Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
43
8
Verhandlung
Drucksache:
16/2004
GZ:
AK 7510
Sitzungstermin:
18.03.2004
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
kr
Betreff:
Richtlinie für die Überlassung
städtischer Einrichtungen
Vorgang: Sozialausschuss vom 15.03.2004
öffentlich, Nr. 23
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit den Maßgaben, die Anerkennungsfrist als förderfähiger Nutzer auf
zwei
Jahre zu befristen, eine Broschüre zu erarbeiten und den Mehrzwecksaal der Vaihinger Bücherei in die Übersicht aufzunehmen
Verwaltungsausschuss vom 17.03.2004,
öffentlich, Nr. 83
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 19.02.2004, GRDrs 16/2004, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Die neue "Richtlinie für die Überlassung städtischer Einrichtungen" gemäß
Anlage 2
inkl. ihrer Anlagen 1 - 2 wird mit Wirkung ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung beschlossen.
2. Die seit 1. April 1984 geltende "Entgeltregelung für die Überlassung von Räumen in Begegnungsstätten, Bürgerhäusern und Büchereien" (Stadtrecht 3/23, zuletzt geändert am 10. Mai 2001 (Amtsblatt Nr. 1 v. 3. Januar 2002)) wird gleichzeitig ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der o.g. Richtlinie außer Kraft gesetzt.
3. Die seit 1. Januar 1983 geltenden "Allgemeinen Bestimmungen für die Überlassung von Räumen und Einrichtungen im Gustav-Siegle-Haus" (Stadtrecht 3/19, zuletzt geändert am 10. November 1983 (Amtsblatt Nr. 48 v. 1. Dezember 1983)) werden gleichzeitig ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der o.g. Richtlinie außer Kraft gesetzt.
4. Die seit 12. Oktober 1984 geltenden "Allgemeinen Bestimmungen für die Überlassung von Veranstaltungsräumen und Einrichtungen der Stadtbücherei im Wilhelmspalais und in den Außenstellen Möhringen, Neugereut, Vaihingen und Zuffenhausen" (bisher Stadtrecht 3/24, zuletzt geändert am 25. Oktober 2001 (Amtsblatt Nr. 47 v. 22. November 2001)) werden gleichzeitig ab dem Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der o.g. Richtlinie außer Kraft gesetzt.
StRin
Küstler
(PDS) spricht sich gegen die Beschlussvorlage aus, da sie die Bedürfnisse von kleineren Initiativen und Gruppen, die ihre Arbeit ohne Bürokratie und ohne viel Geld organisieren und nur gelegentlich einen Raum brauchen, nicht angemessen berücksichtige. Sie stelle daher den Änderungsantrag, die sonstigen nicht kommerziellen Nutzer den förderungswürdigen Nutzern gleichzustellen, und zwar sowohl im Zugang zu Räumen als auch in der Befreiung von Gebühren.
OB
Dr. Schuster
stellt zunächst diesen Änderungsantrag zur Abstimmung und hält fest:
Der Antrag wird bei 1 Ja-Stimme mehrheitlich
abgelehnt
.
Anschließend wird über den Beschlussantrag der GRDrs 16/2004 einschließlich der im Sozialausschuss beschlossenen Maßgaben abgestimmt. Der Vorsitzende stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 1 Enthaltung mehrheitlich
wie beantragt
.