Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0325-02
GRDrs 784/2001
Stuttgart,
10/10/2001



Änderung der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart über die Gewährung von Jubiläumsgaben an Vereine und Organisationen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
24.10.2001
25.10.2001



Beschlußantrag:

In den Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart über die Gewährung von Jubiläumsgaben an Vereine und Organisationen wird Ziff. 3 gemäß Anlage 1 geändert.

Der Aufwand wird gedeckt aus Mitteln der Verwaltungshaushalte der im Einzelnen zuständigen Ämter, im Rahmen der vorhandenen Budgets.


Begründung:


Der Gemeinderat hat am 18. Juli 1996 die "Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart über die Gewährung von Jubiläumsgaben an Vereine und Organisationen" beschlossen (GRDrs. 383/1996). Darin war für runde Jubiläen eine Jubiläumsgabe von 10 DM pro Jahr des Bestehens festgelegt.

Schon vor 1996 waren Jubiläumsgaben in dieser Höhe üblich (z. B. nach den städtischen Sportförderrichtlinien oder nach den "Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen bei Jubiläen von Vereinen und Parteien" des Hauptamtes vom 12. Januar 1976!). Anlässlich der Einführung des Euro ab 1. Januar 2002 wäre ohnehin eine Glättung des Betrags der Jubiläumsgabe angebracht gewesen. In diesem Zusammenhang fand auf Initiative des Referats KBS eine verwaltungsinterne Abstimmung statt. Diese hatte zum Ergebnis, dass es als sinnvoll angesehen wird, die Jubiläumsgabe ab 1. Januar 2002 auf 10 € pro Jahr des Bestehens zu erhöhen und damit in etwa zu verdoppeln (siehe Anlage 1).

Eine Erhöhung der Jubiläumsgabe in diesem Umfang ist angemessen, da - wie oben ausgeführt - der bisherige Betrag seit über 25 Jahren gültig ist und heute nicht mehr als großzügige Geste der Stadt empfunden wird. Gleichzeitig wird durch eine solche angemessene Erhöhung das notwendige Budget der Ämter nicht über Gebühr belastet. Eine vom Referat KBS durchgeführte Umfrage bei den Referaten kam zum Ergebnis, dass - o. g. Erhöhung vorausgesetzt - für die Jahre 2002 bis 2005 jeweils Mittel für Jubiläumsgaben von 33.000 bis 40.000 € erforderlich sind. Dies stellt in etwa eine Verdoppelung der in GRDrs. 383/1996 genannten notwendigen Summe von 20.000 bis 40.000 DM pro Jahr dar.

Die erforderlichen Mittel zur Gewährung der Jubiläumsgabe werden von den betreffenden Ämtern selbstständig im Rahmen der Haushaltsplanberatungen angemeldet.

Zur Bedeutung der Gewährung der Jubiläumsgabe im Allgemeinen sowie zur Bedeutung der ehrenamtlichen Arbeit von Vereinen und Organisationen verweise ich ebenfalls auf GRDrs. 383/1996.

Die Referate F, USO, KBS, SJG und WK haben die Vorlage mitgezeichnet.

Finanzielle Auswirkungen
Einmalige KostenLaufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
Euro
Laufende Aufwendungen
35,000.00 Euro
Objektbezogene Einnahmen
Euro
Laufende Erträge
Euro
Von der Stadt zu tragen
Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan/ Finanzplanung
veranschlagt
Noch zu veranschlagen
Euro
Mittelveranschlagung erfolgt durch die betreffenden Ämter in der jeweils notwendigen Höhe, im Rahmen der vorhandenen Budgets.


Beteiligte Stellen

Referat F
Referat USO
Referat KBS
Referat SJG
Referat WK





Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen



1
Anlage 1 zu GRDrs. 784/2001
Änderung der
Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart über
die Gewährung von Jubiläumsgaben

    Bisherige Fassung:

    Jubiläumsgaben werden nur für die nachstehend genannten Jubiläen gewährt. Es handelt sich dabei um folgende Jubiläen:
    Neue Fassung

    Jubiläumsgaben werden nur für die nachstehend genannten Jubiläen gewährt. Es handelt sich dabei um folgende Jubiläen
25jähriges Jubiläum
50jähriges Jubiläum
75jähriges Jubiläum
100jähriges Jubiläum
125jähriges Jubiläum

    und entsprechend höhere Jubiläen
250 DM
500 DM
750 DM
1.000 DM
1.250 DM

10 DM pro Jahr
des Bestehens
25-jähriges Jubiläum
50-jähriges Jubiläum
75-jähriges Jubiläum
100-jähriges Jubiläum
125-jähriges Jubiläum

    und entsprechend höhere Jubiläen
250 €
500 €
750 €
1.000 €
1.250 €

10 € pro Jahr
des Bestehens