Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Tiefbau und Stadtentwässerung
Gz:
TS
GRDrs
887/2004
Stuttgart,
11/02/2004
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Nachtragswirtschaftsplan 2004/2005
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
16.11.2004
17.11.2004
18.11.2004
Beschlußantrag:
1. Der Wirtschaftsplan 2004/2005 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung wird wie folgt geändert:
1.1 Der Höchstbetrag des Kassenkreditrahmens wird für die Jahre
2004 und 2005
erhöht um je 31.000.000 EUR auf je 49.000.000 EUR
1.2 Die vorgesehenen Kreditaufnahmen für das Jahr
2004
wird reduziert um 38.000.000 EUR auf 42.228.700 EUR
1.3 Im Vermögensplan
2004
werden die Einnahmen und Ausgaben (Anlage 1) insgesamt reduziert um je 40.000.000 EUR
auf je 80.463.000 EUR
Begründung:
Der Wirtschaftsplan 2004/2005 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart (SES) wurde am 18. Dezember 2003 beschlossen (vgl. GRDrs 1022/2003 Ergänzung).Seit 1. Januar 2003 sind die Abwassergebühren in einer eigenständigen Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren (AbwGS) geregelt und werden gesondert veranlagt. Die Erhebung der Abwassergebühren folgt dabei stets dem Rhythmus der Frischwasserabrechnung (vgl. GRDrs 474/2002 und 866/2002).
Durch die geänderte Veranlagungssystematik entstand, durch verschobene Zahlungseingänge auf der Einnahmenseite, eine übergangsbedingte Liquiditätslücke in Höhe von insgesamt 31.159.456.76 EUR. Die Deckungslücke wird auch in den Folgejahren bestehen bleiben, sofern keine Vorauszahlungen erhoben werden.
Im Wirtschaftsplan 2004/2005 wurde beschlossen, die Liquiditätslücke durch eine Liquiditätshilfe des Stadthaushalts an den SES bis zum 30. Juni 2004 zu finanzieren (vgl. GRDrs 1022/2003 Ergänzung/Ziffer 4 des Beschlussantrags). Danach war angedacht, die Liquiditätshilfe des Stadthaushalts durch Aufnahme eines Bankdarlehens der SES zu ersetzen. Die dafür notwendige Kreditaufnahme wurde im Gesamtbetrag des vorgesehenen Kreditrahmens in Höhe von 80.228.700 EUR für das Planjahr 2004 berücksichtigt (GRDrs 1022/2003 Ergänzung/Ziffer 1.3 des Beschlussantrags). Im Erlass vom 25. Februar 2004 genehmigte das Regierungspräsidium Stuttgart eine Kreditaufnahme lediglich in Höhe der Investitionen. Eine Aufnahme von Krediten im Vermögensplan zur Rückzahlung der Liquiditätshilfe wurde somit nicht genehmigt. Die Liquiditätshilfe konnte daher nicht zum 30. Juni 2004 durch ein Bankdarlehen umfinanziert werden.
Der Betrag in Höhe der Liquiditätshilfe wird dem Eigenbetrieb ab dem 1. Juli 2004 als Kassenkredit befristet zur Verfügung gestellt. Der Kassenkredit wird geldmarktüblich verzinst. Der Vermögensplan 2004 wurde entsprechend angepasst und gleichzeitig aktualisiert (Anlage 1).
Finanzielle Auswirkungen
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Beteiligte Stellen
Die Referate WFB und T haben der Vorlage zugestimmt.
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Betriebsleitung Stadtentwässerung
Prof. Beiche
Endrich
i. V. Gekeler
Referent für Tiefbau und Stadtentwässerung
Anlagen
Korrigierter Vermögensplan 2004 (Anlage 1)