Grund hierfür ist eine Änderung des Landesjagdgesetzes, das von der Jagdgenossenschaft die Aufstellung eines Jagdkatasters und einer Satzung fordert. Die Aufstellung des Jagdkatasters und der Satzung erfolgt durch die Gemeinde. Über die Satzung der Jagdgenossenschaft entscheidet die Versammlung der Jagdgenossen. Der Jagdgenossenschaft gehören kraft Gesetzes alle Eigentümer der Grundflächen an, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Die Versammlung kann aber erst nach der Fertigstellung des Jagdkatasters erfolgen. Die Fertigstellung von Jagdkataster und Satzung und anschließender Einberufung der Versammlung wird frühestens Mitte diesen Jahres möglich sein.
Aus diesem Grund wurde die Amtsperiode des Vertreters der Jagdgenossenschaft um ein Jahr verlängert, um einem etwaigen Beschluss der Jagdgenossen, die Jagdgenossenschaft selbst zu verwalten, nicht vorzugreifen. Analog hierzu werden auch die bisherigen auf zehn Jahre abgeschlossenen Jagdpachtverträge, die am 31. März 2002 auslaufen, nur um ein Jahr verlängert. Eine Neuverpachtung für einen Zeitraum von 10 Jahren wird dann zum 01. April 2003 erfolgen. Das Referat WK wird hierzu eine Beschlussvorlage für den Wirtschaftsausschuss/Gemeinderat einbringen. Beteiligte Stellen Jürgen Beck 1