Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 277/2007
Stuttgart,
07/02/2007



Sanierung Stuttgart 26 -Hospitalviertel-
Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets
nach § 142 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
10.07.2007
17.07.2007
18.07.2007
19.07.2007



Beschlußantrag:

1. Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) jeweils in der aktuell gültigen Fassung in seiner Sitzung am ………. 2007 folgende Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 26 -Hospitalviertel- beschlossen:
§ 1
Festlegung des Sanierungsgebiets
und der Durchführungsfrist
2. Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB soll die Sanierung innerhalb einer Frist von 15 Jahren durchgeführt werden. 3. Von der Kosten- und Finanzierungsübersicht zum Sanierungsverfahren Stuttgart 26 -Hospitalviertel- entsprechend Anlage 2 wird Kenntnis genommen.

4. Im Vermögenshaushalt 2007 wird bei AHSt. 2.6150.9521.000 - VKZ 0760 Sanierung Stuttgart 26 -Hospitalviertel-, Umgestaltung von Plätzen eine außerplanmäßige Ausgabe von 500.000 €, bei AHSt. 2.6150.9620.000 - VKZ 0760 - Umgestaltung von Spielplätzen von 180.000 € und bei AHSt. 2.6150.9698.000 - VKZ 0760 - Sanierungskosten - von 30.000 € zugelassen.

5. Im Vermögenshaushalt 2007 werden die Mehrausgaben von 680.000 € bei AHSt. 2.6100.9699.000 - 0101 - Stadtentwicklungspauschale - gedeckt. Die Mehrausgaben von 30.000 € werden bei AHSt. 1.9140.8500.000 - Deckungsreserve - gedeckt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Auf Grundlage des Ergebnisberichts der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB vom April 2006 (GRDrs 353/2006) ist für oben genannten Bereich zu Beseitigung städtebaulicher Missstände die Festlegung eines Sanierungsgebiets gemäß § 142 BauGB erforderlich.

Gemäß § 149 BauGB hat die Gemeinde nach dem Stand der Planung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzustellen.

Finanzielle Auswirkungen

Entsprechend GRDrs 395/2006 wurde ein Förderantrag zur Aufnahme in das Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm (SEP) für das Programmjahr 2007 gestellt. Die Aufnahme erfolgte mit einer Bundes- und Landesfinanzhilfe von 2 Mio. €; dies entspricht einem Gesamtförderrahmen von 3,333 Mio. €. Der städtische Anteil beträgt 40 % und damit rund 1,333 Mio. €.

In der mehrjährigen Finanzplanung sind bisher keine Mittel veranschlagt. Die im Haushaltsjahr 2007 benötigten Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Die Gesamtfinanzierung erfolgt mit der mittelfristigen Finanzplanung 2007 bis 2011.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Kosten- und Finanzierungsübersicht
Anlage 3: Lageplan





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Vorlage2772007.pdf