Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
560/2005
GZ:
USO 4111-03.03
Sitzungstermin: 07.07.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann hr
Betreff: Neubau einer zentralen Rettungswache des DRK-Kreisverbandes Stuttgart e. V. an der Neckarstraße;
- Baukostenzuschuss und Übernahme einer Ausfallbürgschaft


Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 06.07.2005, nichtöffentlich, Nr. 263

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Umwelt, Sicherheit und Ordnung vom 22.06.2005, GRDrs 560/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem DRK-Kreisverband Stuttgart wird für den Neubau einer zentralen Rettungswache für den Rettungsdienstbereich Stuttgart an der Neckarstraße ein Baukostenzuschuss entsprechend dem Bodenwertanteil nach vorliegender Bewertung des Stadtmessungsamtes in Höhe von 1.836.000 € gewährt. Der Baukostenzuschuss wird im Vermögenshaushalt 2005 bei AHSt. 2.5410.9880.000 – VKZ 0050 gedeckt. Dem Baukostenzuschuss werden die allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen der Landeshauptstadt Stuttgart zugrunde gelegt.

2. Im Jahr 2005 wird bei AHSt. 2.5410.9880.000 – VKZ 0050 eine außerplanmäßige Ausgabe von 1.836.000 € zugelassen und bei AHSt. 2.8810.9320.000 – VKZ 0030 gedeckt.

3. Die durch den städtischen Baukostenzuschuss geförderte Einrichtung einer zentralen Rettungswache ist auf Dauer durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Benützungsbeschränkung) zu Gunsten der Landeshauptstadt Stuttgart im Grundbuch erstrangig dinglich sicherzustellen.

4. Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt ferner für die vom DRK-Kreisverband Stuttgart e. V. benötigte Zwischenfinanzierung bis zum Eingang der Landesfördermittel eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 1.100.000 €.

StR Schlierer (REP) hält es für unstreitig, dass die jetzige Rettungswache des DRK-Kreisverbandes in der Heilmannstraße keinen Dauerzustand darstellt. Allerdings sei auch der künftige Standort keine ideale Lösung, wenngleich sich das Bauliche deutlich verbessern werde.

Weiter sei anzumerken, dass die Stadt Stuttgart hier eine finanzielle Leistung erbringen müsse, weil sich das Land seiner Verantwortung, die sich aus dem Rettungsdienstgesetz ergibt, entziehe. Zwar handle es sich dort um eine Kann-Bestimmung, aber letzten Endes überlasse das Land das Problem den Kommunen in der Hoffnung, dass diese ein geeignetes Grundstück finden. Man werde sicherlich um die Maßnahme nicht herumkommen, aber eigentlich hätte man das Land hier stärker mit einbinden müssen.

Zum Standort merkt StR Barg (CDU) an, dass er vom DRK vorgeschlagen wurde, auch unter den Gesichtspunkten einsatztaktischer Überlegungen. Der Träger müsse das selbst beurteilen; er habe sich auch erst nach umfangreichen Untersuchungen und Abwägungen für diesen Standort entschieden.

Was das Land angehe, so wolle er daran erinnern, dass die Stadt im Zusammenhang mit den notwendigen Maßnahmen für den Zivil- und Katastrophenschutz anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft im kommenden Jahr außerordentlich großzügig behandelt worden ist. Das Land habe einen namhaften finanziellen Beitrag geleistet, der nicht zu erwarten gewesen sei und der ausschließlich den guten Verbindungen und Verhandlungen zu verdanken war.

Für das vorliegende Projekt danke er den Verhandlungspartnern Herrn N. N. und Herrn N. N. (Namen wurden aus Datenschutzgründen gelöscht) vom DRK sowie EBM Föll, BM Beck und dem Leiter der Branddirektion, Herrn Dr. Knödler. Es sei ausgesprochen konstruktiv verhandelt worden, und man habe nie vergessen, worum es geht, nämlich um die sichere Versorgung Kranker und Schwerstkranker durch das Deutsche Rote Kreuz. Für diese Bürgerinnen und Bürger in Stuttgart trage die Landeshauptstadt die Verantwortung. Es sei daher die richtige Maßnahme, die zentralen Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes am neuen Standort zu schaffen.

StR Kanzleiter (SPD) schließt sich dem Dank seines Vorredners an die Verhandlungspartner an und betont, dass die Vorlage auch den Vorstellungen seiner Fraktion entspreche. Dass die Stadt hierfür Mittel aufwenden müsse, sei im Prinzip bedauerlich, aber notwendig und von der Logik her, wie im Land solche Fälle gehandhabt würden, nachvollziehbar und damit auch vertretbar.

Er hoffe und gehe davon aus, dass die Kooperation zwischen dem DRK und der Frey-Gruppe, die ja letztlich das Projekt nur gemeinsam ermöglichen können, auch baldmöglichst zustande kommt.

Bei der Standortfrage, so OB Dr. Schuster, gebe es bestimmte Kriterien, nämlich schnelle Wege, ein leistungsfähiges Straßennetz und eine zentrale Lage einerseits, aber auch die Frage der Lärmbelastung durch das Blaulicht andererseits, d. h. man könne die zentrale Rettungswache nicht in einem Wohngebiet unterbringen. Es sei daher äußerst schwierig gewesen, überhaupt einen entsprechenden Standort zu finden.


Abschließend stellt der Vorsitzende fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 1 Enthaltung mehrheitlich wie beantragt.