Landeshauptstadt Stuttgart
Finanz- und Beteiligungsreferat
Gz:
F
GRDrs
474/2002
Stuttgart,
05/21/2002
Abwassergebühren
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Betriebsausschuß Stadtentwässerung
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
19.06.2002
25.06.2002
04.07.2002
Beschlußantrag:
Vom Bericht über die Abwasserveranlagung wird Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Hausgebührensatzung betreffend der Erhebung der Abwassergebühr nach Frischwasserbezug so zu ändern, dass die Gebühr ab 2003 stets dem Rhythmus der Wasserabrechnung folgt. Für Fälle mit Beginn und Ende der Benutzung der städtischen Abwasserbeseitigung im Jahr 2002 sind ggf. Übergangsregelungen zu treffen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Zur Zeit beruht die Veranlagung zur Abwassergebühr auf Wasserbezugsmessungen, denen die vorangegangene Verbrauchsmenge eines vollen Jahres zugrunde liegt. Liegt keine volle Jahresmenge vor, so muss die Messung des Vorvorjahres (oder in bestimmten Fällen eine Hochrechnung) zugrunde gelegt werden. Dadurch kann evtl. ein größerer zeitlicher Abstand der Gebührenfestsetzung zu den herangezogenen Wassermessungen entstehen.
Da die NWS den Ableserhythmus der Wasserverbräuche geändert hat, stehen seit 2002 ca. 15-20.000 jährliche Wasserablesungen in Stuttgart für die Gebührenveranlagung im Grundbesitzabgabenbescheid am nachfolgenden Jahresbeginn noch nicht zur Verfügung und müssen mit beträchtlichem Zusatzaufwand im Laufe des Jahres nachgearbeitet werden.
Beide Nachteile werden durch die vorgeschlagene Änderung beseitigt.
Beteiligte Stellen
Technisches Referat, Rechtsreferat
Erledigte Anträge/Anfragen
Antrag Nr. 52/2002 der Gemeinderatsfraktionen
FDP/DVP und Freie Wähler
Dr. Klaus Lang
Anlagen