Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1234/2005
Stuttgart,
11/17/2005



Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
06.12.2005
07.12.2005
08.12.2005



Beschlußantrag:

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die öffentliche Gehwegreinigung wird in der Stuttgarter Innenstadt entsprechend den Reinigungszonen I und II des als Anlage zur Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung angeschlossenen Verzeichnisses durchgeführt.

Aufgrund der Fertigstellung eines ersten Teilbereichs des Gebiets Stuttgart 21 wird die Reinigungszone I um die folgenden Straßen erweitert: Karoline-Kaulla-Weg, Carl-Etzel-Straße, Warschauer Straße, Osloer Straße, Am Hauptbahnhof, Pariser Platz, Heilbronner Straße (teilweise), Athener Straße (teilweise).

Am Rotebühlplatz wird der bisherige Reinigungsbereich auf die Passage von der Ebene Rotebühlstraße einschließlich Treppe und Empore bis Ausgang Sophienstraße ausgedehnt.

Die angegebenen Bereiche sind in das der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) angeschlossene Verzeichnis aufzunehmen, damit dafür städtische Reinigungsleistungen erbracht und die Gehwegreinigungsgebühren erhoben werden können.


Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen sind in der GRDrs 883/2005 dargestellt.


Beteiligte Stellen

Die Referate R, AK und WFB haben dieser Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine




ThürnauDr. Krieck
Technischer BürgermeisterGeschäftsführung AWS


Anlagen