Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 606/2007
Stuttgart,
10/09/2007



Bedarfsorientierter Ausbau von Ganztagesschulen
-Bericht über den Stand der Maßnahmen
-Grundsatzbeschlüsse zu Raumstandards und über die Einrichtung von Ganztagesschulen bis zum Schuljahr 2008/2009




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.10.2007
17.10.2007
18.10.2007



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht über die Schulen, die Interesse an einer Umwandlung in eine Ganztagesschule in den Schuljahren 2008/2009 (Antragstellung 1.11.2007) sowie 2009/2010 (Antragstellung 1.11.2008) zeigen, über die bislang absehbaren notwendigen baulichen Maßnahmen und deren möglichen Kosten (überschlägige Kostenannahmen), die entstehenden geschätzten Betriebskosten und die sonstigen voraussichtlichen Folgen wird Kenntnis genommen.

2. Der Einrichtung einer (teil-)gebundenen Ganztagesschule an der Grundschule Neugereut, der Wilhelmsschule Untertürkheim (Grundschule) sowie einer offenen Ganztagesschule an der Römerschule, der Robert-Koch-Realschule und des Wagenburg-Gymnasiums zum Schuljahr 2008/09 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, für diese Schulen Anträge auf Einrichtung als Ganztagesschulen zum Stichtag 1. November 2007 beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen.

3. Mit der Antragstellung sichert der Schulträger die Finanzierung der räumlichen, personellen und sächlichen Ausstattung dieser Ganztagesbetriebe zu. Über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel ist daher im Rahmen des Doppelhaushalts 2008/09 zu entscheiden. Zur Finanzierung der investiven Maßnahmen stehen nach der Vorschlagsliste der Verwaltung 14 Mio. € (brutto) zur Verfügung. Die erforderlichen Mittel für die laufenden Betriebskosten – unter Berücksichtigung der entfallenden Angebote – werden bis zu den Haushaltsplanberatungen 2008/2009 erhoben.

4. Den in Anlage 1, Seite 9 aufgeführten Raumprogrammstandards für die Ganztagesbereiche bezogen auf die jeweiligen Züge, die am Ganztagesbetrieb teilnehmen, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächenbedarf auf die Umsetzung der Ganztagesschulen zu beschränken. Über die Kostenreduzierungen ist innerhalb der Haushaltsplanberatungen 2008/2009 zu berichten.

5. Das Hochbauamt wird beauftragt, auf der Grundlage dieser Raumstandards die Planungen für die zum 1. November 2007 zu beantragenden Schulen bis Leistungsphase 7 HOAI und Ausschreibung der Hauptgewerke vor Baubeschlussfassung sowie für die im Jahr 2008 zu beantragenden Schulen bis Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) fortzuführen. Dabei sind möglichst wirtschaftliche Lösungen bzw. Alternativen zu untersuchen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat am 8. März 2007 die Verwaltung beauftragt, bis zum nächsten Doppelhaushalt 2008/09 jeweils bis zu sechs Schulen (insgesamt 12 Schulen) zu benennen, für die zum 1. Dezember 2007 bzw. 2008 (bzw. 1. November beim Regierungspräsidium) jeweils ein Antrag auf Umwandlung zur Ganztagesschule beim Land gestellt werden soll (GRDrs 57/2007). Es sollen bis zum Herbst 2007 nach Möglichkeit für die ersten sechs Schulen die Kosten für Investitionen, Erstausstattung und laufenden Betrieb ermittelt werden. Für die weiteren sechs Schulen soll zumindest eine Kostenschätzung erstellt werden.

Als Ergebnis dieser Vorarbeiten ist festzustellen, dass zum 1. November 2007 voraussichtlich für folgende Schulen ein Antrag gestellt werden kann:

· GS Neugereut
· Wilhelmsschule Untertürkheim
· Römerschule (allerdings offene Ganztagesschule – noch Klärungsbedarf)
· Robert-Koch-Realschule
· Wagenburg-Gymnasium (noch Klärungsbedarf)

Nach den Vorgaben des Landes ist für die Antragstellung ein Beschluss (vgl. Beschlussanträge 2 und 3) zwingend erforderlich. Die Finanzierung der investiven Maßnahmen von gesamt 4.425.000 € ist über die vorgeschlagene 14 Mio. €-Pauschale abgedeckt.

Zum 1. November 2008 (teilweise ggf. später) kämen darüber hinaus folgende Schulen in Betracht:

· Grundschule der Rosensteinschule
· Grundschule der Lerchenrainschule
· Grundschule der GHS Gablenberg
· Rosenschule
· Silcherschule
· Bismarckschule
· Hauptschule der GHS Ostheim
· Bachschule

Für diese Schulen würden die Konzepte und Planungen weiter konkretisiert und vor der Sommerpause 2008 über die Ergebnisse nochmals berichtet. Die Verwaltung geht davon aus, dass nach erfolgter Anpassung der Raumprogramme ausschließlich auf den Bedarf der Ganztagesschule die 14 Mio. €-Pauschale auskömmlich ist. Soweit sich aus den weiteren Planungen ein zusätzlicher Mittelbedarf ergibt, wird dieser zu den Haushaltsplanberatungen 2010/2011 bereitgestellt. Damit kann die notwendige Finanzierungszusage auch für die Schulen zum Stichtag 1.11.2008 erfolgen.

Das Programm zum Ausbau von (teil-)gebundenen Ganztagesschulen wird sich bis zum Jahr 2010 (Antragstellung) bzw. Umsetzung 2011 noch hinziehen, das für die offenen Ganztagesschulen läuft bis 2014 bzw. 2015.

Nach dem Gemeinderatsbeschluss haben Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung vorrangige Priorität. Da das Kontingent von sechs Schulen wegen der sehr engen Terminplanung nicht ausgeschöpft werden kann, können ausnahmsweise einige offene Ganztagesschulen vorgezogen werden. Hierfür sollten allerdings Kriterien festgelegt und nur solche Schulen zum Zuge kommen, die ein relativ breites Betreuungsangebot, am dem eine relativ große Zahl von Schülerinnen teilnimmt, organisieren.

Das Hochbauamt wurde mit einem Planungsauftrag zur Konkretisierung der Kosten und zur Erstellung von Machbarkeitsstudien für die Investitionsmaßnahmen beauftragt. Der Raumbedarf wurde anhand eines einheitlichen Raumstandards für (teil-) gebundene Ganztagesschulen im Grundschulbereich, der abhängig von der Anzahl der am Ganztagesbetrieb teilnehmenden Züge ist, ermittelt. Hierbei wurde die jeweilige räumliche Situation vor Ort sowie die Schülerentwicklung mit einbezogen. Es handelt sich beim jetzigen Stand um erste Ergebnisse, die im weiteren Verfahren ggf. noch zu überarbeiten sind. Details zum derzeitigen vorläufigen Stand dieser Planungen sind der Anlage 2 zu entnehmen.

Finanzielle Auswirkungen

In der Vorschlagsliste der Verwaltung zum Doppelhaushalt 2008/2009 ist für die zum Stichtag 1.11.2007 und 1.11.2008 zu beantragenden Schulen ein Gesamtaufwand von 14 Mio. € (brutto) vorgesehen. Darüber hinaus ist auch der Aufwand für die GHS Ostheim von 6,775 Mio. € enthalten. Hinzu kommt der Mittelbedarf für die Bismarckschule von 3,67 Mio. €. Für alle in dieser Vorlage genannten Ganztagesschulen und Ersatz / Neubau von Schulräumen fallen jährlich voraussichtlich laufende Kosten in Höhe von rd. 2 Mio. € an. Des Weiteren fallen voraussichtlich Kosten für Interimsmaßnahmen in Höhe von rd. 300.000 € an. Wegen der beengten Grundstücksverhältnisse sind an verschiedenen Standorten die für den Ganztagesbetrieb notwendigen Erweiterungen nur zu realisieren, wenn veraltete Bausubstanz (z. B. Pavillon) durch einen Neubau ersetzt wird. Das Hochbauamt wird darüber während der Beratungen zum Doppelhaushalt 2008/2009 berichten. Die grob geschätzten Kosten für die Planungen nach derzeitigem Stand (Anlage 2) für die formellen Ganztagesschulen und Ersatz / Neubau von Schulräumen sind der Anlage 3 zu entnehmen.

Aufgrund der Vielzahl an Maßnahmen können nicht alle im Doppelhaushalt 2008/09 realisiert werden. Wegen der Beantragung der Schulen als Ganztagesschulen in den Jahren 2007 und 2008 ist jedoch eine Finanzierung der Maßnahmen im Doppelhaushalt 2008/09 bzw. eine Aufnahme in die Finanzplanung bis 2010 erforderlich. Die Fertigstellung dieser Baumaßnahmen kann sich – je nach Baubeginn bis zum Jahr 2012 hinziehen.

Für die Maßnahmen werden Anträge auf Fördermittel aus dem Schulbauförderprogramm „Chance durch Bildung – Investitionsoffensive Ganztagesschulen“ gestellt. Pro qm vom Regierungspräsidium anerkannter Programmfläche ist hier mit einem Zuschuss von 495 Euro bei Neubauten und 297 Euro bei Umbauten im Bestand zu rechnen. Für die Vorhaben, bei denen schulische Erweiterungen, Ersatzneubauten für Schulräume oder Sportstätten notwendig sind, können darüber hinaus Anträge auf Schulbaufördermittel für die Unterrichtsräume oder Sportstättenbaufördermittel gestellt werden.

Aktuell hat das Land signalisiert, ggf. auch bei Umwandlung in Ganztageschulen auch im Grundschulbereich weiterhin Zuschüsse für Verlässliche Grundschule und auch flexible Nachmittagsbetreuung zu leisten. Details darüber, unter welchen Voraussetzungen dies möglich sein soll, konnten noch nicht in Erfahrung gebracht werden. Hierüber wird ebenfalls im Sommer 2008 berichtet.

Bis zu den Haushaltsplanberatungen wird erhoben, in welchem Umfang sich die Anzahl der Gruppen verlässlichen Grundschule, flexible Nachmittagsbetreuung oder Hortgruppen verringern wird. Da viele Schulen zum derzeitigen Stand für sich das Modell der teilgebundenen Ganztagesschule gewählt haben, können Angebote wie verlässliche Grundschule oder Hort auch parallel weiter gefahren werden. Folgende durchschnittlichen Einnahmen und Ausgaben würden bei Aufgabe jeweils einer Gruppe verlässliche Grundschule oder flexible Nachmittagsbetreuung wegfallen:

1 Gruppe verlässliche Grundschule
1 Gruppe flexible Nachmittagsbetreuung
Landeszuschüsse
6.900 €
4.100 €
Elternentgelte
3.200 €
3.200 €
Summe Einnahmen
10.100 €
7.300 €
Personalkosten
13.400 €
13.400 €
Sachkosten (inkl. Betriebskosten)
2.750 €
2.750 €
Summe Ausgaben
16.150 €
16.150 €

Für eine Hortgruppe würde nach den geltenden Fördergrundsätzen für die Förderung der Betriebskosten von Horten in freier Trägerschaft an Grundschulen ein Betrag in Höhe von 81.000 Euro entfallen. Der Betreuungsbedarf je Schule wird konkret erhoben und dem Gemeinderat vorgelegt.

Folgelasten

Da die einzelnen Vorhaben noch mit den Schulen zu konkretisieren sind, können die Folgelasten zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beziffert werden. Die voraussichtlichen Mehrkosten beispielsweise für Reinigung, EDV-Support, Wiederbeschaffungskosten PC, Bauunterhaltung, Energie, Wartung etc. kann jedoch zum Doppelhaushalt 2010/11 zu Erhöhungen der Haushaltsansätze bei einzelnen Gruppierungen führen. Im Rahmen der Weiterplanung werden für jede Schule Lösungen entwickelt, die den Energiemehrverbrauch durch die neuen Einrichtungen minimieren. Der verbleibende Verbrauchsanstieg wird durch entsprechende Maßnahmen in der jeweiligen Schule ausgeglichen.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK, SJG und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.
Referat T hat die Vorlage mit dem Hinweis mitgezeichnet, dass für die bauliche Umset-zung des Programms je eine Stelle für die Projektleitung und eines/einer Architekten / Architektin im Praktikum befristet bis 2012 notwendig ist.


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Übersicht über Standorte, Schülerentwicklung, Raumsituation und Raumbedarf
Anlage 3: Übersicht über finanzielle Mittel





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