Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
222
9
Verhandlung
Drucksache:
357/2002
GZ:
USO 1101-01
Sitzungstermin:
10/10/2002
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Haasis
hr
Betreff:
Änderung der Polizeiverordnungen der
Landeshauptstadt Stuttgart
- Anpassung der Bußgeldbestimmungen
an die geänderte Rechtslage -
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 09.10.2002,
nichtöffentlich, Nr. 455
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Umwelt, Sicherheit und Ordnung, vom 23.04.2002, GRDrs 357/2002, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Anpassung der Bußgeldbestimmungen in folgenden Polizeiverordnungen wird gemäß § 15 Abs. 2 Polizeigesetz zugestimmt:
1. Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in Stuttgart (Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung) vom 15. Juli 1999, zuletzt geändert am 21. September 2000,
2. Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Tiere einer wildlebenden Art vom 25. Juni 1991,
3. Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart als Ortspolizeibehörde zur Abwehr der von verwilderten Haustauben, Wildtauben, Enten und Schwänen ausgehenden Gesundheitsgefahren vom 06. März 1997,
4. Polizeiverordnung zum Schutz gegen ruhestörenden Lärm vom 20. Oktober 1988.
StR
Barg
(CDU) bittet um einen - ggf. schriftlichen - Bericht an den Gemeinderat über die praktische Anwendung der Polizeiverordnungen nach der Anspassung der Bußgeldbestimmungen in Stuttgart. Dieser Bericht wird von OB
Dr. Schuster
zugesagt.
OB Dr. Schuster stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt.