Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 754/2005
Neufassung
Stuttgart,
12/15/2005



Erhöhung der Gebühren in Tageseinrichtungen für Kinder ab 01.01.2006
- Beschlussfassung nach Anhörung der Gesamtelternbeiräte
- Neufassung der Satzung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich16.12.2005



Beschlußantrag:

1. Von der Anhörung der Gesamtelternbeiräte zur Gebührenerhöhung wird Kenntnis genommen. Die Ergebnisse der Anhörung sind in Anlage 9 beigefügt.

2. Mit Wirkung vom 01.01.2006 werden die Gebühren für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen in Stuttgart entsprechend einer der unter 4 bis 6 genannten Alternativen, bezogen auf eine 1-Kind-Familie festgesetzt.

3. Mit Wirkung vom 01.01.2006 wird das Essensgeld auf 60 € monatlich festgesetzt.

4. Alternative 1 (0,60 €/Std ab 01.01.2006, 30 € ab 01.01.2006 und 60 € ab 01.01.2007 für Kinder unter 3 Jahren) 5. Alternative 2 (0,62 €/Std. für 01.01.2006 und 0,65 €/Std. ab 01.01.2007)
6. Alternative 3 (0,63 €/Std. ab 01.01.2006) 7. Dem Vorschlag der Verwaltung, bei Anträgen auf ganz oder teilweise Übernahme von Gebühren und Elternbeiträgen (Beihilfe) generell in allen Betreuungsangeboten die städtischen Gebühren zugrunde zu legen und bei den freien Trägern nur Gebühren zu akzeptieren, die maximal 20 % über den städtischen Gebühren liegen, wird zugestimmt.

8. Von der Personalsituation im Bereich der Gebührenveranlagung und dem Vorschlag zur Schaffung von 1,7 Stellen wird Kenntnis genommen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Auf Grundlage der Vorberatungen der GRDrs 754/2005 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen (Doppelhaushalt 2006/2007) wurde die Verwaltung beauftragt, drei alternative Modelle zu berechnen, die in den Beschlussantragsziffern 4, 5 und 6 abgebildet sind.

Alternative 1 (Beschlussantragsziffer 4):

Die Gebührenstruktur umfasst alle Betreuungsangebote, die in städtischen Tageseinrichtungen geboten werden. Kern der Gebührenerhöhung ist die einheitliche Anhebung des Preises pro Betreuungsstunde von 0,53 € auf 0,60 € in einer 1-Kind-Familie. Auf Basis dieses Preises pro Betreuungsstunde sind alle Angebote kalkuliert.

Zusätzlich wird für alle Kinder von 0 bis 3 Jahren in Ganztageseinrichtungen erstmals ab 01.01.2006 ein monatlicher Zuschlag von 30 € erhoben. Dieser Zuschlag wird ab 01.01.2007 um weitere 30 € auf 60 € je Kind und Monat erhöht.


Gleichzeitig wird der Pauschalbetrag für die Verpflegung (Essenspreis) von 54 € auf 60 € erhöht. Für Familien, die Leistungen nach §§ 27 – 41 SGB XII bzw. Leistungen nach § 19 SGB II beziehen, soweit sie keinen Zuschlag nach § 24 SGB II erhalten, wird das Essensgeld auf Antrag auf 24 € ermäßigt.

Alternative 2 (Beschlussantragsziffer 5):

Die Gebührenstruktur umfasst alle Betreuungsangebote, die in städtischen Tageseinrichtungen geboten werden. Kern der Gebührenerhöhung ist die einheitliche Anhebung des Preises pro Betreuungsstunde von 0,53 € auf 0,62 € in einer 1-Kind-Familie in 2006 und einer einheitlichen Anhebung des Preises pro Betreuungsstunde von 0,62 € auf 0,65 € in einer 1-Kind-Familie in 2007. Auf Basis dieser Preise pro Betreuungsstunde sind alle Angebote kalkuliert.

Gleichzeitig wird der Pauschalbetrag für die Verpflegung (Essenspreis) von 54 € auf 60 € erhöht. Für Familien, die Leistungen nach §§ 27 – 41 SGB XII bzw. Leistungen nach § 19 SGB II beziehen, soweit sie keinen Zuschlag nach § 24 SGB II erhalten, wird das Essensgeld auf Antrag auf 24 € ermäßigt.

Alternative 3 (Beschlussantragsziffer 6)

Die Gebührenstruktur umfasst alle Betreuungsangebote, die in städtischen Tageseinrichtungen geboten werden. Kern der Gebührenerhöhung ist die einheitliche Anhebung des Preises pro Betreuungsstunde von 0,53 € auf 0,63 € in einer 1-Kind-Familie. Auf Basis dieser Preise pro Betreuungsstunde sind alle Angebote kalkuliert.

Gleichzeitig wird der Pauschalbetrag für die Verpflegung (Essenspreis) von 54 € auf 60 € erhöht. Für Familien, die Leistungen nach §§ 27 – 41 SGB XII bzw. Leistungen nach § 19 SGB II beziehen, soweit sie keinen Zuschlag nach § 24 SGB II erhalten, wird das Essensgeld auf Antrag auf 24 € ermäßigt.

Bei der Berechnung der ganz oder teilweisen Übernahme von Betreuungskosten aufgrund von § 90 SGB VIII wurde bisher jedes Betreuungsentgelt unabhängig von der Höhe zugrunde gelegt. Künftig sollen analog zum Wunsch- und Wahlrecht im Bereich der Erziehungshilfen Betreuungsentgelte nur bis maximal 20 % über den städtischen Gebühren angerechnet werden.

Aufgrund der Fallzahlenentwicklung durch zusätzliche Betreuungsplätze schlägt die Verwaltung vor, 1,7 Stellen zusätzlich zu schaffen. Die notwendigen 1,7 Stellen werden mit den Verpflichtungen aus Rundschreiben Nr. 02/2005 (Vollzug des Stellenabbaus in den Jahren 2006 bis 2008 aufgrund allgemeiner Beschlüsse) verrechnet.


Finanzielle Auswirkungen

Alternative 1 (Beschlussantragsziffer 4)

Auf der Grundlage des Zielbeschlusses vom 23.06.2005 (GRDrs 410/2005) und der Vorberatungen der GRDrs 754/2005 ergeben sich im Doppelhaushalt 2006/2007 Mehreinnahmen bzw. Wenigerausgaben in Höhe von ca. 4,5 Mio. €.

Diese setzen sich wie folgt zusammen aus:

2006
2007
Mehreinnahmen beim städt. Träger:
0,60 €/Stunde ab 2006 (*)
550.000 €/p.a.
550.000 €/p.a.
Essensgeld 60 €/monatlich ab 2006:
300.000 €/p.a
300.000 €/p.a.
Zuschlag für 0- bis 3-Jährige 30 €/monatl. ab 2006
230.000 €
460.000 €
und 60 € ab 2007
0,60 €/Stunde freie Träger + Essensgeld (*)
1.000.000 €
1.200.000 €
2.080.000 €
2.510.000 €
(*) saldiert mit Mehrausgaben in der Beihilfe


Alternative 2 (Beschlussantragsziffer 5)

Die Erhöhung der Gebühr je Betreuungsstunde auf einheitlich 0,62 €/Std. in 2006 bzw. auf einheitlich 0,65 €/Std. in 2007 sowie eine Erhöhung des Essensgeldes auf 60 €/Monat
ergeben im Doppelhaushalt 2006/2007 Mehreinnahmen bzw. Wenigerausgaben von ca. 4,7 Mio. €.

Diese setzen sich wie folgt zusammen aus:

2006
2007
Mehreinnahmen städt. Träger
1.050.000 €
1.300.000 €
Minderausgaben freie Träger
1.050.000 €
1.300.000 €
2.100.000 €
2.600.000 €


Alternative 3 (Beschlussantragsziffer 6)

Die einheitliche Erhöhung der Gebühr je Betreuungsstunde auf 0,63 € in 2006 und 2007, sowie Erhöhung des Essensgeldes auf 60 €/Monat ergeben im Doppelhaushalt 2006/2007 Mehreinnahmen bzw. Wenigerausgaben in Höhe von ca. 4,6 Mio. €.

Diese setzen sich wie folgt zusammen aus:

2006
2007
Mehreinnahmen städt. Träger
1.150.000 €
1.150.000 €
Minderausgaben freie Träger
1.150.000 €
1.150.000 €
2.300.000 €
2.300.000 €




Beteiligte Stellen

Die Referate Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen und Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

575/2005 CDU-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/Die Grünen-Gemeinderatsfraktion vom 14.12.2005




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Satzung
3. Gebührentabelle gültig von 1.1.2006 - 31.12.2006 (Alternative 1 -Beschlussantragsziffer 4)
4. Gebührentabelle gültig ab 1.1.2007 (Alternative 1 - Beschlussantragsziffer 4)
5. Gebührentabelle gültig vom 1.1.2006 - 31.12.2006 (Alternative 2 -Beschlussantragsziffer 5)
6. Gebührentabelle gültig ab 1.1.2007 (Alternative 2 - Beschlussantragsziffer 5)
7. Gebührentabelle gültig ab 1.1.2006 (Alternative 3 - Beschlussantragsziffer 6)
8. Synopse
9. Anhörung der Gesamtelternbeiräte