Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung
Finanz- und Beteiligungsreferat

Gz: A, F
GRDrs 999/2002
Stuttgart,
11/11/2002



Haushaltssicherungskonzept 2002



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Reform- und Strukturausschuß
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
20.11.2002
27.11.2002
05.12.2002



Beschlußantrag:

1. Den in der Maßnahmenübersicht (Anlage 2) vorgeschlagenen Maßnahmen zur Konsolidierung des Stadthaushalts wird grundsätzlich zugestimmt
2. Die in der Maßnahmenübersicht mit "S" gekennzeichneten Maßnahmen sind unmittelbar zu vollziehen (Sachentscheidung). Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen zügig umzusetzen.
3. Für die in der Maßnahmenübersicht mit "Z" gekennzeichneten Maßnahmen wird die Verwaltung im Wege des Zielbeschlusses beauftragt, die erforderlichen Sachvorlagen bis spätestens 30.04.2003 in die zuständigen gemeinrätlichen Gremien einzubringen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die in Ziffer 6 der Begründung dargelegten weiteren Maßnahmenpunkte (strukturelle Maßnahmen der Verwaltungsreform) bis zum 30.06.2003 zu konkretisieren.
5. Die Verwaltung berichtet jeweils zum 30.06. über den Stand der Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts 2002. Soweit einzelne Maßnahmen nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden können, sind geeignete Ersatzvorschläge zu unterbreiten.
6. Von der Reinvestition eingesparter Mittel aus der Verwaltungsreform zugunsten der Beschäftigten und für Qualitätsverbesserungen für Bürgerinnen und Bürger wird zustimmend Kenntnis genommen.


Begründung:


1. Finanzziel im Rahmen der Verwaltungsreform / Entwicklung der Finanzlage

Der Gemeinderat hat am 22.10.1998 beschlossen, dass im Zuge der Weiterführung der Verwaltungsreform die Wirtschaftlichkeit der Stadtverwaltung um 100 Mio DM (rd. 51 Mio Euro) verbessert werden soll (GRDrs 264/1998). Bei den Beratungen des Doppelhaushalts 2002/2003 hat der Gemeinderat im Zusammenhang mit der deutlichen Verschlechterung der Finanzlage der Landeshauptstadt die Verwaltung beauftragt, bis zum 30.06.2002 ein schlüssiges Handlungskonzept vorzulegen, in dem konkrete und ämterbezogene Einzelmaßnahmen darzustellen sind, mit denen das im Jahr 1998 beschlossene Finanzziel stufenweise bis 2005 erreicht werden kann.

Über die bisherigen Bemühungen zur Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit hat die Verwaltung einen Zwischenbericht (GRDrs 171/2002) vorgelegt, der am 08.05.2002 im Reform- und Strukturausschuß behandelt wurde.

Im Hinblick auf die nachhaltige Verschlechterung der Finanzlage hat das Finanz- und Beteiligungsreferat beim Halbjahresbericht 2002 dargelegt, daß einschneidende Maßnahmen zur Entlastung des Stadthaushalts notwendig sind. Das Regierungspräsidium hat bei der Genehmigung der Nachtragssatzung 2002/2003 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass angesichts der unbefriedigenden Haushaltssituation eine konsequente Weiterführung des Konsolidierungskurses mit strikter Ausgabendisziplin in allen Verwaltungsbereichen erforderlich ist.

Gegenüber dem Stand des Halbjahresberichts 2002 zeichnet sich ein weiterer dramatischer Rückgang der städtischen Einnahmen ab. Aufgrund aktueller Berechnungen ist davon auszugehen, dass der im Nachtragsplan 2002 bereits um 47,5 Mio Euro auf 402,5 Mio Euro reduzierte Ansatz für die Gewerbesteuer nochmals um 50 bis 60 Mio Euro unterschritten wird. Auch für 2003 muß der Ansatz um 50 Mio Euro zurückgenommen werden. Weitere Verschlechterungen (u.a. im kommunalen Finanzausgleich und bei den Gemeindeanteilen für die Einkommen- und Umsatzsteuer) werden sich aus der bundesweiten November-Steuerschätzung ergeben.

Als Folge der gravierenden Einnahmeausfälle wird sich die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt ganz erheblich verschlechtern: Anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzuführungsrate von 83 Mio Euro ist nach dem heutigen Stand eine Minuszuführungsrate von 45 Mio Euro zu erwarten. Dies bedeutet, dass dem Stadthaushalt 2002 rd. 128 Mio Euro fehlen. Auch für das Haushaltsjahr 2003 ist aus heutiger Sicht mit einer Minuszuführungsrate zu rechnen.

Wie der nachstehenden Übersicht über die Entwicklung wichtiger Einzeleinnahmen (jeweils Mio Euro) entnommen werden kann, war das Aufkommen dieser Einnahmen seit 2000 stark rückläufig:


20
Plan
00
RE
20
Plan
01
RE
Plan
2002
Nach-
trag
Vor-
auss.
RE
Gewerbesteuer
514,4
525,8
549,1
348,4
450,0
402,5
347,5
./. Gewerbesteuerumlage
-101,7
-111,5
-127,8
-68,7
-109,3
-97,9
-83,7
Gemeindeanteil an der EKSt
227,0
233,7
210,1
224,9
231,2
225,0
223,5
Gmeindeanteil an der USt
46,0
46,0
47,6
45,5
46,1
46,1
44,5
Kommunaler Finanzausgleich
232,6
249,4
160,8
222,8
210,8
207,6
200,6
Summe
918,3
943,4
839,8
772,9
828,8
783,3
732,4

Der Landeshauptstadt sind demnach im Vergleich 2001 zu 2000 170,5 Mio und im Vergleich 2002 zu 2000 211 Mio Euro, innerhalb von zwei Jahren also insgesamt 381,5 Mio Euro Einnahmen weggebrochen. Es muß davon ausgegangen werden, dass die Verschlechterung sich in den kommenden Jahren fortsetzen wird und die Mindestzuführungsraten auch in den Jahren 2004 bis 2006 (2003: 60,7 Mio, 2004: 43,7 Mio, 2005: 41,2 Mio, 2006: 42,4 Mio Euro) teilweise deutlich unterschritten werden.

Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen zur Konsolidierung des Stadthaushalts unumgänglich.

Diesem Ziel dient das vorgelegte Handlungskonzept. Das Konzept besteht aus einer Maßnahmenübersicht und weiteren Anlagen, in denen zusätzliche Informationen zu den vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen enthalten sind. Das Konzept ist darauf angelegt, den Stadthaushalt mittelfristig wie folgt um 51,8 Mio Euro zu entlasten:

bis 2002: 6,6 Mio Euro
ab 2003:19,2 Mio Euro
ab 2004:33,3 Mio Euro
ab 2005:46,0 Mio Euro
ab 2006:51,8 Mio Euro
davon
3,9 Mio Euro – Erhöhung von Einnahmen (Gebühren und Entgelte)
30,8 Mio Euro – Reduzierung Sachausgaben/Zuschüsse/Verlustausgleiche
17,1 Mio Euro – Reduzierung von Personalausgaben

Im Hinblick auf die bestehenden Risiken ist sowohl auf der Einnahmen- wie auch der Ausgabenseite zu befürchten, dass über das jetzt vorgelegte Handlungskonzept hi-
naus weitere Konsolidierungsmaßnahmen notwendig werden.


2. Maßnahmenübersicht

Aufgrund der erheblich verschlechterten Finanzlage hat der Gemeinderat im Zuge der Verabschiedung des Haushaltsplans 2002/2003 eine globale Minderausgabe von 6 Mio Euro beschlossen, die bei der Beschlußfassung zum Nachtragsplan 2002/2003 auf 12 Mio Euro erhöht wurde. Zur Umsetzung dieser Einschränkungen wurden 4 v.H. der Verwaltungs- und Betriebsausgaben des Verwaltungshaushalts gesperrt. Mit der jetzt vorgelegten Maßnahmenübersicht soll die im Jahr 2002 eingeleitete Haushaltsentlastung durch strukturelle Veränderungen fortgeführt werden.

Die angestrebte Entlastung soll im wesentlichen über die Umsetzung von Einzelmaßnahmen erreicht werden. Wie vom Gemeinderat anläßlich der Etatberatungen 2002/2003 beschlossen, wurde auf die Vorgabe von Konsolidierungsquoten verzichtet. Die in Anlage 2 beigefügte Maßnahmenübersicht gliedert sich in

· Bisherige Maßnahmen (vgl. Zwischenbericht GRDrs 171/2002)
· Ämterübergreifende Maßnahmen
· Ämterbezogene Maßnahmen
· Maßnahmen im Bereich der Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen

Bei der Erarbeitung des Handlungskonzepts wurde davon ausgegangen, dass die notwendigen Verbesserungen – was den Abbau weiterer Stellen betrifft – überwiegend über interne Maßnahmen zu erreichen sind. Darüber hinaus wurde in den Bereichen ein Stellenabbau vorgeschlagen, bei denen gutachtliche Äußerungen zur Personalausstattung vorliegen oder interne Vergleiche bzw. konkrete Vergleiche (benchmarks) mit anderen Städten ergeben haben, dass andere Ämter bzw. andere Städte vergleichbare Aufgaben mit weniger Personal bewältigen.

In diesen Fällen wurde davon ausgegangen, dass mit der Umsetzung dieser Maßnahmen ein Abbau oder die Einschränkung von Aufgaben nicht verbunden sind. Das gleiche gilt im Grunde bei der Reduzierung von Sachausgaben. Die Begrenzung des Kostenanstiegs bei der Hilfe zur Erziehung berücksichtigt die vorhandenen, konzeptionellen Ansätze, die darauf abzielen, die Hilfen wirtschaftlicher zu erbringen, nicht jedoch, das Leistungsangebot zu reduzieren. Ebenso die geplante Reduzierung im Bereich Hilfe zur Arbeit, wo Veränderungen der Rahmenbedingungen zum Anlaß genommen werden, den Etatansatz auf das Niveau von 1999 zurückzuführen.

Darüber hinaus sieht die Verwaltung bei den Sachausgaben Verbesserungsmöglichkeiten im Reinigungsbereich (durch Vereinheitlichung von Standards bzw. Preisprüfung im Wege einer zentralen Steuerung) sowie bei der Kürzung von Mitteln der Bauunterhaltung und der Energiekosten (die an den voraussichtlichen Energiebedarf angepaßt werden).

Wie der Maßnahmenübersicht (Ziffer II Nr. 1) entnommen werden kann, beläuft sich das Volumen für die laufenden Zuschüsse und Zuweisungen im Jahr 2003 auf 99,3 Mio Euro (ohne Staatstheater). Im Hinblick auf die schwierige Finanzlage bei den freien Trägern wurde von Einschnitten bzw. echten Kürzungen im Zuschußbereich abgesehen. Angesichts der Größenordnung dieser Ausgaben bzw. der dramatischen Haushaltssituation konnte dieser Bereich von Einschränkungen jedoch nicht gänzlich ausgenommen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die für die Jahre 2004 und 2005 in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellten Steigerungsraten (jeweils 1,5 %) nicht zu vollziehen und das Volumen der Zuschußleistungen (ausgenommen die Bereiche Kindertagesstätten, Schülerbonus und Schülerbetreuung) über diese beiden Jahre festzuschreiben. Es besteht Klarheit, dass dies nicht durch pauschale Kürzungen aufgefangen werden kann, sondern hierzu eine teilweise Umstrukturierung der Zuschußleistungen erforderlich ist.

Die Eigenbetriebe (ohne Klinikum sowie Eigenbetrieb für Leben und Wohnen) sowie die Stuttgarter Straßenbahnen AG wurden auf der Grundlage der Wirtschaftspläne mit Verbesserungsvorgaben in die Konsolidierung des Stadthaushalts einbezogen. Auf die Ziffer IV der Maßnahmenübersicht wird hingewiesen.

Mit dem Vollzug der vorgeschlagenen Maßnahmen wäre der Abbau von 454 Stellen verbunden. Davon entfallen 172 Stellen auf Maßnahmen, für die bereits Sachbeschlüsse vorliegen (Ziffer I der Übersicht). Unabhängig davon schlägt die Verwaltung vor, die Personalkapazitäten in den Bereichen Planung, Überwachung und Unterhaltung des Hochbauamts, des Tiefbauamts sowie des Garten- und Friedhofsamts durch einen externen Gutachter zu prüfen.


3. Weitere Vorgehensweise

Für die im Maßnahmenkatalog in Ziffer I dargestellten (bisherigen) Maßnahmen liegen die erforderlichen Sachentscheidungen vor. Die Maßnahmen wurden bzw. werden von der Verwaltung umgesetzt. Für die ämterübergreifenden Maßnahmen (Ziffer II) sowie die ämterbezogenen Maßnahmen (Ziffer III) sind die Sachbeschlüsse noch zu fassen. Die Verwaltung geht davon aus, dass – wie im Beschlußantrag dargelegt – die in der Maßnahmenübersicht mit “S” gekennzeichneten Punkte mit der Beschlußfassung des Handlungskonzepts auch in der Sache als beschlossen gelten. Für die mit “Z” gekennzeichneten Punkte wird die Verwaltung die notwendigen Sachvorlagen bis zum 30.04.2003 in die gemeinderätlichen Gremien einbringen. Die Sachentscheidung erfolgt dann im Zusammenhang mit der Behandlung dieser Vorlagen.

Es ist vorgesehen, dass die Verwaltung jeweils zum 30.06. über den Stand der Umsetzung des Handlungskonzepts berichtet. Soweit einzelne Maßnahme nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden können, wird die Verwaltung geeignete Ersatzvorschläge unterbreiten.


4. Verwendung von Reformgewinnen

Im Zuge der GRDrs 264/1998 hat der Gemeinderat am 22.10.1998 hinsichtlich der Verwendung von Reformgewinnen folgendes beschlossen: “Von den eingesparten Mitteln wird 1/3 für Personalentwicklungsmaßnahmen und für Qualitätsverbesserungen der Leistungen für die Bürger/innen zur Verfügung gestellt.” Diese Regelung wurde in die mit der Personalvertretung abgeschlossene Rahmendienstvereinbarung zur Verwaltungsreform einbezogen.

Dort ist hierzu geregelt: “Finanzielle Reformgewinne werden gemäß GRDrs 264/98 zugunsten der Beschäftigen und für Qualitätsverbesserungen für Bürgerinnen und Bürger reinvestiert. Die Mittel für Beschäftigte werden vorrangig für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die Personalentwicklung und zugunsten sozialer Maßnahmen verwendet. Grundsätze für die Verteilung der Reformgewinne werden einvernehmlich mit der Personalvertretung erarbeitet und abschließend durch den Verwaltungsausschuß entschieden.”

Die in der Maßnahmenübersicht enthaltenen Maßnahmen umfassen ein Einsparvolumen von 51,8 Mio Euro. Das Handlungskonzept setzt sich zusammen aus Reformmaßnahmen und Maßnahmen zur Konsolidierung des Stadthaushalts.

Bei Maßnahmen wie etwa die Reduzierung des Verlustausgleichs im Bereich der Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen, die Kürzung von Haushaltsansätzen für Bauunterhaltung und Energiekosten, die Verringerung von Zuschußleistungen und die Erhöhung von Entgelten und Gebühren, die Reduzierung des Sozialhilfeetats, die Übertragung der Bereiche Lebensmittelüberwachung, Toxikologie und Blutalkohol an das Land, die Streichung von kw-Stellen und die Anpassung der Aufwendungen für geringfügig Beschäftigte, die Kürzung von Geschäftsausgaben des Gemeinderats und die Anpassung der Kapazitäten in den Sekretariaten handelt es sich nicht um Maßnahmen der Verwaltungsreform, sondern um solche zur Konsolidierung des Stadthaushalts. Die Summe der Konsolidierungsmaßnahmen beläuft sich auf rd. 35,1 Mio Euro.

In Höhe von rd. 16,7 Mio Euro sind die vorgeschlagenen Maßnahmen der Verwaltungsreform zuzuordnen. Ein Drittel von dieser Summe, also rd. 5,6 Mio Euro, wären nach der Beschlußlage zu reinvestieren.

Wie der in Anlage 3 beigefügten Aufstellung entnommen werden kann, wurden seit 1998 Personalentwicklungsmaßnahmen (denen die Personalvertretung jeweils zugestimmt hatte) im Umfang von jährlich 3,2 Mio Euro und Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung in Höhe von jährlich 19,9 Mio Euro (ohne Verbesserung im Bereich Kinderbetreuung: 8,2 Mio Euro) auf den Weg gebracht. Dies bedeutet, dass die vom Gemeinderat vorgegebene Verwendung bereits deutlich überschritten ist.


5. Beteiligung der Personalvertretung

Das Referentenkollegium hat den Entwurf des Handlungskonzepts am 07.11.2002 abschließend beraten. Zuvor handelte es sich bei dem Papier um Empfehlungen, zu denen die Fachbereiche Stellung nehmen bzw. die von Referaten und Ämtern verändert werden konnten. Mit der Beratung am 07.11.2002 hat sich die Verwaltung festgelegt und damit das Konzept konkretisiert. Das Handlungskonzept wurde daraufhin dem Gesamtpersonalrat zugeleitet. Das Konzept gliedert sich in solche Maßnahmen, die seitens des Gemeinderates im Wege des Zielbeschlusses festgelegt werden, und in solche, über die mit der Beschlußfassung abschließend entschieden wird.

Bei den ersteren konkretisiert der Gemeinderat per Zielbeschluß das ihm zustehende Budgetrecht und beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung von Sachvorlagen. Im Zuge der Erarbeitung der Sachvorlagen wird die Personalvertretung entsprechend dem Landespersonalvertretungsgesetz beteiligt. Bei den mit “S” gekennzeichneten Einzelmaßnahmen (z.B. Kürzung von Haushaltsansätzen für Bauunterhaltung und Energiekosten) ist die Personalvertretung nicht förmlich zu beteiligen.


6. Strukturelle Maßnahmen der Verwaltungsreform zur Konsolidierung des Stadthaushalts

Im Anschluß an die Realisierung der Vorschläge des Maßnahmenkatalogs werden von der Verwaltung im Zusammenhang mit der Konsolidierung des Stadthaushalts noch Themen aus den von Referat A im Frühjahr 2002 erarbeiteten Themenfeldern aufgegriffen und bearbeitet. Weil hierzu noch detailliertere Untersuchungen notwendig sind, werden die daraus resultierenden Einsparungen im wesentlichen erst nach 2005 haushaltswirksam. Die wichtigsten Themen in diesem Zusammenhang sind:

a) e-procurement, Einkaufsoptimierung

Das Projekt e-procurement wird Anfang 2003 gestartet. Im Rahmen dieses Projekts werden Optimierungen im Bereich Einkauf, z.B. durch eine Vereinheitlichung Warenkataloge, der Veränderungen von Prozessen (Bedarfsermittlung, Bestellung, Rechnung) sowie der Erzielung von besseren Konditionen erwartet. Über erste Ergebnisse des Projekts wird die Verwaltung bis zum 30.06.2003 berichten.

b) Workflow / E-Government

Das künftige Verwaltungsgeschehen wird viele Kontakte (mit Bürger/innen, Firmen, Organisationen) elektronisch abwickeln, von einfachen Serviceleistungen wie die Bestellung, Bezahlung und Ausstellung eines Anwohnerparkausweises über komplexe Verwaltungsverfahren (z.B. Baugenehmigung) bis hin zu elektronisch unterstützten Verfahren der Bürgerbeteiligung. Angebote dieser Art setzen eine durchgängige informationstechnisch unterstützte Neugestaltung von Geschäftsprozessen voraus. Hierzu ist es notwendig, die verschiedenen IuK-Systeme miteinander zu verknüpfen, was jedoch eine umfassende Planung (und entsprechende Finanzmittel) voraussetzt.

Das Haupt- und Personalamt wird bis 30.06.2003 eine Vorlage erarbeiten und dabei die folgenden Punkte präzisieren:

- Ziele und Rahmenbedingungen
- Thematische Schwerpunkte
- Notwendiger Ressourcenbedarf (Finanzen, Personal, Technik)
- Darstellung der Wirtschaftlichkeitspotenziale

c) Immobilien-Management

Die Vorschläge hierzu aus dem o.g. Papier (Themenfelder Verwaltungsreform) werden in einem Projekt weiter konkretisiert. Diese Ergebnisse sollen abgewartet werden. Es wird davon ausgegangen, dass Einsparungen erzielt werden können.

d) Sozialleistungen

Im o.g. Papier (Themenfelder Verwaltungsreform) wurde davon ausgegangen, dass auf der Grundlage der Erfahrungen der Stadt Bremen im Bereich Wirtschaftliche Erziehungshilfe zusätzliche Einsparungen erzielt werden können. Die Verwaltung wird diesen Ansatz weiterverfolgen. Was die Ausgabenreduzierung im Bereich der Sozialhilfe betrifft, sind in dem o.g. Papier ebenfalls Aussagen enthalten (Fallmanagement, Budgetierung, Einrichtung von Sozialzentren, sog. Kassler Modell bzgl. Beratung von Existenzgründungen). Diese sind aufgrund der Entwicklung auf Bundesebene (Hartz-Kommission) teilweise überholt. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuregelung werden die im o.g. Papier hierzu gemachten Aussagen geprüft bzw. konkretisiert.

Beteiligte Stellen







Dr. Klaus LangKlaus-Peter Murawski


Anlagen

Anlage 1 - Ausführliche Begründung
Anlage 2 - Maßnahmenübersicht (mit weiteren 21 Informationsanlagen)
Anlage 3 - Übersicht über die Verwendung von Reformgewinnen