Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Umwelt/Sicherheit und Ordnung
Gz: USO 7730-02
GRDrs 162/2002
Stuttgart,
03/06/2002


1. Von der Bestellung von Herrn Bürgermeister Jürgen Beck als ständiger
Vertreter des Herrn Oberbürgermeisters als Vorsitzender der unteren
Jagdbehörde wird Kenntnis genommen.

2. Die in der Anlage 1 aufgeführten Personen wurden als Vertreter der
Forstwirtschaft, der Gemeinde und der Fachverbände als Beisitzer in das
Kreisjagdamt berufen.

Die Bestellung des Vertreters der Jagdgenossenschaft im Kreisjagdamt
wurde um ein Jahr verlängert.




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
nichtöffentlich
öffentlich
20.03.2002
21.03.2002

Bericht:


Aufgrund des Landesjagdgesetzes hat die Landeshauptstadt Stuttgart im April 1954 ein Kreisjagdamt als untere Jagdbehörde gebildet. Nach § 35 Abs. 1 des Landesjagdgesetzes ist der Oberbürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter Vorsitzender der unteren Jagdbehörde.

Neben einem staatlichen Forstbeamten und je einem Vertreter der Landwirtschaft, der Gemeinde und der Jäger gehört ein Vertreter der Jagdgenossenschaft als Beisitzer dem Kollegium Kreisjagdsamt an. Der staatliche Forstbeamte wird von den zuständigen Forstdirektionen aus den Vorständen der staatlichen Forstämter bestimmt. Die Beisitzer der Landwirtschaft und der Jäger werden von den zuständigen Fachverbänden benannt. Sie werden vom Vorsitzenden des Kreisjagdamts auf die Dauer von 6 Jahren berufen.

Die Bestellung von Herrn Altstadtrat Hans Wagner als Vertreter der Jagdgenossenschaft wurde vom Vorsitzenden des Kreisjagdamts bis zum 31. März 2003 verlängert.

Grund hierfür ist eine Änderung des Landesjagdgesetzes, das von der Jagdgenossenschaft die Aufstellung eines Jagdkatasters und einer Satzung fordert. Die Aufstellung des Jagdkatasters und der Satzung erfolgt durch die Gemeinde. Über die Satzung der Jagdgenossenschaft entscheidet die Versammlung der Jagdgenossen. Der Jagdgenossenschaft gehören kraft Gesetzes alle Eigentümer der Grundflächen an, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Die Versammlung kann aber erst nach der Fertigstellung des Jagdkatasters erfolgen. Die Fertigstellung von Jagdkataster und Satzung und anschließender Einberufung der Versammlung wird frühestens Mitte diesen Jahres möglich sein.

Aus diesem Grund wurde die Amtsperiode des Vertreters der Jagdgenossenschaft um ein Jahr verlängert, um einem etwaigen Beschluss der Jagdgenossen, die Jagdgenossenschaft selbst zu verwalten, nicht vorzugreifen.

Analog hierzu werden auch die bisherigen auf zehn Jahre abgeschlossenen Jagdpachtverträge, die am 31. März 2002 auslaufen, nur um ein Jahr verlängert. Eine Neuverpachtung für einen Zeitraum von 10 Jahren wird dann zum 01. April 2003 erfolgen.

Das Referat WK wird hierzu eine Beschlussvorlage für den Wirtschaftsausschuss/Gemeinderat einbringen.

Beteiligte Stellen








Jürgen Beck




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