Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: 9010-07
GRDrs 48/2007
Stuttgart,
02/06/2007



Ergänzung der Finanzplanung 2005 bis 2009 um das Jahr 2010



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
07.03.2007
08.03.2007



Beschlußantrag:

Der Ergänzung der Finanzplanung 2005 bis 2009 um das Jahr 2010 gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.


Begründung:


Nach § 85 GemO ist dem Gemeinderat zu jedem Haushaltsplan ein Finanzplan mit dem Investitionsprogramm über den maßgeblichen fünfjährigen Zeitraum vorzulegen. Sofern ein Doppelhaushalt beschlossen wurde, ist nach § 35 GemHVO die Finanzplanung fortzuschreiben. In der vorliegenden Fortschreibung wurden die Plandaten 2008 und 2009 aus dem bisherigen Finanzplan unverändert beibehalten. Die Planung wurde lediglich um das Jahr 2010 ergänzt. Von einer kompletten Neuplanung wurde abgesehen, da die Finanzplanung ohnehin in wenigen Monaten im Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppelhaushalts 2008/2009 fortzuschreiben ist.

Nach der bisherigen Finanzplanung werden in den Jahren 2008/2009 Zuführungsraten des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt erreicht, die über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzuführung liegen. Dies gilt auch für 2010. Aus heutiger Sicht zeichnet sich im Jahr 2010 eine Zuführungsrate des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt von 60,3 Mio. EUR ab. In diese Prognose sind die momentan erkennbaren Trends bei den Eckdaten des Haushalts eingeflossen. Insgesamt wurde unterstellt, dass sich die günstige Einnahmeentwicklung bei der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer sowie bei den Schlüsselzuweisungen des Landes kontinuierlich fortsetzt.

Die Kürzungen des Landes im Finanzausgleich von rund 30 Mio. EUR (Anteil der Stadt) wurden in die Planung 2010 ebenfalls einbezogen.

Die mittelfristigen Finanzperspektiven lassen sich erst im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Finanzplanung bis zum Jahr 2011 anlässlich der Beratungen des Doppelhaushalts 2008/2009 konkreter verifizieren, da erst bis zu diesem Zeitpunkt eine vollständig aktualisierte Datenbasis erarbeitet werden kann. Dabei sind die nachfolgend genannten Risiken in die Bewertung einzubeziehen:

· Die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform

· die Verlustentwicklung des Klinikums (u. a. im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform und der Finanzierung der Investitionen )

· die Entwicklung des Verkehrslastenausgleichs von Seiten des Landes und der Landkreise

· die Entwicklung der Zusatzversorgung in der ZVK des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg

· evtl. Veränderungen im Zusammenhang mit der Hartz-IV-Reform.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen



1


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