Landeshauptstadt Stuttgart
Der Oberbürgermeister
Gz: OB 7511-00
GRDrs 66/2001
Stuttgart,
03/09/2001


1. Renovierung bestehender Bürgerhäuser;
2. Barrierefreiheit von Bürgerhäusern




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Einbringung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
28.03.2001
08.05.2001
09.05.2001
10.05.2001

Bericht:

  1. Der Nutzerrat des Alten Feuerwehrhauses Süd sowie der Bezirksbeirat Süd haben sich in ihren Sitzungen am 27. November 2000 sowie 12. Dezember 2000 für die Durchführung von Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen ausgesprochen.
    Die einzelnen Maßnahmen sowie die Zusammensetzung der zu erwartenden Kosten von 122.300 DM sind in
    Anlage 1 dargestellt.

    Zur Finanzierung dieser Maßnahmen stehen bei Finanzposition 2.7690.9420.000/0999 Mittel zur Verfügung.
  2. Die Verwaltung konnte im Rahmen der Lesungen zum Haushaltsplan 2000/2001 auf die Anträge
Die Referate F, T und WK haben die Vorlage mitgezeichnet.

Beteiligte Stellen

Referat F
Referat T
Referat WK



Vorliegende Anträge/Anfragen
Antrag Nr. 14/2000 der SPD-Gemienderatsfraktion vom 13. Januar 2000
Antrag Nr. 72/2000 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 1. Februar 2000
Antrag Nr. 155/2000 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion vom 31. Januar 2000





Dr. Wolfgang Schuster




Anlagen 2
Anlage 1 zu GRDrs. 66/2001


Ausführliche Begründung:
  1. Altes Feuerwehrhaus Süd
    Der Nutzerrat des Alten Feuerwehrhauses Süd sowie der Bezirksbeirat Süd haben sich in ihren Sitzungen am 27. November 2000 sowie 12. Dezember 2000 für die Durchführung von Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen ausgesprochen. Diese Maßnahmen sind dringend durchzuführen, da das Alte Feuerwehrhaus 2002 sein 20-jähriges Bestehen als Bürgerhaus begehen kann. Zu diesem Jubiläum sollte es wieder in "altem Glanz erstrahlen". Darüber hinaus wäre mit diesen Maßnahmen gewährleistet, dass ein weiterer adäquater und ortsnaher Ausweichort für Sitzungen von gemeinderätliche Gremien für die Zeit während des Rathausumbaus besteht.

4.
Vermögenshaushalt
Anlage 2 zu GRDrs. 66/2001


Bericht über den Stand der Barrierefreiheit bei den Bürgerhäusern und Gemeinwesenzentren

Hinweis: Es wurden nur Gebäude bewertet, die im Eigentum der Landeshauptstadt Stuttgart stehen. Der barrierefreie Zugang bei angemieteten Gebäuden steht nicht im Einfluss der Stadt. Wo bisher schon barrierefreie Zugänge bzw. behindertengerechte Einrichtungen bestehen, wird dies in nachfolgender Übersicht ausdrücklich genannt. Bad Cannstatt
1. Seelberg-Treff (Taubenheimstraße 87)
Ein barrierefreier Zugang ist gegeben, jedoch müssen die Toiletten behindertengerecht umgebaut werden. Dies erfordert Mittel von ca. 43.000 DM.


2. Nachbarschafts-Treff Hallschlag (Am Römerkastell 73)
Dieses Gebäude wurde von der Stadt Stuttgart angemietet.


3. Haus am Löwentor (Pragstraße 174)
Dieses Gebäude wurde von der Stadt Stuttgart angemietet. Botnang
4. Bürgerhaus (Griegstraße 18)
Für den Zugang zum großen Saal im Erdgeschoss besteht ein behindertengerechter Zugang über den Innenhof und das Café Intus. Um einen Zugang zu den Räumen im 1. und 2. OG zu schaffen, ist es erforderlich, einen Aufzug im Bereich des Nebeneingangs von der Griegstraße an das Gebäude anzubauen. Der grobe Kostenrahmen hierfür beträgt ca. 500.000 DM.

Im großen Saal ist zurzeit keine Be- und Entlüftungsanlage vorhanden, die aber vom Baurechtsamt zwingend gefordert wird. In Verbindung mit dem Bau des Aufzugs könnte die Abluft der Lüftungsanlage über Dach geführt werden. Der grobe Kostenrahmen für die Lüftungsanlage beträgt 600.000 DM.

Weitere bauliche Maßnahmen sind vorzunehmen:

- Sanierung Musiksaal (Akustikdecken, Beleuchtung, Parkettversiegelung, Jalousien, Malerarbeiten) mit Kosten von 50.000 DM

- Sanierung Toilettenanlage großer Saal mit Kosten von 50.000 DM
- Einbau von neuen Fenstern Toilette UG und Malerarbeiten mit Kosten von 10.000 DM insg. 110.000 DM Degerloch
5. Treffpunkt Degerloch (Mittlere Straße 17)
Der Saal im EG ist über eine Rampe barrierefrei erreichbar. Diese Rampe ist jedoch etwas steiler als nach DIN 18024-2 gefordert. Das UG, wo sich bislang die Musikschule sowie die Toiletten befinden, und die Obergeschosse sind nur über Treppen erreichbar. Eine behindertengerechte Toilette ist ebenfalls nicht vorhanden und kann im UG bei den bestehenden Toiletten oder evtl. neu im EG eingerichtet werden. Eine Aufzugsanlage könnte im Bereich der beiden übereinander liegenden Säle an- oder eingebaut werden. Dies würde eine gewisse Beeinträchtigung der Saalnutzungen nach sich ziehen.

Die grobe Kostenschätzung für Aufzug und Einrichtung einer Behindertentoilette liegt bei ca. 300.000 DM.
Möhringen
6. Bürgertreff Möhringen (Oberdorfplatz 8)
Dieses Gebäude ist ebenfalls barrierefrei zu erreichen. Der Einbau einer behindertengerechten Toilette in einem bisherigen Abstellraum im EG würde ca. 30.000 DM kosten.

Mühlhausen
7. Bürgerhaus Werfelweg (Werfelweg 23) Freiberg
Dieses Gebäude wurde von der Stadt Stuttgart angemietet. Im Übrigen ist der Zugang zum Saal und Café behindertengerecht.

8. Altes Rathaus Mühlhausen (Mönchfeldstraße 12)
Vor Jahren wurde für einen regelmäßigen Besucher im Rollstuhl der AWO-Begegnungsstätte ein Lift an der rückseitigen Treppe installiert. Nachdem dieser eine Besucher aus Stuttgart weggezogen war, wurde der Lift zur Vermeidung der jährlich anfallenden Kosten von ca. 1.000 DM für Wartung und TÜV abgebaut und eingelagert. Es wäre möglich, diesen Lift nach Reparatur und Reinigung wieder nutzbar zu machen. Es stellt sich jedoch die Frage der Rentabilität dieser Maßnahme.


Das Hochbauamt hält jedoch eine Renovierung der Außenhaut des Gebäudes sowie des Treppenhauses für erforderlich. Auch sollte ein neues Turmdach und eine neue Spitze angebracht werden. Die Kostenermittlung für notwendige Gipser-, Maler- und Blechnerarbeiten liegt bei ca. 97.500 DM. 9. Vereinshaus Hofen (Scillawaldstraße 108)
Da dieses Haus nur von zwei Vereinen regelmäßig genutzt wird und im Übrigen keine öffentlichen Veranstaltungen stattfinden, stehen die Kosten von notwendigen Maßnahmen zur Herstellung einer behindertengerechten Toilette sowie eines barrierefreien Zugangs in keinem Verhältnis zum entstehenden Nutzen.
Plieningen
10. Zehntscheuer Plieningen (Mönchhof 7)
Das Gebäude ist behindertengerecht eingerichtet.


Sillenbuch
11. ATRIUM (Gorch-Fock-Straße 30)
Eine Rampe ist vom Außenbereich zur im hinteren Bereich des EG liegenden Kindertagesstätte vorhanden. Diese Rampe kann von den Besuchern des Bürgertreffs im vorderen Bereich des Gebäudes nicht genutzt werden.

Eine behindertengerechte Toilette ist beim Bürgertreff vorhanden. Die Musikschule im OG ist nur über eine Treppe erreichbar.

Ein barrierefreier Zugang zum Bürgertreff ist mittels einer Rampe möglich, die zum erdgeschossigen Podest der Eingangstreppe geführt wird. Der an dieser Stelle bestehende Fahrradabstellplatz müsste verlegt werden. Die grobe Kostenschätzung für diese Maßnahme beträgt ca. 50.000 DM.

Die Musikschule im OG wäre nur über einen an der Außenseite des Gebäudes zu errichtenden Aufzug behindertengerecht zu erschließen. Die Kosten für diese Maßnahme wurden noch nicht geschätzt.

12. Altes Rathaus Heumaden (Mannsperger Straße 48)
Das 1. OG mit 80 m² steht den Heumadener Vereinen für kleinere Versammlungen zur Verfügung. In dem Gebäude befinden sich außerdem zwei Wohnungen. Auf die Schaffung eines behindertengerechten Zugangs zum denkmalgeschützten Gebäude sollte verzichtet werden, zumal der dazu erforderliche Aufwand im Vergleich zum Nutzen unverhältnismäßig hoch wäre.


Stammheim
13. Städt. Gemeindehaus (Korntaler Straße 1)
Als Lösung für einen barrierefreien Zugang kommt nur ein Außenaufzug auf der Seite zur Schloßscheuer in Betracht. Ein Zugang ins Gebäude wäre dann über die momentan im 1. OG liegende Küche möglich, die auf die andere Gebäudeseite verlegt werden müsste. Im 1. OG könnte auch eine Behindertentoilette eingerichtet werden. Die Kostenschätzung für diese Maßnahme liegt bei ca. 305.000 DM.


Untertürkheim
14. Kulturtreff Untertürkheim (Strümpfelbacher Straße 38)
Dieses Gebäude kann nur über einen Aufzug an der rückwärtigen Außenseite in Höhe des Lagerraums bis zum 1. OG erschlossen werden (Erste Station: Angleichung Niveau EG, Zugang über Toiletten im EG. Zweite Station: Lagerraum 1. OG zwischen AWO-Raum und Kulturtreff.). Die Toiletten müssen ebenfalls behindertengerecht umgebaut werden. Die grobe Kostenschätzung beträgt ca. 240.000 DM


Vaihingen
15. Vereinshaus Rohr (Egelhaafstraße 1)
Der Einbau einer behindertengerechten Toilette wäre durch Verkleinerung des Musikübungsraumes im EG möglich. Zusätzlich wäre im Außenbereich eine Rampe erforderlich. Die überschlägigen Kosten würden ca. 100.000 DM betragen.


Wangen
16. Kelter Wangen (Ulmer Straße 334)
Der Zugang ist barrierefrei möglich.
Eine behindertengerechte Toilette ist nicht vorhanden. Ein Einbau würde unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen. Durch den Neubau des Gemeinwesenzentrums Kornhasen ist ein nachträglicher Umbau der Kelter Wangen hinfällig. Weilimdorf
17. Bürgertreff Hausen (Beim Fasanengarten 5)
Als Neubau ist dieses Gebäude bereits behindertengerecht.

18. Altes Pfarrhaus (Ditzinger Straße 7)
Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht, sind Eingriffe in die Bausubstanz im Zusammenhang mit einem behindertengerechten Zugang sehr problematisch und nur mit erheblichem Aufwand zu realisieren.

Ein Aufzug an der rückwärtigen Giebelseite wäre zwar denkbar, scheitert aber schon am Übergang vom Aufzug ins Gebäude, da hier bedingt durch die Konstruktion des Fachwerks die notwendige Durchgangsbreite zum Flurbereich für Rollstühle nicht gegeben ist (um die vorhandene Nutzungsstruktur der Räume nicht zu ändern, kann der behindertengerechte Zugang nur im Bereich des Flures liegen). Auch entsprechen sämtliche Türen im Innenbereich nicht dem vorgeschriebenen Durchgangsmaß. Dies abzuändern, bedeutet jedoch einen hohen baulichen und finanziellen Aufwand. Die Einrichtung einer behindertengerechten Toilette erscheint ebenfalls aus Gründen des erhöhten Platzbedarfs sehr problematisch.

Durch diesen Sachverhalt wäre die Einrichtung eines behindertengerechten Zugangs nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich. Die grobe Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 450.000 DM (ohne Berücksichtigung von evtl. auftretenden Problemen bei Eingriffen in die Bausubstanz).


Zuffenhausen
19. Zehntscheuer (Zehnthof 1)
Der Zugang zum Veranstaltungsraum im EG sowie die Toilette im EG sind behindertengerecht gestaltet.

20. Bezirkshaus Zazenhausen (Landsknechtstraße 3)
Der Zugang zum Bürgersaal ist barrierefrei möglich. Da der obere Bereich des Foyers nur selten bei Veranstaltungen genutzt wird, ist hier ein behindertengerechter Zugang nicht zwingend erforderlich.

Eine behindertengerechte Toilette befindet sich auf der Eingangsebene im Bereich der Schule.
Der im UG liegende Versammlungsraum, der dem Förderverein der Mehrzweckhalle in Zazenhausen e. V. überlassen wurde, und der auch von anderen Vereinen in nicht öffentlicher Weise genutzt wird, ist nicht behindertengerecht erreichbar.


Stuttgart-Ost
21. Gemeinwesenzentrum Ost, Begegnungsstätte (Ostendstraße 77)
Dieses Gebäude wurde von der Stadt Stuttgart angemietet.

22. Gemeinwesenzentrum Ost, Zentrum im Depot (Schönbühlstraße 75)
Dieses Gebäude wurde von der Stadt Stuttgart angemietet.


Stuttgart-Süd
23. Gemeinwesenzentrum Süd, Altes Feuerwehrhaus (Möhringer Straße 56)
Dieses Gebäude ist behindertengerecht eingerichtet.

Für die weiter gehenden Planungen der baulichen Maßnahmen für die Bürgerhäuser lfd. Ziff. 1, 4, 5, 8, 11 und 13-15 sind Planungsmittel von 240.000 DM erforderlich.


Übersicht über die Gesamtkosten

    Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit
2.018.000,00 DM
    Kosten für sonstige Sanierungsmaßnahmen
    und bauliche Verbesserungen
807.500,00 DM
    Planungskosten
240.000,00 DM
    Summe
3.065.500,00 DM
Das Haupt- und Personalamt, bzw. Referat A wird dieses Umbauprogramm einschließlich der Kosten für die Detailplanung zur Wunschliste für die Haushaltsplanberatungen 2002/2003 anmelden. Über die Finanzierung wäre im Rahmen der Beratungen über neue Investitionen bzw. Maßnahmen in den Haushaltsplanberatungen zu entscheiden.