Am 28. März 2006 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB für den Bebauungsplanentwurf Hedelfinger Platz Teil 1 (Gleisschleife) im Stadtbezirk Hedelfingen beschlossen.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 18. April 2006 bis zum 18. Mai 2006. Anregungen sind keine eingegangen. Aufgrund von Anregungen der Träger öffentlicher Belange wurde der Entwurf des Bebauungsplans und Text sowie die Begründung ergänzt. Die Ergänzungen sind in rot eingetragen und tragen das Datum vom 23. Januar 2007. Bereits während des Aufstellungsverfahrens konnten Baugenehmigungen erteilt werden. Das Schnellrestaurant ist fertiggestellt, die anderen Projekte sind im Bau. Finanzielle Auswirkungen Es entstehen keine Kosten, das Grundstück der ehemaligen Gleisschleife wurde komplett verkauft. Zur Realisierung des Bauvorhabens wurde die auf dem Grundstück befindliche Gasdruckregelanlage wie auch der Ablaufkanal für das Regenüberlaufbeckens (RÜB) auf Kosten des neuen Eigentümers bereits verlegt.
Beteiligte Stellen Ref. WFB, Ref. T, OB/82 Vorliegende Anträge/Anfragen Keine. Erledigte Anträge/Anfragen Antrag vom 09.05.2005 Nr. 154/2005 Antrag vom 20.05.2005 Nr. 166/2005 Antrag vom 08.02.2006 Nr. 24/2006 Matthias Hahn Bürgermeister Anlagen 1. Ausführliche Begründung 2. Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 28. März 2006/ 23. Januar 2007 3. Übersichtsplan über die neue Abgrenzung der Teile 1 und 2 des Verfahrens 4. Verkleinerung des zeichnerischen Teils des Bebauungsplans (unmaßstäblich) 5. Text des Bebauungsplans