Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0330-06
GRDrs 499/2001
Stuttgart,
05/21/2001



Nachrücken von Frau Hella Probst (SPD)
in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
20.06.2001
21.06.2001



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Frau Hella Probst in den Gemeinderat der Landeshuaptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.



Begründung:

  1. Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 24. Oktober 1999 ist Frau Probst nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der SPD und rückt daher für die in den Landtag gewählte Stadträtin Inge Utzt gemäß § 31 Abs. 2 GemO in den Gemeinderat nach.
  2. Frau Probst hat erklärt, dass sie die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihr keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 bis 4 GemO vorliegen.

    Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Frau Probst keine Hinderungsgründe vorliegen.

Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster