Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Umwelt/Sicherheit und Ordnung
Gz:
USO 137
GRDrs
82/2001
Stuttgart,
01/29/2001
Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage und verlängerte Ladenöffnungszeiten an Samstagen im Jahre 2001
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuß für Wirtschaft und Wohnen
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
16.02.2001
08.03.2001
Beschlußantrag:
Die Rechtsverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen und verlängerte Ladenöffnungszeiten an Samstagen im Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart im Jahre 2001 wird in der aus der Anlage zu dieser Gemeinderatsdrucksache ersichtlichen Form beschlossen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Die verkaufsoffenen Sonntage sowie die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an Samstagen in 16 Stuttgarter Stadtbezirken müssen gemäß §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 Ladenschlussgesetz durch Rechtsverordnung freigegeben werden.
Beteiligte Stellen
Referat KBS
Referat R
Referat WK
OB/82
Bezirksämter
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Jürgen Beck
Bürgermeister
Anlage 1 zur GRDrs. 82/2001
Ausführliche Begründung:
Auch in diesem Jahr finden in den Stuttgarter Stadtbezirken attraktive Veranstaltungen statt, bei denen zahlreiche Besucher aus nah und fern erwartet werden.
Die örtlichen Handels- und Gewerbevereine sowie die City-Initiative-Stuttgart e.V. haben im Einvernehmen mit den Bezirksämtern bzw. den Bezirksbeiräten beantragt, aus den nachfolgend unter Ziffern 1- 29 genannten Anlässen in insgesamt 16 Stadtbezirken verkaufsoffene Sonntage durchführen bzw. die Ladenöffnungszeiten an Samstagen verlängern zu dürfen.
Die Deutsche Angestellten Gewerkschaft und die Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen wenden sich gegen die Befreiungen vom Ladenschlussgesetz, da die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten bereits sehr verbraucherfreundlich seien. Insbesondere wird bemängelt, dass auf das betroffene Verkaufspersonal keine Rücksicht genommen werde. Durch die Freigabe zusätzlicher Öffnungszeiten an Sonn- und Samstagen dürfe nicht eine weitere Liberalisierung des Ladenschlussrechts herbeigeführt werden.
Sowohl die evangelische als auch die katholische Kirche sprechen sich gegen die Freigabe weiterer Einkaufsmöglichkeiten insbesondere an Sonntagen aus. Die Sonntage sollen zur Erbauung dienen, die Zusammengehörigkeit innerhalb der Familien stärken und nicht zu zusätzlichen Einkaufsmöglichkeiten gebraucht werden.
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Einzelhandelsverband Baden-Württemberg e.V., Bund der Selbstständigen Landesverband Baden-Württemberg und Kreisverband Stuttgart stimmen den beantragten Befreiungen zu.
Durch die Rechtsverordnung entsteht keine Pflicht zum Offenhalten der Verkaufsstellen. Verkaufsstellen, die von einem verkaufsoffenen Sonntag Gebrauch machen wollen, müssen am vorangehenden Samstag bereits um 14.00 Uhr schließen.
Zu den einzelnen Ausnahmen wird folgendes ausgeführt:
Zu Ziffer 1.:
Am Sonntag, 25.03.2001, findet im Stadtbezirk Hedelfingen das traditionelle “Frühlingsfest” statt. Aus diesem Grund beantragt der Handels- und Gewerbeverein, die Verkaufsstellen an diesem Tag in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr offen halten zu dürfen.
Zu Ziffer 2.:
Am Sonntag, 01.04.2001, findet im Stadtbezirk Vaihingen der traditionelle “Vaihinger Frühling” statt. Neben einem reichhaltigen Unterhaltungsprogramm für Jung und Alt findet ein Spezialmarkt zum Thema “Mobiles Vaihingen” statt. Um dem Versorgungsbedürfnis der Besucher Rechnung zu tragen, hat der Verband Vaihinger Fachgeschäfte für diesen Tag die Öffnung der Verkaufsstellen in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr beantragt.
Zu Ziffer 3.:
In der Stuttgarter Innenstadt wird beim diesjährigen “Frühlingsfest” neben den bekannten Attraktionen des Vorjahres auch das 25- jährige Jubiläum der “Klett Passage” mit einem attraktiven Programm mit Künstlern, Musikern und Kleinkunstbühnen gefeiert werden. Aus diesem Grund beantragt die City-Initiative-Stuttgart e.V. (“CIS”) als Vertreterin der Gewerbetreibenden in der Stuttgarter Innenstadt, die Verkaufsstellen am Samstag, 07.04.2001, bis 20.00 Uhr offen halten zu dürfen.
Zu Ziffer 4.:
Die beiden traditionellen “Maimärkte” in den Stadtteilen Gablenberg und Ostheim sind Anlass, den zahlreich erwarteten Besuchern auch die Möglichkeit des Einkaufs zu bieten. Die Handels- und Gewerbevereine Gablenberg und Stuttgart-Ost beantragen deshalb, die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Stuttgart-Ost am Sonntag, 29.04.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr offen halten zu dürfen.
Zu Ziffer 5.:
Am Sonntag, 29.04.2001, findet in Plieningen der “Maibaumumzug” statt. Rund um die alte Tradition des Maibaumsetzens haben die örtlichen Vereine ein attraktives Programm erstellt. Aus diesem Grund hat die Plieninger Leistungsgemeinschaft beantragt, die Geschäfte in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr offen halten zu dürfen.
Zu Ziffer 6.:
Der traditionelle “Maimarkt” in Degerloch am Samstag, 05.05.2001, ist Anlass für den Handels- und Gewerbeverein, die Verlängerung der Öffnungszeiten für Verkaufsstellen bis 18.00 Uhr zu beantragen.
Zu Ziffer 7.:
In Hedelfingen findet am Samstag, 05.05.2001, der traditionelle “Maimarkt” statt. Der Handels- und Gewerbeverein beantragt deshalb, die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen an diesem Tag bis 18.00 Uhr zu verlängern.
Zu Ziffer 8.:
Das “Maimarktfest” in Weilimdorf hat eine lange Tradition. Neben Aktivitäten der örtlichen Vereine findet eine Leistungsschau des örtlichen Handels und Gewerbes statt. Aus diesem Grund beantragt der Handels- und Gewerbeverein die Offenhaltung von Verkaufsstellen für Sonntag, 06.05.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr.
Zu Ziffer 9.:
Stuttgart ist die Wiege des Automobils. Namhafte Autohersteller verbreiten den Ruf Stuttgarts in der ganzen Welt. In enger Zusammenarbeit mit der Automobilindustrie, dem Fahrzeughandel und der ebenfalls ansässigen Fachpresse veranstaltet “CIS” vom 18. bis 20.05.2001 den “Autofrühling in der Stuttgarter City” auf allen zentralen Plätzen in der Innenstadt. Deshalb beantragt CIS für Samstag, 19.05.2001, die Verlängerung der Öffnungszeiten für Verkaufsstellen bis 20.00 Uhr.
Zu Ziffer 10.:
Die bereits traditionellen Musikveranstaltungen in der Stuttgarter Innenstadt ziehen zehntausende Besucher an. 2001 wird wiederum das “New Orleans Festival” unter dem Motto “Stuttgart swingt” durchgeführt. Aus diesem Grund wird beantragt, am Samstag, 16.06.2001, die Geschäfte bis 20.00 Uhr offen halten zu dürfen.
Zu Ziffer 11.:
Die Sillenbucher Werbegemeinschaft hat beantragt, anlässlich des “Sillenbucher Sommerfestes” mit internationalen kulinarischen Angeboten und anspruchsvollem Kleinkunstprogramm am Sonntag, 01.07.2001, die Geschäfte von 13.00 bis 18.00 Uhr offen halten zu dürfen.
Zu Ziffer 12.:
Die “29. Heslacher Hocketse” ist eine der ältesten Einrichtungen dieser Art im Stadtgebiet. Sie wird vom örtlichen Handels- und Gewerbeverein und dem Heslacher Hocketse-Verein durchgeführt. Der Bezirksbeirat Stuttgart-Süd beantragt deshalb die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 08.07.2001, von 13.00 bis 18.00 Uhr.
Zu Ziffer 13.:
Das “Botnanger Straßenfest” wird dieses Jahr zum 27. mal gefeiert. Diese Veranstaltung wird in enger Zusammenarbeit der örtlichen Vereine, Kirchen, Parteien und Organisationen durchgeführt und soll den Besuchern die Möglichkeit zum Flanieren und Verweilen geben. Das Bezirksamt hat deshalb für Samstag, 21.07.2001, die Verlängerung der Öffnungszeit der Verkaufsstellen bis 20.00 Uhr beantragt.
Zu Ziffer 14.:
Am Sonntag, 22.07.2001 findet im Stadtteil Rot der “Töpfermarkt” statt. Neben der Präsentation zahlreicher kunsthandwerklicher Exponate wird ein reichhaltiges Unterhaltungsprogramm das ganze Wochenende über angeboten. Der Handels- und Gewerbeverein hat deshalb das Offenhalten der Verkaufsstellen in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr beantragt.
Zu Ziffer 15.:
Die “Kirbe” in Feuerbach ist eine traditionelle Veranstaltung . Der Handels- und Gewerbeverein beantragt deshalb, am Kirbe-Sonntag, 09.09.2001, von 13.00 bis 18.00 Uhr die Verkaufsstellen offen halten zu dürfen.
Zu Ziffer 16.:
Am Samstag, 15.09.2001, finden unter dem Motto “Stuttgart zieht an” auf verschiedenen Plätzen in der Innenstadt Modeschauen statt, bei denen dem Publikum Modekollektionen jedes Genres präsentiert werden. CIS hat deshalb beantragt, die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen bis 20.00 Uhr zu verlängern.
Zu Ziffer 17.:
Im Stadtbezirk Untertürkheim hat der Industrie-, Handels- und Gewerbeverein aus Anlass des “Kirbesonntags” beantragt, am Sonntag, 16.09.2001, von 13.00 bis 18.00 Uhr die Verkaufsstellen offen halten zu dürfen.
Zu Ziffer 18.:
In Vaihingen veranstaltet der Verband Vaihinger Fachgeschäfte und der Bund der Selbstständigen seit Jahren den “Vaihinger Herbst”. Neben den allgemein bekannten lukullischen Spezialitäten stellen u.a. Künstler und Kunsthandwerker ihre Werke und Produkte aus. Es wird deshalb beantragt, am Sonntag, 16.09.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr die Verkaufsstellen geöffnet halten zu dürfen.
Zu Ziffer 19.:
Das traditionelle “Zuffenhäuser Herbstfest” wird seit Jahren mit großem Erfolg abgehalten. Der Gewerbe- und Handelsverein Zuffenhausen e.V. hat deshalb beantragt, am Sonntag, 16.09.2001, die Geschäfte von 13.00 bis 18.00 Uhr offen halten zu dürfen.
Zu Ziffer 20.:
Anlässlich des “156. Cannstatter Volksfestes” und dem damit verbundenen “Volksfestumzug” durch die Cannstatter Innenstadt, beantragt der Gewerbe- und Handelsverein Bad Cannstatt e.V. am Sonntag, 23.09.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr die Verkaufsstellen offen halten zu dürfen.
Zu Ziffer 21.:
Der “Große Arbeitskreis Kultur Stuttgart” veranstaltet unter der Federführung des Kulturamtes den ”Kulturmarkt Stuttgart”. Künstler, Kulturschaffende und kulturelle Vereine bieten in mehr als 25 Zelten und auf verschiedenen Bühnen in der Innenstadt ein reichhaltiges Programm mit künstlerischen Darbietungen und unterhaltenden Veranstaltungen. Besucher aus dem ganzen Bundesgebiet werden erwartet. Deshalb wird die Öffnung der innerstädtischen Verkaufsstellen am Samstag, 29.09.2001, bis 20.00 Uhr beantragt.
Zu Ziffer 22.:
Als besondere Art der Kirbeveranstaltung wird in Hedelfingen der “Hedelfinger Herbst” abgehalten. Der Gewerbe- und Handelsverein beantragt aus diesem Grund, am Sonntag, 14.10.2001, die Verkaufsstellen in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet halten zu dürfen.
Zu Ziffer 23.:
Im Stadtbezirk Möhringen nimmt der Bund der Selbständigen die Veranstaltung “Möhringer Herbst” wiederum zum Anlass, einen verkaufsoffenen Sonntag zu beantragen. Neben den örtlichen Vereinen soll auch die Möhringer Landwirtschaft präsentiert werden. Es wird deshalb beantragt, die Verkaufsstellen am Sonntag, 14.10.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr offen halten zu dürfen.
Zu Ziffer 24.:
Der Bund der Selbständigen Mühlhausen e.V. beantragt, aus Anlass der “Kirbe” am Sonntag, 14.10.2001, von 13.00 bis 18.00 Uhr im Stadtbezirk Mühlhausen sowie im unmittelbar benachbarten Gebiet Steinhaldenfeld die Verkaufsstellen offen halten zu dürfen.
Zu Ziffer 25.:
Aus Anlass der “Kirbe” im Stadtbezirk Degerloch hat der örtliche Handels- und Gewerbeverein beantragt, am Sonntag, 28.10.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr die Verkaufsstellen offen halten zu dürfen.
Zu Ziffer 26.:
Anlässlich des traditionellen Untertürkheimer “Flegga-Treffs” hat der Industrie- Handels- und Gewerbeverein e.V. beantragt, am Sonntag, 04.11.2001, von 13.00 bis 18.00 Uhr die Verkaufsstellen offen halten zu dürfen.
Zu Ziffer 27.:
Vom 05. bis 10.11 2001 findet in der Innenstadt die “Martini-Woche” statt. Die Einzelhändler übernehmen dabei ein besonderes soziales Engagement für bedürftige Personen und Gruppen. Dabei sind eine Vielzahl von Veranstaltungen von Einzelhandel und Gastronomie geplant. Da zahlreiche Besucher in der Innenstadt erwartet werden, wird die Verlängerung der Öffnungszeit für die Verkaufsstellen am Samstag, 10.11.2001, bis 20.00 Uhr beantragt.
Zu Ziffer 28.:
In Stadtbezirk Bad Cannstatt findet der traditionelle “Martinitag” statt. Aus diesem Grund beantragt der Handels- und Gewerbeverein Bad Cannstatt e.V., am Sonntag, 11.11.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr die Verkaufsstellen offen halten zu dürfen.
Zu Ziffer 29.:
Der Handels- und Gewerbeverein Gablenberg hat beantragt, anlässlich des “Gablenberger Weihnachtsmarktes” die Öffnungszeit für Verkaufsstellen am Samstag, 01.12.2001, bis 20.00 Uhr zu verlängern.
Anlage 2 zur GRDrs 82/2001
R e c h t s v e r o r d n u n g
über das Offenhalten von Verkaufsstellen
1. im Stadtbezirk Stuttgart-Hedelfingen anlässlich des “Frühlingsfestes” am Sonntag, 25.03.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr,
2. im Stadtbezirk Stuttgart-Vaihingen anlässlich des “Vaihinger Frühlings” am Sonntag, 01.04.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr,
3. in der Stuttgarter Innenstadt anlässlich der Veranstaltung “Frühling in der City” und dem Jubiläum “25 Jahre Klett-Passage” am Samstag, 07.04.2001, bis 20.00 Uhr,
4. im Stadtbezirk Stuttgart-Ost anlässlich der “Maimärkte” in Gablenberg und Ostheim am Sonntag, 29.04.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr,
5. im Stadtbezirk Stuttgart-Plieningen anlässlich des “Maibaumumzugs” am Sonntag, 29.04.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr,
6. im Stadtbezirk Stuttgart-Degerloch anlässlich des “Maimarkts” am Samstag, 05.05.2001, bis 18.00 Uhr,
7. in Stuttgart-Hedelfingen anlässlich des “Maimarkts” am Samstag, 05.05.2001, bis 18.00 Uhr,
8. im Stadtbezirk Stuttgart-Weilimdorf anlässlich des “Maibaumfestes” am Sonntag, 06.05.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr,
9. in der Stuttgarter Innenstadt anlässlich der Veranstaltung “Stuttgart Mobil, Automobilstadt Stuttgart” am Samstag, 19.05.2001, bis 20.00 Uhr,
10. in der Stuttgarter Innenstadt anlässlich des “New Orleans-Festivals” am Samstag, 16.06.2001, bis 20.00 Uhr,
11. im Stadtbezirk Stuttgart-Sillenbuch anlässlich des “Sommerfestes” am Sonntag, 01.07.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr,
12. im Stadtbezirk Stuttgart-Süd anlässlich der “29. Heslacher Hocketse” am Sonntag, 08.07.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr,
13. im Stadtbezirk Stuttgart-Botnang anlässlich des “27. Botnanger Straßenfestes” am Samstag, 21.07.2001, bis 20.00 Uhr,
14. im Stadtteil Rot anlässlich des “Töpfermarktes” am Sonntag, 22.07.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr,
15. im Stadtbezirk Stuttgart- Feuerbach anlässlich der “Kirbe” am Sonntag, 09.09.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr,
16. in der Stuttgarter Innenstadt anlässlich der Veranstaltung “Stuttgart zieht an” am Samstag, 15.09.2001, bis 20.00 Uhr,
17. im Stadtbezirk Stuttgart-Untertürkheim anlässlich der “Kirbe” am Sonntag, 16.09.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr,
18. im Stadtbezirk Stuttgart-Vaihingen anlässlich des “Vaihinger Herbstes” am Sonntag, 16.09.2001, von 13.00 bis 18.00 Uhr,
19. im Stadtbezirk Stuttgart-Zuffenhausen anlässlich des “Herbstfestes” am Sonntag, 16.09.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr,
20. im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt anlässlich des “Cannstatter Volksfestes” und des “Volksfestumzugs” am Sonntag, 23.09.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr,
21. in der Stuttgarter Innenstadt anlässlich des “Stuttgarter Kulturmarktes” am Samstag, 29.09.2001, bis 20.00 Uhr,
22. im Stadtbezirk Stuttgart-Hedelfingen anlässlich des “Hedelfinger Herbstes” am Sonntag, 14.10.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr,
23. im Stadtbezirk Stuttgart-Möhringen anlässlich des “Möhringer Herbstes” am Sonntag, 14.10.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr,
24. im Stadtbezirk Stuttgart-Mühlhausen anlässlich der “Kirbe” am Sonntag, 14.10.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr,
25. im Stadtbezirk Stuttgart-Degerloch anlässlich der “Kirbe” am Sonntag, 28.10.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr,
26. im Stadtbezirk Stuttgart-Untertürkheim anlässlich des “Flegga Treffs” am Sonntag, 04.11.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr,
27. in der Stuttgarter Innenstadt anlässlich der “Martiniwoche” am Samstag, 10.11.2001, bis 20.00 Uhr,
28. im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt anlässlich des “Martinitages” am Sonntag, 11.11.2001, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr,
29. im Stadtteil Gablenberg anlässlich des “Gablenberger Weihnachtsmarkts” am Samstag, 01.12.2001, bis 20.00 Uhr.
Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 3 und § 16 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss (LSchlG) vom 28.11.1956 (BGBl. I S. 1186), zuletzt geändert am 30.7.1996 (BGBl. I S. 1186), i.V.m. § 8 der Verordnung der Landesregierung über den Ladenschluss vom 16.10.1996 (GBl. S. 658) und § 44 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 03.10.1983 (GBl. S. 578, ber. S. 720) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698) erlässt der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart folgende Rechtsverordnung:
§ 1
Öffnungszeiten anlässlich des “Frühlingsfestes”
in Stuttgart-Hedelfingen
Im Stadtbezirk Stuttgart-Hedelfingen dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich des “Frühlingsfestes”
am Sonntag, 25.03.2001,
in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 2
Öffnungszeiten anlässlich des “Vaihinger Frühlings”
in Stuttgart-Vaihingen
Im Stadtbezirk Stuttgart-Vaihingen dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich des “Vaihinger Frühlings”
am Sonntag, 01.04.2001,
in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 3
Öffnungszeiten anlässlich des “Frühlings in der City” und “25 Jahre Klett-Passage”
in der Stuttgarter Innenstadt
in der Stuttgarter Innenstadt, umgrenzt von
Hegelplatz, Kriegsbergstraße, Keplerstraße, Jägerstraße, Heilbronner Straße, Wolframstraße, Cannstatter Straße, Heilmannstraße, Neckarstraße, Nikolausstraße, Werastraße, Kernerstraße, Eugensplatz, Alexanderstraße, Liststraße, Römerstraße, Hohenstaufenstraße, Silberburgstraße, Breitscheidstraße und Holzgartenstraße,
dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich des “Frühlings in der City ”und dem 25- jährigen Jubiläum der “Klett –Passage” am
Samstag, 07.04.2001,
bis 20.00 Uhr geöffnet sein.
§ 4
Öffnungszeiten anlässlich der “Maimärkte”
in Stuttgart-Ost
Im Stadtbezirk Stuttgart-Ost dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich der “Maimärkte” in Ostheim und Gablenberg
am Sonntag, 29.04.2001,
in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 5
Öffnungszeiten anlässlich des “Maibaumumzugs”
in Stuttgart-Plieningen
Im Stadtbezirk Stuttgart-Plieningen dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich des “Maibaumumzugs”
am Sonntag, 29.04.2001,
in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 6
Öffnungszeiten anlässlich des “Maimarktes”
in Stuttgart-Degerloch
Im Stadtbezirk Stuttgart-Degerloch dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich des “Maimarktes”
am Samstag, 05.05.2001,
bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 7
Öffnungszeiten anlässlich des “Maimarktes”
in Stuttgart-Hedelfingen
Im Stadtbezirk Stuttgart-Hedelfingen dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich des “Maimarktes”
am Samstag, 05.05.2001,
bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 8
Öffnungszeiten anlässlich des “Maibaumfestes”
in Stuttgart-Weilimdorf
Im Stadtbezirk Stuttgart-Weilimdorf dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich des “Maibaumfestes”
am Sonntag, 06.05.2001,
in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 9
Öffnungszeiten anlässlich von “Stuttgart Mobil”
in der Stuttgarter Innenstadt
In der Stuttgarter Innenstadt dürfen Verkaufsstellen i.S. des §1 LSchlG, die innerhalb der in § 3 festgelegten Umgrenzung liegen, anlässlich der Veranstaltung “Stuttgart Mobil”
am Samstag, 19.05.2001,
bis 20.00 Uhr geöffnet sein.
§ 10
Öffnungszeiten anlässlich des “New Orleans-Festivals”
in der Stuttgarter Innenstadt
In der Stuttgarter Innenstadt dürfen Verkaufsstellen i.S. des §1 LSchlG, die innerhalb der in § 3 festgelegten Umgrenzung liegen, anlässlich der Veranstaltung “New Orleans-Festival”
am Samstag, 16.06.2001,
bis 20.00 Uhr geöffnet sein.
§ 11
Öffnungszeiten anlässlich des “Sommerfestes”
in Stuttgart-Sillenbuch
Im Stadtbezirk Stuttgart-Sillenbuch dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich des “Sommerfestes”
am Sonntag, 01.07.2001,
in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 12
Öffnungszeiten anlässlich der “29. Heslacher Hocketse”
in Stuttgart-Süd
Im Stadtbezirk Stuttgart-Süd dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich der
“29. Heslacher Hocketse”
am Sonntag, 08.07.2001,
in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 13
Öffnungszeiten anlässlich des “27. Botnanger Straßenfestes”
in Stuttgart-Botnang
Im Stadtbezirk Stuttgart-Botnang dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich des “27. Botnanger Straßenfestes”
am Samstag, 21.07.2001,
bis 20.00 Uhr geöffnet sein.
§ 14
Öffnungszeiten anlässlich des “Töpfermarktes”
im Stadtteil Stuttgart-Rot
Im Stadtteil Stuttgart-Rot dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich des “Töpfermarktes”
am Sonntag, 22.07.2001,
in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 15
Öffnungszeiten anlässlich der “Kirbe”
in Stuttgart-Feuerbach
Im Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich der “Kirbe”
am Sonntag, 09.09.2001,
in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 16
Öffnungszeiten anlässlich “Stuttgart zieht an”
in der Stuttgarter Innenstadt
In der Stuttgarter Innenstadt dürfen Verkaufsstellen i.S. des §1 LSchlG, die innerhalb der in § 3 festgelegten Umgrenzung liegen, anlässlich der Veranstaltung “Stuttgart zieht an”
am Samstag, 15.09.2001,
bis 20.00 Uhr geöffnet sein.
§ 17
Öffnungszeiten anlässlich der “Kirbe”
in Stuttgart-Untertürkheim
Im Stadtbezirk Stuttgart-Untertürkheim dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich der “Kirbe”
am Sonntag, 16.09.2001,
in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 18
Öffnungszeiten anlässlich des “Vaihinger Herbstes”
in Stuttgart-Vaihingen
Im Stadtbezirk Stuttgart-Vaihingen dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich des “Vaihinger Herbstes”
am Sonntag, 16.09.2001,
in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 19
Öffnungszeiten anlässlich des “Herbstfestes”
in Stuttgart-Zuffenhausen
Im Stadtbezirk Stuttgart-Zuffenhausen (ohne Stadtteil Rot) dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich des “Herbstfestes”
am Sonntag, 16.09.2001,
in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 20
Öffnungszeiten anlässlich des “156. Cannstatter Volksfestes”
in Stuttgart-Bad Cannstatt
Im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt (ohne das Gebiet Steinhaldenfeld) dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich des “156. Cannstatter Volksfestes” und des “Volksfestumzugs”
am Sonntag, 23.09.2001,
in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 21
Öffnungszeiten anlässlich des “Kulturmarkts Stuttgart”
in der Stuttgarter Innenstadt
In der Stuttgarter Innenstadt dürfen Verkaufsstellen i.S. des §1 LSchlG, die innerhalb der in § 3 festgelegten Umgrenzung liegen, anlässlich des “Kulturmarktes Stuttgart”
am Samstag, 29.09.2001,
in der Zeit von 16.00 bis 20.00 Uhr geöffnet sein.
§ 22
Öffnungszeiten anlässlich des “Hedelfinger Herbstes”
in Stuttgart-Hedelfingen
Im Stadtbezirk Stuttgart-Hedelfingen dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich des “Hedelfinger Herbstes”
am Sonntag, 14.10.2001,
in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 23
Öffnungszeiten anlässlich des “Möhringer Herbstes”
in Stuttgart-Möhringen
Im Stadtbezirk Stuttgart-Möhringen dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich des “Möhringer Herbstes”
am Sonntag, 14.10.2001,
in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 24
Öffnungszeiten anlässlich der “Kirbe”
in Stuttgart-Mühlhausen
Im Stadtbezirk Stuttgart-Mühlhausen, einschließlich dem Gebiet Steinhaldenfeld, dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich der “Kirbe”
am Sonntag, 14.10.2001,
in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 25
Öffnungszeiten anlässlich der “Kirbe”
in Stuttgart-Degerloch
Im Stadtbezirk Stuttgart-Degerloch dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich der “Kirbe”
am Sonntag, 28.10.2001,
in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 26
Öffnungszeiten anlässlich des “Flegga-Treffs”
in Stuttgart-Untertürkheim
Im Stadtbezirk Stuttgart-Untertürkheim dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich des “Flegga-Treffs”
am Sonntag, 04.11.2001,
in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 27
Öffnungszeiten anlässlich der “Martini-Woche”
in der Stuttgarter Innenstadt
In der Stuttgarter Innenstadt dürfen Verkaufsstellen i.S. des §1 LSchlG, die innerhalb der in § 3 festgelegten Umgrenzung liegen, anlässlich der “Martini-Woche”
am Samstag, 10.11.2001,
bis 20.00 Uhr geöffnet sein.
§ 28
Öffnungszeiten anlässlich des “Martinitages”
in Stuttgart-Bad Cannstatt
Im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich des “Martinitages”
am Sonntag, 11.11.2001,
in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 29
Öffnungszeiten anlässlich des “Weihnachtsmarktes”
in Stuttgart-Gablenberg
Im Stadtteil Stuttgart-Gablenberg dürfen Verkaufsstellen i.S. des § 1 LSchlG anlässlich des “Gablenberger Weihnachtsmarktes”
am Samstag, 01.12.2001,
bis 20.00 Uhr geöffnet sein.
§ 30
Öffnungszeiten an Samstagen vor einem verkaufsoffenen Sonntag
Verkaufsstellen, die von der Freigabe an Sonntagen Gebrauch machen, müssen an den vorangehenden Samstagen ab 14.00 Uhr geschlossen sein.
§ 31
Ordnungswidrigkeiten
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung können als Ordnungswidrigkeit nach § 24 LSchlG bzw. als Vergehen nach § 25 LSchlG geahndet werden.
§ 32
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Stuttgart, den
Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister