Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 429/2007
Stuttgart,
10/11/2007



Personalbedarf an Schulsekretärinnen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
07.11.2007
08.11.2007



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht über den Stand der Schülerentwicklung auf der Grundlage der Amtlichen Schulstatistik wird Kenntnis genommen.

2. Vom Personalbedarf in Höhe von 6,16 Stellen wird Kenntnis genommen.

3. Von dem dringenden Bedarf der Änderung der Zuteilungsgrundsätze und dem sich daraus ergebenden Mehrbedarf an Stellen wird Kenntnis genommen.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die unter Ziff. 2 erforderlichen Stellenbesetzungen – ohne Blockierung von Planstellen – vorzunehmen. Die Schaffung der Stellen wird zu den Haushalts-/Stellenplanberatungen beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Probleme in den Schulsekretariaten sind allgemein bekannt und waren mehrfach Gegenstand gemeinderätlicher Diskussionen. Zur Umsetzung steht an:

Mehrbedarf auf Grund der gültigen Zuteilungsgrundsätze durch Schülerzu- und Schülerabgänge sowie Ausbau von Betreuungsangeboten (Aufstockung um 0,16 Stellen)

Nach den Zuteilungsgrundsätzen von 1998 führt die Bedarfsprüfung zur personellen Ausstattung der Schulsekretariate auf Grund der Amtlichen Schulstatistiken der Schuljahre 2005/2006 und 2006/2007 zu einem Netto-Fehlbedarf von 0,16 Stellen (vgl. Anlage 3). Dieser Stellenbedarf ergibt sich aus der alljährlichen Überprüfung der aktuellen Schülerzahlen in Bezug auf die Zuteilungsgrundsätze, also der Schülerentwicklung auf Grund von Schülerzu- und Schülerabgängen.

Entsprechend der Anfrage Nr. 302/2007 der Stadträte Iris Ripsam, Fred-Jürgen Stradinger und Jürgen Sauer (alle CDU) vom 09. Juli 2007 wird die Verwaltung die Schaffung folgender Stellen beantragen:

Schulen mit Stellenausstattung unter 50 % (Aufstockung um 2 2/3 Stellen)
Es gibt derzeit 12 Schulen (reine Grundschulen), die mit 1/6 bzw. 1/3 Stellen im Sekretariatsbereich auskommen müssen. Durch die Anpassung aufgrund der Schülerentwicklung kommen nochmals zwei Schulen (Mönchfeldschule und Fuchsrainschule) hinzu. Da es dadurch in der Schule über lange Zeiträume keine Ansprechperson für Eltern und andere Externe gibt, ist dies nicht zumutbar. Eine Rektoratsbesetzung unter einer halben Kraft ist nicht vertretbar. Dies sollte bei den Zuteilungsgrundsätzen durchgängig so berücksichtigt werden. (Betroffene Schulen vgl. Anlage 3)

Gymnasien (Aufstockung um 0,50 Stellen)
Durch steigende Schülerzahlen und dem seit zwei Jahren eingeführten Zuschlag für Ganztagesbetriebe wird es im Bereich der Gymnasien zwingend notwendig, weitere Stufen bei den gültigen Zuteilungsgrundsätzen einzurichten, um dieser Entwicklung gerecht zu werden. Die Doppelrechnung von Schüleranteilen für große Schulen, welche die Kriterien für Betreuungsangebote erfüllen, würde sonst ins Leere laufen.

Berufsoberschulen (Aufstockung um 1,00 Stellen)
Bei den beruflichen Schulen unterliegen die Schüler/-innen der beruflichen Gymnasien einer Doppelzählung. Dies begründet sich darin, dass Schüler/-innen an Gymnasien einen höheren Verwaltungsaufwand verursachen als die übrigen Schüler/-innen. Die zuständigen Geschäftsführenden Schulleiter weisen darauf hin, dass der Aufwand für Schüler/-innen einer Berufsoberschule vergleichbar, wenn nicht sogar höher ist als der für Schüler/-innen eines beruflichen Gymnasiums, da auch diese Schüler/-innen mit Abitur abschließen. Hinzu kommt, dass hier eine Vielzahl von BAFöG-Anträgen abgewickelt werden muss. Hier sollte daher ebenfalls eine Doppelzählung in die Zuteilungsgrundsätze aufgenommen werden.

Gesonderte Zuteilungsgrundsätze für reine Grundschulen und Berücksichtigung der Horte in Grund- und Hauptschulen (Aufstockung um 2,0 Stellen)
Die Klagen bei den reinen Grundschulen in Bezug auf die Sekretariatsausstattung sind besonders groß. Eine Nachbesserung der Zuteilungsgrundsätze für die reinen Grundschulen ist dringend erforderlich. Bereits das Bemessungsergebnis der Organisationsuntersuchung des Haupt- und Personalamtes von 2002 hat dies aufgezeigt. Damals wurden jedoch die von der Verwaltung vorgeschlagenen Veränderungen nicht umgesetzt. Um den reinen Grundschulen gerecht zu werden, sollten diese getrennt betrachtet werden, d. h. die Zuteilungsgrundsätze sind von denen der Grund- und Hauptschulen zu trennen und neu festzulegen.

Weiterhin wächst die Zahl der Horte an den Schulen; der dadurch im Schulsekretariat entstehende Verwaltungsmehraufwand wird bislang nicht berücksichtigt. Dies betrifft sowohl Grundschulen als auch Grund- und Hauptschulen. Hier sollte – analog der Gruppen der Verlässlichen Grundschule – ein pauschaler Zuschlag von 15 Kindern pro Gruppe angerechnet werden.

Die betroffenen Schulen sind der Anlage 4 zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen

Die Stellen von Schulsekretärinnen sind nach Entgeltgruppe 5 bzw. Entgeltgruppe 6 TVöD bewertet. Bei der Ermittlung der Kosten wurde deshalb mit dem Durchschnittswert der beiden Entgeltgruppen kalkuliert (37.800 Euro/Stelle + 9.800 Euro/Stelle Verwaltungsgemeinkosten = 47.600 Euro/Stelle).

Der finanzielle Bruttoaufwand für die aufgrund der Schülerentwicklung unabdingbar zu schaffenden 0,16 Stelle verursacht jährliche Kosten in Höhe von rd. 7.600 Euro. Für die weiteren aufgezeigten Maßnahmen ist mit folgenden jährlichen Kosten zu rechnen:

· Mindestausstattung ½ Stelle: 2 2/3 Stellen – ergibt rd. 126.600 Euro
· Gymnasien 0,5 Stellen – ergibt 23.800 Euro
· Berufsoberschulen 1,00 Stelle – ergibt 47.600 Euro
· Neue Zuteilungsgrundsätze für reine Grundschulen und Berücksichtigung der Horte bei Grund- und Hauptschulen: 2,00 Stellen – ergibt rd. 95.200.Euro


Beteiligte Stellen

Die Referate AK, KBS und WFB wurden beteiligt.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Anfrage Nr. 302/2007 der Stadträte Ripsam, Stradinger und Sauer (alle CDU) vom 09. Juli 2007




Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Ausführliche Begründung
Übersicht Stellenbedarf anhand veränderter Schülerzahlen
Übersicht über Schulen, deren Stellenanteil unter 1/2 Stelle liegt
Übersicht der von veränderten Zuteilungsgrundsätzen betroffenen Grundschulen
Zuteilungsgrundsätze (bisher)
Zuteilungsgrundsätze (neu)





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