2. Die Landeshauptstadt Stuttgart überlässt der International School of Stuttgart e.V. die restliche - bislang für den Neubau eines Jugendhauses vorgehaltene - Teilfläche der Gemeinbedarfsfläche südlich des Wilhelms-Gymnasiums in Stuttgart-Degerloch (siehe Anlage) im Wege des Erbbaurechts. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Erbbaurechtsvertrag vorzubereiten bzw. den bestehenden Erbbaurechtsvertrag zu erweitern.
3. Zur Förderung dieser für die Wirtschaft in Stuttgart und der Region so wichtigen Einrichtung wird auf die Erhebung von Erbbauzinsen für diese neu überlassene Fläche für die Dauer von zehn Jahren (bis zum Jahr 2017) verzichtet.
4. Die hierfür notwendigen Mittel von jährlich 25.994 € werden in den betreffenden Haushalten (voraussichtlich 2008 bis 2017) unter HSt. 1.2300.7099.000 - Mittelbare Zuwendungen - bereitgestellt. Danach ermäßigt sich dieser Betrag um den von der International School zu leistenden Erbbauzins in Höhe von rd. 4.873,98 € /Jahr.
5. Aufgrund des Wegfalls der Landeszuschüsse seit 2005 und der dadurch verschlechterten finanziellen Situation der Schule verzichtet die Stadt Stuttgart bis zum Jahr 2017 weiter auf die Erhebung von Erbbauzinsen, welche aus den Erbbaurechtsverträgen für den 1. BA (ursprünglicher Ablauf des Verzichts auf Erbbauzinsen in 2007) bzw. den 2. BA (ursprüngliches Ende des Verzichts auf Erbbauzinsen in 2010) zu zahlen wären. StR Dr. Schlierer (REP) bittet, über die Beschlussantragsziffer 5 getrennt abzustimmen. Er erklärt, seine Gruppierung stelle sich nicht gegen den Erweiterungsvorhaben der Schule, sie sehe es aber als problematisch an, wenn der Erlass der Erbbauzinsen damit begründet werde, dass das Land seine Zuschüsse gestrichen habe. OB Dr. Schuster stellt fest: Der Gemeinderat beschließt die Ziffern 1 - 4 einstimmig wie beantragt. Der Gemeinderat beschließt die Ziffer 5 mehrheitlich (2 Neinstimmen) wie beantragt.