Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
75
2
Verhandlung
Drucksache:
181/2006
GZ:
St
Sitzungstermin:
27.04.2006
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
BM Hahn
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
fr
Betreff:
Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Wohnbebauung Frankenthaler Straße/Pforzheimer Straße im Stadtbezirk Weilimdorf (Weil 235)
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO
mit Anregungen
Die Stadträte J. Zeeb (FW) und R. Zeeb (FDP) nehmen wegen Befangenheit im Sinne von § 18 GemO an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 25.04.2006, nichtöffentlich, Nr. 191
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 10.04.2006, GRDrs 181/2006, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Bebauungsplanentwurf mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Wohnbebauung Frankenthaler Straße / Pforzheimer Straße im Stadtbezirk Weilimdorf (Weil 235) wird in der Fassung des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 02.11.2005 / 08.03.2006 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.
Es gilt die Begründung vom 02.11.2005 / 08.03.2006.
Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 4) dargestellt.
Die Anregungen der Beteiligten (Anlage 3) können nicht berücksichtigt werden.
Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.
BM
Hahn
erläutert, dass es beim vorliegenden Bebauungsplan um ein klassisches Projekt der Innenentwicklung gehe, bei dem auf einem eher gewerblich geprägten Standort die Baumöglichkeiten für 57 Wohneinheiten geschaffen würden. Von den nördlich angrenzenden Eigentümern habe es Bedenken wegen möglicher Beschattung durch die neue Bebauung gegeben. Es seien deshalb ein zurückgesetztes oberstes Geschoss sowie ein flach geneigtes Pultdach angeordnet worden. Im Vergleich zur gegenwärtigen Situation werde eine deutliche Verbesserung auch dadurch eintreten, dass statt des gewerblichen Gebäudes mit geschlossener Wand künftig zwei Gebäudeteile stehen. Über die ersten 31 Wohneinheiten liege bereits ein Baugesuch vor. Er bitte der Planung zuzustimmen.
StR
Rockenbauch
(SÖS) verweist auf seine Anmerkungen unter TOP 1 (siehe Niederschrift Nr. 74). Auch bei dieser Vorlage vermisse er einen Bericht über eine Abwägung, ob und in welcher Art die Nutzung erneuerbarer Energie vorgegeben werden kann.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 1 Enthaltung mehrheitlich
wie beantragt.