Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 835/2002
Stuttgart,
10/02/2002



Neustrukturierung der Sozialen Dienste bei der Landeshauptstadt Stuttgart
hier: Neuorganisation des Sozialdienstes des Gesundheitsamtes




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Beratung
Beratung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
11.10.2002
23.10.2002
24.10.2002



Beschlußantrag:

Die Angebote des Gesundheitsamts für chronisch Kranke und behinderte Menschen werden künftig in einer interdisziplinär arbeitenden Abteilung zusammengeführt. Im Rahmen der Neustrukturierung werden insgesamt drei Stellen abgebaut.



Begründung:


Ausgangssituation

Im Oktober 1995 hat der Verwaltungsausschuss (GRDrs 328/1995) eine Neustrukturierung der Sozialen Dienste bei der Landeshauptstadt Stuttgart mit externer Unterstützung der Firma Prognos & Simma beschlossen mit der Zielrichtung, die Angebote des Sozialdienstes des Gesundheitsamtes in den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes (ASD) zu integrieren.

Im Oktober 1998 wurde im Verwaltungsausschuss (GRDrs 204/1998, Niederschrifts-Nr. 400) die Beschlusslage verändert, indem strukturelle und organisatorische Maßnahmen bei allen Ämtern im Bereich des Sozialreferats umzusetzen waren.

Durch die umzusetzenden Veränderungen sollten mittelfristig insgesamt 13 Planstellen in folgender Verteilung eingespart werden:

Die Prüfung und Umsetzung der Maßnahmen führte zu folgendem Ergebnis:

Somit können von den in der GRDrs 204/1998 zur Streichung vorgesehenen 13 Stellen insgesamt 11 Stellen gestrichen werden.

Die beschlossene Streichung von 3 Stellen im Bereich der Sozialarbeit der städtischen Sozialdienste aufgrund erwarteter Synergieeffekte konnte aus folgenden Gründen nicht realisiert werden:


Umsetzung

Beim Gesundheitsamt wird eine Abteilung für chronisch kranke und behinderte Menschen eingerichtet, in der Sozialarbeiter, Ärzte und Verwaltungspersonal in multidisziplinären Arbeitsstrukturen die vielschichtigen Aufgaben im Bereich von chronischer Erkrankung und Behinderung bearbeiten.

Die zahlreichen Kooperationspartner wie die Leistungserbringer, der Rehabilitationsträger und die Pflegeversicherung, Betroffene und ihre Angehörigen finden so verlässliche Ansprechpartner mit hoher Fach- und Problemlösungskompetenz. Die interdisziplinäre Weiterentwicklung wird durch organisatorische Veränderungen optimiert, ohne dass hierfür zusätzliche Ressourcen erforderlich sind. Damit sind alle Möglichkeiten der organisatorischen Optimierung weitgehend verwirklicht.

Dies wäre der letzte Schritt eines Prozesses, bei dem die sozialarbeiterische und ärztliche Kompetenz integrativ in einer Abteilung aufgehen, wie auch schon bei der Abteilung Psychiatrie und Sucht sowie im Bereich Infektionsschutz (z. B. Tuberkuloseerkrankungen, AIDS, Geschlechtskrankheiten).

Somit sind durchgängige, homogene Strukturen im Gesundheitsamt für alle interdisziplinär und multiprofessionell arbeitenden Bereiche geschaffen.

Finanzielle Auswirkungen
Im Rahmen der am 21. Oktober 1998 beschlossenen Neustrukturierung der Sozialen Dienste bei der Landeshauptstadt Stuttgart sollten 13 Planstellen gestrichen werden.

Davon können, wie auf Seite 2 ausgeführt, insgesamt 11 Planstellen gestrichen werden.

In diesen 11 Planstellen ist eine Stelle, die beim Gesundheitsamt gestrichen werden kann, enthalten, die nicht durch die prognostizierten Synergieeffekte eingespart wird, sondern durch freiwerdende Stellenanteile bei der Neustrukturierung der bisherigen Abteilung Sozialdienste beim Gesundheitsamt.

Das Sozialreferat hat in den vergangenen Jahren umfangreiche Organisationsentwicklungsprozesse durchgeführt, die zu einem Teil auch ohne politische Vorgaben erhebliche Stelleneinsparungen erbrachten.


Beteiligte Stellen

Die Referate A und F haben die Vorlage mitgezeichnet.




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1
Neuordnung der Sozialen Dienste des Gesundheitsamtes
Anlage 2
Organigramm
Anlage 1 zur GRDrs 835/2002


Neuordnung der Sozialen Dienste des Gesundheitsamtes
Im Verlauf des Organisationsentwicklungsprozesses des Gesundheitsamtes wurde deutlich, dass nicht nur im Aufgabenbereich ”Hilfen für Prostituierte und Gefährdete” - dessen Verbleib beim Gesundheitsamt bereits in der GRDrs 204/1998 festgelegt wurde - eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten notwendig ist, sondern auch in weiteren Aufgabengebieten. Deshalb wurde ein Sozialdienst für Menschen mit Infektionskrankheiten eingerichtet in dem die Aufgabenbereiche ”Hilfen für Prostituierte und Gefährdete, HIV-Infizierte und AIDS-Kranke sowie Tuberkulosekranke” zusammengefasst sind. Dieser Sozialdienst wurde dem entsprechenden medizinischen Fachbereich ”Infektionsschutz und Umwelthygiene” im Gesundheitsamt zugeordnet.

Bei dem versuchten Integrationsprozess der Aufgabenbereiche des Sozialdienstes des Gesundheitsamtes (Beratungsstelle für Körperbehinderte, für Kinder- und Jugendpsychiatrie, für Seh-, Hör- und Sprachbehinderte, für geistig behinderte Erwachsene, für Eltern von Risikogeborenen und chronisch kranken Kindern und Jugendlichen sowie asthma- und allergiekranken Kindern, Jugendlichen und Erwachsene, für Dialysepatienten, Tumorkranke, für chronisch kranke Erwachsene) ins Jugendamt wurde festgestellt, dass die diesen Bereichen zugeordneten 18 Planstellen nicht in den ausschließlich regionalisiert arbeitenden ASD des Jugendamtes eingegliedert werden können.

Aus fachlichen Gründen (enge Kooperation mit den Ärzten) erwies sich eine Integration als nicht praktikabel, zumal die Aufteilung von spezialisierten Mitarbeiter/-innen, die zu je 0,5 bis maximal 4,9 Stellenanteilen pro Fachgebiet zuständig sind, auf die 10 Bereiche des ASD beim Jugendamt mit diesen Ressourcen nicht sinnvoll zu vollziehen gewesen wäre.

Die Erfahrungen in den anderen Abteilungen des Gesundheitsamtes haben gezeigt, dass die spezialisierten Sozialdienste des Gesundheitsamtes nun ebenfalls nach dem Prinzip des Interdisziplinären Ansatzes zu organisieren sind, um auch dort die Zusammenarbeit mit medizinischen Fachbereichen im Sinne einer multiprofessionellen Betreuung zu intensivieren. Alle diese Dienste werden für die Klienten, Eltern und Kooperationspartner unter einem Dach angeboten. Somit wird eine homogene Struktur innerhalb des Gesundheitsamtes bei allen Abteilungen mit Sozialdiensten erreicht.

Die derzeit themenbezogen organisierten 6 sozialen Beratungsstellen des Gesundheitsamtes werden zu einer Abteilung “Chronisch kranke und behinderte Menschen” zusammengefasst. Darin integriert sind die Ärzte, die bisher den jeweiligen Fachabteilungen zugeordnet waren. Die Dienst- und Fachaufsicht über die Ärzte wird durch die künftige ärztliche Abteilungsleitung wahrgenommen. Eine weitere hierarchische Gliederung bei den Ärzten ist nicht vorgesehen.

Die Sozialarbeiter/innen werden in 2 Sachgebiete zusammengefasst, welche von Sozialarbeiter/-innen geleitet werden. Die Dienst- und Fachaufsicht über die Sozialdienste wird von der jeweiligen Sachgebietsleitung wahrgenommen.

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Sozialarbeitern und Verwaltungspersonal erfolgt künftig in den Sozialdiensten und Beratungsstellen für Menschen mit chronischen Erkrankungen und für Menschen mit Behinderungen.


Ein Organigramm ist beigefügt (Anlage 2).


Auswirkungen des Sozialgesetzbuches IX

In den letzten zwei Jahren hat sich die Diskussion über Menschen mit Behinderungen massiv gewandelt. Am 1.07.2001 trat das Sozialgesetzbuch IX in Kraft, das sich der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen widmet. Die Internationale Klassifikation von Krankheit und Behinderung wurde einer Revision unterzogen. Nunmehr wird ein Bild behinderter Menschen gezeichnet, die in der Mitte der Gesellschaft leben, über eigene Ressourcen und Möglichkeiten verfügen und nicht mehr Objekt fremder Hilfe sind, sondern handelnde Personen in eigener Sache.

Diese Entwicklung wird durch das Gleichstellungsgesetz auf Bundesebene gestützt; ein Landesgesetz hierzu soll folgen.

Positiv zu vermerken ist, dass durch diese neue Gesetzeslage ein Einstellungswandel gegenüber dem Thema Behinderung vollzogen wird. Weiter ist festzuhalten, dass die Zusammenarbeit unterschiedlicher Rehabilitationsträger zwingend gefordert ist. Behinderung ist nicht nur ein Thema der Sozialhilfe, sondern ein komplexes Thema einer auf Förderung und Rehabilitation ausgerichteten sozialen, medizinischen und pflegerischen Unterstützung und Assistenz.

Dies legt nahe, dass dem Thema Behinderung ein angemessener Ort in der Verwaltung der Landeshauptstadt zugewiesen wird, an dem Ärzte, Sozialarbeiter und Verwaltungspersonal in multidisziplinären Arbeitsstrukturen die vielschichtigen Aspekte von chronischer Erkrankung und Behinderung bearbeiten.

Die zahlreichen Kooperationspartner im Arbeitsfeld "Krankheit und Behinderung" (z. B. Sozialhilfeträger, Kranken- und Pflegekassen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Renten- und Unfallversicherungsträger, Arbeitsämter, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser) finden so verlässliche Ansprechpartner mit hoher Problemlösungskompetenz. Der Zugewinn an Kompetenz und Effizienz wird allein durch organisatorische Veränderungen bewirkt, ohne dass hierfür zusätzliche Ressourcen erforderlich sind. Damit sind die Möglichkeiten der organisatorischen Optimierung weitgehend realisiert.

Die Diskussion über die Integration von Menschen mit Behinderungen nimmt an öffentlicher Bedeutung zu. Mit der Abteilung “chronisch kranke und behinderte Menschen” ist die organisatorische Einheit geschaffen, die sich dieser Diskussion stellt und die den Anforderungen an die Kommune in diesem wichtigen Politikfeld gerecht wird. Wesentlich bei diesen Anforderungen ist eine kompetente und effiziente Beratung, die Begleitung in schwierigen Lebensphasen und die Unterstützung chronisch kranker und behinderter Menschen bei ihrem Weg, trotz bestehender Handicaps ein selbstbestimmtes Leben zu gestalten.


Einsparmöglichkeiten Durch die Auflösung der Abteilung Sozialdienst beim Gesundheitsamt kann bis spätestens 2012 die Stelle der bisherigen Abteilungsleitung gestrichen werden. Diese Stelle wird mit einem KW-Vermerk versehen. Bis zum Vollzug der Streichung wird kurzfristig eine Sozialarbeiterstelle nicht besetzt. Zum Stellenplan 2004 wird die Stelle des Sekretariats der Abteilungsleitung gestrichen.

Der bisherigen Leiterin der Abteilung Sozialdienst beim Gesundheitsamt wird – soweit möglich - eine adäquate Stelle angeboten.

Durch den Wegfall von verschiedenen Funktionen in der bisherigen Abteilung 7 ergibt sich zunächst rein rechnerisch eine Reduzierung des Personalbedarfs im Bereich der Sozialarbeit von einer Stelle.

Diese Stelle wird aber dringend benötigt, um eine zusätzlich übertragene Aufgabe “Integration behinderter Kinder in Regeleinrichtungen” beim Gesundheitsamt auch künftig wahrnehmen zu können. Dazu wird eine gesonderte Vorlage erstellt.