Gleichzeitig wird der Pauschalbetrag für die Verpflegung (Essenspreis) von 54 € auf 60 € erhöht. Für Familien, die Leistungen nach §§ 27 – 41 SGB XII bzw. Leistungen nach § 19 SGB II beziehen, soweit sie keinen Zuschlag nach § 24 SGB II erhalten, wird das Essensgeld auf Antrag auf 24 € ermäßigt. Alternative 2 (Beschlussantragsziffer 5): Die Gebührenstruktur umfasst alle Betreuungsangebote, die in städtischen Tageseinrichtungen geboten werden. Kern der Gebührenerhöhung ist die einheitliche Anhebung des Preises pro Betreuungsstunde von 0,53 € auf 0,62 € in einer 1-Kind-Familie in 2006 und einer einheitlichen Anhebung des Preises pro Betreuungsstunde von 0,62 € auf 0,65 € in einer 1-Kind-Familie in 2007. Auf Basis dieser Preise pro Betreuungsstunde sind alle Angebote kalkuliert. Gleichzeitig wird der Pauschalbetrag für die Verpflegung (Essenspreis) von 54 € auf 60 € erhöht. Für Familien, die Leistungen nach §§ 27 – 41 SGB XII bzw. Leistungen nach § 19 SGB II beziehen, soweit sie keinen Zuschlag nach § 24 SGB II erhalten, wird das Essensgeld auf Antrag auf 24 € ermäßigt. Alternative 3 (Beschlussantragsziffer 6) Die Gebührenstruktur umfasst alle Betreuungsangebote, die in städtischen Tageseinrichtungen geboten werden. Kern der Gebührenerhöhung ist die einheitliche Anhebung des Preises pro Betreuungsstunde von 0,53 € auf 0,63 € in einer 1-Kind-Familie. Auf Basis dieser Preise pro Betreuungsstunde sind alle Angebote kalkuliert. Gleichzeitig wird der Pauschalbetrag für die Verpflegung (Essenspreis) von 54 € auf 60 € erhöht. Für Familien, die Leistungen nach §§ 27 – 41 SGB XII bzw. Leistungen nach § 19 SGB II beziehen, soweit sie keinen Zuschlag nach § 24 SGB II erhalten, wird das Essensgeld auf Antrag auf 24 € ermäßigt. Bei der Berechnung der ganz oder teilweisen Übernahme von Betreuungskosten aufgrund von § 90 SGB VIII wurde bisher jedes Betreuungsentgelt unabhängig von der Höhe zugrunde gelegt. Künftig sollen analog zum Wunsch- und Wahlrecht im Bereich der Erziehungshilfen Betreuungsentgelte nur bis maximal 20 % über den städtischen Gebühren angerechnet werden. Aufgrund der Fallzahlenentwicklung durch zusätzliche Betreuungsplätze schlägt die Verwaltung vor, 1,7 Stellen zusätzlich zu schaffen. Die notwendigen 1,7 Stellen werden mit den Verpflichtungen aus Rundschreiben Nr. 02/2005 (Vollzug des Stellenabbaus in den Jahren 2006 bis 2008 aufgrund allgemeiner Beschlüsse) verrechnet. Finanzielle Auswirkungen Alternative 1 (Beschlussantragsziffer 4) Auf der Grundlage des Zielbeschlusses vom 23.06.2005 (GRDrs 410/2005) und der Vorberatungen der GRDrs 754/2005 ergeben sich im Doppelhaushalt 2006/2007 Mehreinnahmen bzw. Wenigerausgaben in Höhe von ca. 4,5 Mio. €. Diese setzen sich wie folgt zusammen aus: