnvoll ist, bestimmte Bereiche zusammenfassen, bei denen ähnliche Aufgaben in den Gebäuden vorliegen. Nicht verstehen könne sie jedoch, dass z. B. das Schulverwaltungsamt die Hoheit über die Schulgebäude behält, das Gleiche aber nicht bei Kindertagesstätten und ähnlichen Einrichtungen sowie bei den Notfall- oder Flüchtlingsunterkünften gelte. Sie habe den Eindruck, dass immer mehr Verantwortlichkeiten im Referat WFB angesiedelt werden.

Wenn schon eine Zentralisierung stattfinde, wäre es ihrer Meinung nach richtiger gewesen, festzulegen, dass an der Schnittstelle von Gebäudeverwaltung und Nutzer ein Einvernehmen erzielt werden muss. Sie beantrage daher, in der vom Verwaltungsausschuss ergänzend beschlossenen Maßgabe das Wort "einvernehmlich" einzufügen, denn ohne ein Einvernehmen seien spätere Konflikte vom ersten Tag an programmiert.

StR J. Zeeb (FW) bittet, in der weiteren Bearbeitung des Immobilienmanagements da-rauf zu achten, dass bei der Bauunterhaltung und Bauverwaltung die Zentralisierung nicht übertrieben wird, denn die Dezentralisierung habe sich in vielen Fällen sehr bewährt. Man sollte prüfen, ob sie nicht in dieser Form beibehalten werden kann; unter welchem Dach und in welchem Amt oder bei welchem Referat sie dann letzten Endes angesiedelt ist, halte er für nicht so entscheidend.

An StR Lieberwirth gewandt erinnert BM Murawski daran, dass die Frage der Erschließung von Synergieeffekten und Effizienzrenditen aus einer Zentralisierung des Immobilienmanagements mittlerweile seit sieben Jahren erörtert werde. Man habe sich damals auch mit verschiedenen Gutachten befasst, die Einsparpotenziale zwischen 10 und 30 % berechnet hatten; das wäre bei dem Umfang des Immobilienvermögens der Landeshauptstadt Stuttgart eine beträchtliche Summe. Das Thema sei immer unter dem Zentralisierungsgesichtspunkt diskutiert worden, denn die Verwaltung habe Mühe, zu erfassen, welche Immobilienwerte die Stadt überhaupt besitzt. Eine Zentralisierung bei diesem Sachgebiet sei nicht zu verwechseln mit den Vorteilen von dezentralen Maßnahmen an anderer Stelle. Verwaltungsreform sei ein differenziertes Abwägen, wo eine Zentralisierung effektiver ist und wo eher eine Dezentralisierung - also eine Ressourcenverwaltung dort, wo die Arbeit gemacht wird - vorzuziehen ist.

Er sei fest davon überzeugt, dass der Vorschlag in der GRDrs 675/2005 richtig ist, denn damit würden erhebliche Summen eingespart, ohne dass für die Bürgerschaft oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter irgendein Nachteil entsteht. Man dürfe nicht von vornherein davon ausgehen, dass jeder, der für die Verwaltungsreform ist, automatisch für Dezentralität sein müsse. Es komme auf den jeweiligen Sachverhalt an.

EBM Föll versichert gegenüber StR J. Zeeb, dass Zentralisierung des Immobilienmanagements nicht heiße, die dezentralen Organisationseinheiten im Bauunterhalt per se und komplett aufzulösen. In der Vorlage werde die Zentralisierung insoweit definiert, als mit Ausnahme der Schulen, die zentral vom Schulverwaltungsamt betreut werden, alle übrigen Immobilien - sofern sie, wie z. B. die Klärwerke, keine Spezialimmobilien sind - vom Liegenschaftsamt gemanagt werden. Das bedeute aber noch nicht, dass man sich in der Organisationsstruktur über das gesamte Stadtgebiet hinweg nicht auch zumindest teilweise dezentral aufstellt. Wie bereits im Verwaltungsausschuss zugesagt, werde diese Thematik mit in den Projektauftrag aufgenommen.

Er wolle noch einmal explizit betonen, dass es sich um einen Projektauftrag handelt, für den der Gemeinderat zunächst die Eckpunkte definiert. In diesem Rahmen würden dann die Einzelheiten ausgearbeitet. Er halte es auch für richtig, die Entscheidungsprozesse nicht so zu gestalten, dass das Wort "einvernehmlich" eingefügt wird, denn dann könnten sich die Diskussions- und Projektabläufe sozusagen selbst blockieren. Die Landeshauptstadt Stuttgart sei mit der Neustrukturierung des Immobilienmanagements im Vergleich zu anderen Städten sehr spät dran. Diese hätten einen Ansatz zur Zentralisierung gemacht und könnten beachtliche Erfolge sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Effizienz vorweisen. Es sei jetzt der richtige Schritt, diesen Weg zu gehen. Die Verwaltung werde wesentliche Ergebnisse aus dem Projektablauf mit dem Gemeinderat rückkoppeln.

Im Übrigen weise er darauf hin, dass der Eindruck von StRin Küstler, es würde derzeit sehr viel in seinem Kompetenzbereich angesiedelt, trügt. Das Liegenschaftsamt sei nun einmal für das Immobilienmanagement zuständig. Wenn in der nächsten Sitzung des Gemeinderats die Vorlage über die Änderung der Geschäftskreise vorliegt, werde die Stadträtin auch nachlesen können, welche wesentlichen Aufgabengebiete seines Geschäftskreises ihm verloren gehen.
Der Vorsitzende stellt den Antrag von StRin Küstler, die im Verwaltungsausschuss beschlossene Maßgabe durch das Wort "einvernehmlich" zu ergänzen, zur Abstimmung und hält fest:

Der Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Danach wird über den Beschlussantrag der GRDrs 675/2005 einschließlich der Maßgabe des Verwaltungsausschusses, dass im Rahmen des Umsetzungsprojektes die Schnittstelle zwischen Vermieter und Mieter unter besonderer Berücksichtigung nutzerspezifischer Belange der Mieter definiert wird, abgestimmt. Der Vorsitzende stellt fest: