Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: 9318
GRDrs 504/2005
Stuttgart,
06/17/2004



Abschluss der Jahresrechnung 2004



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
06.07.2005
07.07.2005



Beschlußantrag:

1. Dem Vermögenshaushalt 2004 werden vom Verwaltungshaushalt zugeführt
2. Im Haushaltsjahr 2004 werden zugeführt
3. Im Haushaltsjahr 2004 werden entnommen
4. Der Übertragung von Haushaltsausgaberesten im Stadthaushalt 2004 nach Anlage 2, und zwar

    im Verwaltungshaushalt von
33.060.927,07 EUR
    im Vermögenshaushalt von
174.749.791,14 EUR
    zusammen von
207.810.718,21 EUR
    in das Jahr 2005 wird zugestimmt.

5. Folgende überplanmäßige Ausgaben werden 2004 zugelassen

a) Verwaltungshaushalt b) Vermögenshaushalt

Begründung:


1. Verwaltungshaushalt, allgemeine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt

Im Haushaltsplan 2004 war eine Zuführungsrate von 25,4 Mio EUR ausgewiesen. Der nunmehr vorliegende Rechnungsabschluss 2004 weist eine Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts- an den Vermögenshaushalt von 248,5 Mio. EUR (+ 223,1 Mio. EUR) aus. Die Verbesserungen sind im wesentlichen auf Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer von 207,2 Mio. EUR (Ergebnis 629,2 Mio. EUR / Ansatz 422 Mio. EUR) zurückzuführen. Weitere Veränderungen bei den Einnahmen sind bei Grundsteuern (+ 6,4 Mio: EUR), Gemeindeanteil an Gemeinschaftssteuern (- 4,3 Mio. EUR), Schlüsselzuweisungen (+ 20,1 Mio. EUR), Zuweisung Grunderwerbsteuer (- 3,8 Mio. EUR), Zinseinnahmen (- 16,4 Mio. EUR) und bei den Ausgaben bei Sächlichem Verwaltungs- und Betriebsaufwand (- 17,0 Mio. EUR, Zuweisungen und Zuschüssen (- 8,8 Mio. EUR), Zinsausgaben (- 4,9 Mio. EUR), Gewerbesteuerumlage (+ 45,4 Mio. EUR), Deckungsreserve (- 8,0 Mio. EUR) zu verzeichnen.


2. Ausgleich des Vermögenshaushalts

a) Kreditaufnahmen/innere Darlehen Externe Kreditaufnahmen waren im Haushaltsplan 2004 nicht vorgesehen. Die veranschlagten inneren Darlehen in Höhe von 183,6 Mio. EUR (davon 183,3 Mio. EUR bei der Sonderrücklage Infrastrukturmaßnahmen) wurden nicht in Anspruch genommen.

b) Allgemeine Rücklage Im Vermögenshaushalt 2004 war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (ohne Entnahmen aus Teilrücklagen Parkmöglichkeiten und Zukunftsinvestitionsprogramm) von 1,0 Mio. EUR veranschlagt. Beim Rechnungsabschluss war (obwohl keine inneren Darlehen aufgenommen wurden) aufgrund des guten Ergebnisses des Verwaltungshaushalts eine Zuführung von 80,6 Mio. EUR möglich. 3. Überplanmäßige Ausgaben

AHSt. 1.4810.7800.000 – Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz -

Nach der zum 01.04.2004 in Kraft getretenen Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes haben die Kommunen 1/3 des Nettoaufwands der Unterhaltsvorschusskasse zu übernehmen. Im Rechnungsjahr 2004 wurden die Einnahmen (Unterhaltseinzug) und Ausgaben (Unterhaltsleistungen) noch im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge verbucht. Der verbleibende Nettoaufwand (kommunaler Anteil) in Höhe von 918.929,11 EUR war nun im Rahmen des Rechnungsabschlusses aus dem Verwaltungshaushalt auszugleichen. Bei der Planung des Doppelhaushalts 2004/2005 war diese Gesetzesänderung des Landes noch nicht bekannt. Ab 2005 werden die Einnahmen und Ausgaben der Unterhaltsvorschusskasse im UA 4810 des Verwaltungshaushalts nachgewiesen. Entsprechende Haushaltsmittel können dann ab 2006 bei der Aufstellung des Haushalts 2006/2007 veranschlagt werden.

AHSt. 1.5660.7150.000 – Verlustausgleich Stuttgart 2012 GmbH -

Für die Finanzierung der Olympiabewerbung wurden der Gesellschaft insgesamt 3.010 TEUR als Kapital zur Verfügung gestellt. Da Leipzig den Zuschlag erhielt und die Mittel für die Bewerbung aufgebraucht sind, ist aus haushaltsrechtlichen Gründen der Wert der Beteiligung abzuschreiben und als Verlust aus dem Verwaltungshaushalt auszugleichen.

AHSt. 2.9110.9742.100-0040 – Außerordentliche Schuldentilgung -

Zur Verringerung des Schuldenstands wurden im Jahr 2004 wurden zwei Kredite mit zusammen 20.918.258,32 EUR (ZVK des KVBW 10.692.420,70 EUR und LBBW 10.225.837,62 EUR) außerordentlich getilgt. Davon konnten nur 112.688,32 EUR im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit aus veranschlagten Haushaltsmitteln gedeckt werden. Der Restbetrag von 20.805.570,00 EUR wäre nachträglich überplanmäßig bereitzustellen.


4. Rücklagen

a) Allgemeine Rücklage Der Stand der allgemeinen Rücklage (ohne Teilrücklagen für Parkmöglichkeiten, Zukunftsinvestitionsprogramm, Sportbauten und Fonds) betrug am 1. Januar 2004 36.366.921,30 EUR. Unter Berücksichtigung der Zuführung 2004 von 80.608.375,04 EUR beträgt er auf 31. Dezember 2004 116.975.296,34 EUR. Hiervon sind rd. 32,2 Mio. EUR nach § 20 Abs. 2 GemHVO als Kassenbetriebsmittel gebunden. Von dem frei verfügbare Betrag von 84,7 Mio. EUR sind zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen in den Jahren 2004 bis 2007 4,1 Mio. EUR verplant. Vom Restbetrag von 80,6 Mio. EUR soll ein Teilbetrag von 61,1 Mio. EUR zusammen mit einem Inneren Darlehen von 38,4 Mio. EUR und Zinseinnahmen aus den Spezialfonds von 41,9 Mio. EUR dazu verwendet werden, die restliche Finanzierung der Neuen Messe von 141,4 Mio. EUR aus Eigenmitteln zu gewährleisten (vgl. GRDrs 550/2005).

b) Teilrücklage für Parkmöglichkeiten

Die 2004 eingegangenen Ablösungsbeträge für Stellplatzverpflichtungen nach der LBO von 608.425,58 EUR sind entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 8. Dezember 1966 der Teilrücklage für Parkmöglichkeiten zuzuführen. Zur Finanzierung von öffentlichen Parkierungseinrichtungen oder anderer Anlagen, die den Bedarf an solchen Einrichtungen verringern, wurden 109.659,38 EUR der Rücklage entnommen.

Der Rücklagenbestand beträgt am 31. Dezember 2004 3.175.296,24 EUR.

c) Teilrücklage Zukunftsinvestitionsprogramm Der Teilrücklage wurden 2004 insgesamt 51.203.592,44 EUR entnommen. Davon entfallen auf Kunstmuseum 14.409.942,35 EUR, Neue Messe 22.100.000,00 EUR, Ausbau Gottlieb-Daimler-Stadion, 3. Bauabschnitt 10.445.000,00 EUR und Klimaschutzprogramm 4.248.650,09 EUR.

Der Rücklagenbestand beträgt am 31. Dezember 2004 153.649.302,75 EUR.

d) Teilrücklage Fonds

Aufgrund des Berichts der Gemeindeprüfungsanstalt über die Prüfung der Jahresrechnungen 1996 – 2000 wird das sog. Fondsvermögen ab 2004 nicht mehr im Rahmen des Stiftungsvermögens, sondern als Teilrücklage der allgemeinen Rücklage geführt.

Unter Berücksichtigung der Zuführung (Umbuchung vom Stiftungsvermögen) von 7.663.262,69 EUR und einer Entnahme von 1.731.377,14 EUR beträgt der Rücklagenbestand am 31.12.2004 5.931.885,55 EUR. e) Sonderrücklage für Erddeponierekultivierung Die Rekultivierungskosten für Erddeponien sind Kosten im Sinne von § 9 Abs. 2 KAG. Diese Kosten fallen teilweise erst nach Beendigung der Auffülltätigkeiten an. Es ist deshalb notwendig, die Kosten der Rekultivierung während der Jahre, in denen die Erddeponien in Betrieb sind, bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen und sie der entsprechenden Rücklage zuzuführen. Der Erddeponierücklage wurden 345.904,93 EUR zugeführt.

Der Rücklagenbestand beträgt am 31. Dezember 2004 17.575.162,56 EUR.

f) Pensionsrücklage

Die Stadt ist verpflichtet, sich im Jahr 2005 mit einer Einmalzahlung von rd. 10,7 Mio. EUR an der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsrücklage des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg zu beteiligen. Die Finanzierung dieses Betrags erfolgt durch die ratenweise Bildung einer Sonderrücklage.

Nach der Zuführung von 1.125.000,00 EUR beträgt der Rücklagenbestand am 31. Dezember 2004 10.123.000,00 EUR.

g) Stiftungsvermögen

Dem Stiftungsvermögen wurden 7.663.262,69 EUR entnommen (Umbuchung zur Teilrücklage Fonds; vgl. lit.d) und 2.688.994,23 EUR zugeführt.

Das Geldvermögen der Stiftungen beträgt am 31. Dezember 2004 31.073.745,33 EUR.


5. Kreditaufnahmen im Jahr 2004

Im Vermögenshaushalt 2004 waren zur Finanzierung der Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen keine Kreditaufnahmen veranschlagt. Die Stadt hat jedoch 1994 einen Kredit aus einem vorfinanzierten Bausparvertrag aufgenommen. Das Bauspardarlehen wurden in 2004 zugeteilt. Das angefallene Disagio von 43.459,19 EUR ist haushaltsrechtlich wie eine Kreditaufnahme zu behandeln und erhöht dadurch den Schuldenstand geringfügig. Die ordentliche und außerordentliche Kredittilgung belief sich 2004 auf 62,5 Mio. EUR. Die äußeren Schulden im Stadthaushalt verringerten sich somit um diesen Betrag. Daneben besteht ein Schuldenstand an inneren Darlehen von 217,2 Mio. EUR (214,0 Mio. EUR aus Sonderrücklage, 3,2 Mio. EUR aus Stiftungsvermögen).

Der Schuldenstand der Stadt insgesamt (ohne Trägerdarlehen) beträgt auf 31. Dezember 2004 Das sind je Einwohner (Stand 30. Juni 2004: 589.868): 6. Innere Darlehen im Jahr 2004

Zur teilweisen Finanzierung von Vorhaben des Vermögenshaushalts 2004 waren innere Darlehen von 183,6 Mio. EUR veranschlagt, die jedoch nicht aufgenommen werden mussten.


7. Haushaltsreste

Beim Rechnungsabschluss 2004 könnten gemäß § 19 GemHVO Haushaltsreste von 376,6 Mio. EUR ins Jahr 2005 übertragen werden (Verwaltungshaushalt 59,7 Mio. EUR, Vermögenshaushalt 316,9 Mio. EUR). Tatsächlich sind zur Fortsetzung begonnener Maßnahmen und zur Abwicklung unabweisbarer Aufgaben Haushaltsreste von 207,8 Mio. EUR vorgesehen (Verwaltungshaushalt 33,1 Mio. EUR, Vermögenshaushalt 174,7 Mio. EUR). Die gekürzten Reste betreffen vielfach Vorhaben, die sich zeitlich verzögert haben. Deshalb ist ein erheblicher Teil der nicht übertragenen Reste in den Folgejahren erneut zu veranschlagen.

Das Restevolumen 2004 Vorjahr ist gegenüber dem Vorjahr um 13,7 Mio. EUR gestiegen (Verwaltungshaushalt - 9,6 Mio. EUR , Vermögenshaushalt + 23,3 Mio. EUR). Bei der Restebildung zeigen sich folgende Schwerpunkte: Die gruppenmäßige Zusammenfassung der beim Rechnungsabschluss 2004 gebildeten Haushaltsreste zeigt folgendes Bild: 8. Feststellung der Jahresrechnung

Die Jahresrechnung ist nach § 110 GemHVO vom Rechnungsprüfungsamt innerhalb von vier Monaten nach ihrer Aufstellung zu prüfen. Sie wird dann dem Gemeinderat zur Feststellung vorgelegt.


Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Verzeichnis der Haushaltsreste