Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0300-06
GRDrs 498/2001
Stuttgart,
05/21/2001



Ausscheiden von Frau Stadträtin Inge Utzt (SPD)
aus dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
20.06.2001
21.06.2001



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stellt fest, dass ein wichtiger Grund für das Ausscheiden der Stadträtin Inge Utzt aus dem Gemeinderat vorliegt.


Begründung:


Frau Stadträtin Utzt wurde am 25. März 2001 in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Aus diesem Grund hat Frau Stadträtin Utzt gebeten, aus dem Gemeinderat ausscheiden zu dürfen.

In § 16 Abs. 1 GemO ist das Ausscheiden wegen der Wahl in ein anderes Gremium nicht explizit als "wichtiger Grund" aufgeführt, jedoch sind die dort genannten Gründe nach der VwV zu § 16 GemO nicht abschließend geregelt, so dass dieser Sachverhalt als "wichtiger Grund" ausgelegt werden kann. Die Stadt ist bisher entsprechend verfahren.


Der Gemeinderat hat gemäß § 16 Abs. 2 GemO festzustellen, dass diese Voraussetzung vorliegt.

Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster