Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0331-01
GRDrs 535/2007
Stuttgart,
06/22/2007



Jugendhilfeausschuss
Wechsel bei den stimmberechtigten Mitgliedern nach § 3 Abs. 1 Ziff. 4 der Satzung für das Jugendamt




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
09.07.2007
18.07.2007
19.07.2007



Beschlußantrag:

1. Die Bestellung von Herrn N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), Evangelische Gesellschaft Stuttgart, zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses wird widerrufen. 2. Zum neuen stimmberechtigten Mitglied wird Herrr Pfarrer N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), Evangelische Gesellschaft Stuttgart, gewählt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Liga der Wohlfahrtspflege Stuttgart hat mit Schreiben vom 18.05.2007 mitgeteilt, dass der Vorstand der Liga der Wohlfahrtspflege am 16.05.2007 entschieden hat, Herrn Pfarrer N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), Vorstandsvorsitzender der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart, zur Wahl als neues stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss und als Nachfolger für Herrn N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) vorzuschlagen.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt vom Gemeinderat gewählt.

Eine offene Wahl der genannten Person durch Akklamation ist nur möglich, wenn alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderats dieser Sitzverteilung positiv zustimmen; eine Stimmenthaltung ist nicht ausreichend. Falls die Einstimmigkeit nicht erreicht wird, ist eine geheime Wahl erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

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Vorlage5352007.pdf