Protokoll:

Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
63
2
VerhandlungDrucksache:
154/2005
GZ:
7001-01
Sitzungstermin: 14.04.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann hr
Betreff: Neue Konzeption der Abwassergebühren

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 16.03.2005, nichtöffentlich, Nr. 86

Gemeinderat vom 17.03.2005, öffentlich, Nr. 42

jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

Betriebsausschuss Stadtentwässerung vom 12.04.2005, nichtöffentlich, Nr. 2

Ergebnis: einmütige Zustimmung

Verwaltungsausschuss vom 13.04.2005, nichtöffentlich, Nr. 131

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 14.03.2005, GRDrs 154/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Bericht über die Abwassergebührenveranlagung wird zustimmend Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der EnBW Verhandlungen mit dem Ziel zu führen, dass ab 2007 der nach dem Wasserverbrauch bemessene Teil des Abwasserentgelts im Namen der Stadt durch die EnBW im Rahmen ihrer Wasserrechnung erhoben wird. Hierfür wird dieser Teil des Abwasserentgelts von einer Benutzungsgebühr in ein privatrechtliches Entgelt umgewandelt; die erforderlichen Satzungsänderungen sind herbeizuführen.


StRin Küstler (PDS) bittet ihr zu beantworten, was die Stadt an Entgelt für die unter Ziffer 2 des Beschlussantrags genannten Dienstleistungen an die EnBW zahlen müsste und wie viele städtische Arbeitsplätze durch die Vergabe an die EnBW wegfallen würden.

Die Stadt, so EBM Föll, sei mit der EnBW noch in den abschließenden Verhandlungen. Zunächst musste ja abgewartet werden, ob der Gemeinderat die neue Struktur mitträgt. Beträge werde er jetzt nicht nennen. Wenn der Vertrag mit der EnBW ausgearbeitet ist, werde er dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Die vorgesehene Regelung sei für den Bürger in jedem Fall deutlich günstiger als der Zinsaufwand aufgrund der derzeitigen Struktur, der in Höhe von 713.000 € pro Jahr beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung anfalle und in die Gebührenabrechnung eingehe.

Bezüglich der städtischen Arbeitsplätze könne er keine konkrete Aussage machen. Insgesamt sei das neue System mit der gespaltenen Gebühr verwaltungsaufwendiger, weil bezüglich des Versiegelungsgrades bei der Niederschlagswassergebühr ein getrenntes Veranlagungsverfahren durchzuführen ist. Vor der Veranlagung nach dem entsprechenden Gebührensatz müsse ein Bescheid ergehen, in welche Gebührenkategorie das entsprechende Grundstück einzustufen ist. Er gehe daher davon aus, dass es durch die Einführung der neuen Gebührenstruktur keine wesentlichen Arbeitsplatzverluste bei der Landeshauptstadt gebe werde.


Abschließend stellt OB Dr. Schuster fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.