Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB 0300-06
GRDrs
498/2001
Stuttgart,
05/21/2001
Ausscheiden von Frau Stadträtin Inge Utzt (SPD)
aus dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
20.06.2001
21.06.2001
Beschlußantrag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass ein wichtiger Grund für das Ausscheiden der Stadträtin Inge Utzt aus dem Gemeinderat vorliegt.
Begründung:
Frau Stadträtin Utzt wurde am 25. März 2001 in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Aus diesem Grund hat Frau Stadträtin Utzt gebeten, aus dem Gemeinderat ausscheiden zu dürfen.
In § 16 Abs. 1 GemO ist das Ausscheiden wegen der Wahl in ein anderes Gremium nicht explizit als "wichtiger Grund" aufgeführt, jedoch sind die dort genannten Gründe nach der VwV zu § 16 GemO nicht abschließend geregelt, so dass dieser Sachverhalt als "wichtiger Grund" ausgelegt werden kann. Die Stadt ist bisher entsprechend verfahren.
Der Gemeinderat hat gemäß § 16 Abs. 2 GemO festzustellen, dass diese Voraussetzung vorliegt.
Beteiligte Stellen
Dr. Wolfgang Schuster