Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
285
12
Verhandlung
Drucksache:
461/2005
GZ:
OB
Sitzungstermin:
24.11.2005
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
hr
Betreff:
Personalbedarf an Schulsekretärinnen
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 26.10.2005, öffentlich, Nr. 427
Ergebnis: Einbringung
Verwaltungsausschuss vom 23.11.2005, öffentlich, Nr. 507
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 10.10.2005, GRDrs 461/2005, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Festlegung von Kriterien für formelle Ganztagesschulen und Betreuungsangebote zur Differenzierung und als Grundlage zur Anrechnung in den Zuteilungsgrundsätzen wird zugestimmt.
2. Bei den Zuteilungsgrundsätzen für Schulsekretärinnen werden künftig im Zuge der Einrichtung von Ganztagessangeboten auch bei den Realschulen und Gymnasien eine Doppelzählung der Schülerzahlen von 25 % vorgesehen.
3. Der weiteren Anpassung der Zuteilungsgrundsätze für Schulsekretärinnen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen für Realschulen, Sonstige Sonderschulen mit Ganztagesbetrieb und für die Schule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung ab dem Schuljahr 2005/2006 wird zugestimmt.
4. Durch die Anpassung der Zuteilungsgrundsätze für die Schulen mit Ganztagesangebot ergibt sich derzeit ein Mehrbedarf von 2,16 Stellen im Schulsekretariat. Davon wird der Überhang von 0,4 Stellen in Abzug gebracht. Der danach noch verbleibende Mehrbedarf von
1,76 Stellen
wird anerkannt.
5. Der sich durch die Anpassung ergebende Mehrbedarf an Realschulen von
0,16 Stellen
(= 1/6), an Sonst. Sonderschulen mit Ganztagesbetrieb von
0,25 Stellen
(= 1/4) und an der Schule für Kranke von
0,25 Stellen
(= 1/4) wird anerkannt.
6. Der Anhebung des Stellenbestands in der Meldestelle der beruflichen Schulen um zusätzlich
0,25 Sekretärinnenstelle
auf insgesamt 0,75 Stellen zum Schuljahr 2005/2006 wird zugestimmt.
7. Die Verwaltung wird ermächtigt, die unter Ziff. 2, 3 und 4 erforderlichen Stellenbesetzungen – ohne Blockierung von Planstellen – vorzunehmen. Die Stellen sind zum nächsten Stellenplan zu schaffen.
8. Die Kosten von insgesamt
104.321 Euro
werden gedeckt im Personalausgabenbudget.
9. Die Stellenbesetzungssperre für Schulsekretärinnen wird generell aufgehoben.
10. Bei den Schulsekretärinnen wird der anteilige Stellenabbau aufgrund der Arbeitszeitveränderung und Altersteilzeit von 1,5 Stellen mit den Nichtschaffungen im Schulhausbetreuungsystem (GRDrs 700/2005) verrechnet.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.