Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 174/2007
Stuttgart,
05/02/2007



B 14 Tunnel Heslach
Nachrüstung Sicherheitstechnik Baustufe 3 a
1. Baubeschluss
2. Vergabebeschluss
3. Vergabe von weiteren Planungsleistungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
08.05.2007
09.05.2007
10.05.2007



Beschlußantrag:

1. Baubeschluss

1.1 Dem Bau der Baustufe 3 a im Zuge der sicherheitstechnischen Nachrüstung des B 14 Tunnels Heslach, nach den Plänen des Tiefbaumtes vom 8.1.2007 und dem Kostenanschlag vom 2.3.2007 mit einem Aufwand von 2.935.000 €, wird zugestimmt.

Der Aufwand von 2.935.000 € wird in den Vermögenshaushalten 2007 und 2008 wie folgt gedeckt:

- AHSt. 2.6600.9530.000 VKZ 0437
PS-Nr. E 66/0437.0001.0013
Projekt-Nr. I 0674500131 A
– TunnelnachrüstungenJahr 2007
600.000 €
- AHSt. 2.6600.9530.000 VKZ 0444– B 14 Tunnel
Heslach, 3. BA., Nachrüstung Betriebstechnik
Jahr 2007
1.135.000 €
Jahr 2008
1.200.000 €
Gesamt:
2.935.000 €

PS-Nr. E/66/0444.0002
Projekt-Nr. I0674500131B


1.2 In Höhe der im Jahr 2008 benötigten Mittel von 1.200.000 € wird die im Haushaltsplan 2007 bei der AHSt. 2.6600.9530.000 VKZ 0444 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Anspruch genommen.


2. Vergabebeschluss (Baustufe 3 a)


2.1 Die Lieferung und Montage der elektrotechnischen Anlagen der Baustufe 3 a des B 14 Tunnels Heslach wird der Firma N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), Wien, zum Preis ihres Angebotes vom 26.02.07 mit einer Auftragssumme von 1.907.013,87 € übertragen.

2.2 Die Leistungen zur örtlichen Bauüberwachung (einschl. SIGEKO) werden dem Ingenieurbüro N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), 70435 Stuttgart übertragen. Das Büro erhält für seine Leistungen 140.000 € einschl. Unvorhergesehenem.

2.3 Die Leistungen für die verkehrstechnische Begleitung werden dem Ingenieurbüro N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), Stuttgart übertragen. Das Büro erhält für seine Leistungen 77.000 € einschl. Unvorhergesehenem.


3. Vergabe von weiteren Planungsleistungen (Baustufe 3 b)

Die weiteren Planungsleistungen für die Stufe 3 b der sicherheitstechnischen Nachrüstung des Heslacher Tunnels (Brandrauchabsaugung, Brandmeldeanlage und Messwerterfassung) werden wie folgt vergeben:

3.1 Die Leistungen für die Lüftungsplanung (HOAI, § 73, Lph. 5-7) werden dem Ingenieurbüro N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), Heidenheim übertragen. Das Ingenieurbüro erhält für seine Leistungen 140.000 € einschl. Unvorhergesehenem.

3.2 Die Leistungen für die Planung der elektrotechnischen Betriebsausstattung (HOAI, § 73, Lph. 5-7) werden dem Ingenieurbüro N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), 70435 Stuttgart übertragen. Das Ingenieurbüro erhält für seine Leistungen 140.000 € einschl. Unvorhergesehenem.

3.3 Die Leistungen für die Planung (HOAI, § 73, Lph. 5-7) des Tunnelfunkes, der Video- und Lautsprecheranlagen sowie Brandmeldeanlagen werden der EnBW Stuttgart übertragen. Die EnBW erhält für ihre Leistungen 190.000 € einschl. Unvorhergesehenem.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Baubeschluss

1.1 Allgemeines

Am 12.07.2005 (GRDrs. Nr. 525/2005) wurde dem Ausschuss für Umwelt und Technik letztmals über den Stand der Nachrüstung der Stuttgarter Straßentunnel berichtet, insbesondere über die Stufe 3 der Nachrüstung im Heslacher Tunnel (Haupttunnel). Diese Stufe verbessert die Selbstrettung der Verkehrsteilnehmer im Fahrraum.

Grundlage dafür sind die Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) aus dem Jahre 2006.


1.2 Beschreibung der Baumaßnahme

Nach Inbetriebnahme der neuen Fluchtstollen I und II müssen im Haupttunnel dringend erforderliche Maßnahmen zur Selbstrettung durchgeführt werden.

In der Stufe 3 a im Jahr 2007 sind dies vor allem sowohl die Brandnot- und Fluchtwegebeleuchtung als auch die aktive Leiteinrichtung auf dem Schrammbord, jeweils im Abstand von 25 Metern. Die Fluchtwegehinweise und die aktive Leiteinrichtung sind in Dauerbeleuchtung gestaltet, die Brandnotbeleuchtung im Brandfall.


1.3 Sperrzeiten und Verkehrsumleitung

Für die Durchführung der Nachrüstung im Heslacher Tunnel wurden besonders verkehrsschwache Zeiten gewählt, da eine Vollsperrung unvermeidbar ist. Diese Sperrzeiten sind in den Sommerferien 2007 und nachts zu folgenden Zeiten:

Montag bis Freitag jeweils von 22 Uhr bis 6 Uhr, Samstag und Sonntag jeweils von 0 Uhr bis 9 Uhr.

Die großräumigen Umleitungsstrecken sind zum einen sowohl die B 27/Neue Weinsteige als auch die Rotebühl- und Rotenwaldstraße, zum anderen die direkten Umleitungsstrecken des Heslacher Tunnels (Böblinger- und Böheimstraße).

Verbesserungen an den Lichtsignalanlagen auf den Umleitungsstrecken sind vorgesehen. Entsprechende Umleitungs- und Informationstafeln wurden mit den Bauarbeiten ausgeschrieben.


1.4 Kosten und Finanzierung

Im Doppelhaushalt 2006/2007 sind die für die Nachrüstungsmaßnahmen erforderlichen Mittel in Höhe von 2.935.000 € enthalten. Die Maßnahmen der Nachrüstung werden nach GVFG bezuschusst. Entsprechende Genehmigungen liegen vor.


2. Vergabebeschluss (Baustufe 3 a)

Vergabe der elektrotechnischen Anlagen

Die Bauleistungen für die Baustufe 3 a der betriebstechnischen Nachrüstung wurden am 18.01.2007 öffentlich ausgeschrieben.

Zum Amtsentwurf haben drei Bieter Angebote eingereicht. Hierbei wurden auch fünf Nebenangebote abgegeben (siehe Anlage 2).

Das günstigste Angebot hat die Fa. N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), Wien, mit einer Gesamtsumme von 1.907.013,87 € abgegeben. Die Fa. N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) soll mit der betriebstechnischen Nachrüstung der Stufe 3 a beauftragt werden.

Die Leistungen zur örtlichen Bauüberwachung der Elektroarbeiten (einschl. SiGEKO) werden dem Ingenieurbüro N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), Stuttgart, mit einem Honorar von 140.000 € einschl. Unvorhergesehenes übertragen.

Die Ingenieurleistungen für die verkehrstechnische Begleitung werden dem Ingenieurbüro N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), Stuttgart, mit einem Honorar von 77.000 € einschl. Unvorhergesehenem übertragen.


3. Vergabe von weiteren Planungsleistungen (Baustufe 3 b)

Die erforderlichen Planungen für die Baustufe 3 b werden auf der Grundlage der neuen RABT 2006 weitergeführt. In der Baustufe 3 b sollen 2009 die Brandrauchabsaugung mit dem Einbau der Lüftungsklappen verbessert werden.

In diesem Zuge müssen die Brandmeldeanlagen und die Messwerterfassung erweitert werden.

Für die Planung der Verbesserung der Brandabsaugung wird das Ingenieurbüro N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), Heidenheim, vorgeschlagen. Das Honorar für die Leistungsphase 5 bis 7 nach HOAI beträgt 140.000 € einschl. Unvorhergesehenes.

Die elektrotechnische Betriebsausstattung soll vom Ingenieurbüro Gackstatter, Stuttgart, geplant werden. Das Honorar entsprechend HOAI, Leistungsphase 5 – 7, beträgt 140.000 € einschl. Unvorhergesehenes.

Sowohl die Tunnelfunkanlage als auch Video- und Lautsprecheranlagen sollen von der ENBW geplant werden. Das Honorar in Höhe von 190.000 € wurde auf der Grundlage des Fernmeldevertrages nach HOAI, Leistungsphase 5 bis 7, ermittelt.


Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten der weiteren Ausbaustufe 3 b werden mit ca. 10 Mio. € geschätzt. Diese Kosten werden für die Wunschliste 2008/2009 angemeldet.

Im Zuge der weiteren Planung für die Stufe 3 b wird die sicherheitstechnische Nachrüstung mit dem Ziel einer deutlichen Kostenreduzierung kritisch überprüft.


Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.


Erledigte Anträge/Anfragen

Von der Baumaßnahme haben am 27.03.07 der Bezirksbeirat Süd und am 17.04.07 der Bezirksbeirat West Kenntnis genommen.


Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Ausführliche Begründung (Anlage 1)
Angebotsauswertung (Anlage 2)





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