Die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 30, „Am Rohrer Weg“ (LE-Fläche) wurde am 4. Mai 2007 vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt und ist seit 10. Mai 2007 bekannt gemacht. Aus dieser Flächennutzungsplan-Darstellung kann nun verbindliches Planungsrecht (Bebauungsplan) abgeleitet werden zur Sicherung der Freiflächennutzungen entsprechend dem Grundsatzbeschluss. Mit Schaffung eines eindeutigen Planungsrechts sollen auch die Diskussionen um vermeintliche und tatsächliche Planungsrechte aus früheren Bebauungsplänen, die bis 1908 zurückreichen, beendet werden. Finanzielle Auswirkungen Keine Beteiligte Stellen Keine Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen Antrag der FDP-Gemeinderatsfraktion vom 26. Oktober 2007 Nr. 768/2007 "Bebauung Rohrer Weg/Mö 224" Antrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion vom 05.11.2007 Nr. 774/2007 "Rohrer Weg: Keine Bebauung im Landschaftsschutzgebiet" Antrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion vom 09.11.2007 Nr. 785/2007 "Rohrer Weg - Udamstraße, Im Westen nichts Neues, auch keine Wohnhäuser Matthias Hahn Bürgermeister Anlagen 1. Allgemeine Ziele und Zwecke vom 27. November 2007 mit Checkliste Umweltprüfung 2. Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 27. November 2007