Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB 0330-06
GRDrs
985/2002
Stuttgart,
11/11/2002
Nachrücken von Frau Ingrid Saal-Rannacher (FDP/DVP) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
27.11.2002
28.11.2002
Beschlußantrag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Frau Ingrid Saal-Rannacher in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
Begründung:
Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 24. Oktober 1999 ist Frau Saal-Rannacher nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der FDP/DVP und rückt daher für die aus beruflichen Gründen ausscheidende Stadträtin Frau Corinna Werwigk-Hertneck gemäß § 31 Abs. 2 GemO in den Gemeinderat nach.
Frau Saal-Rannacher hat erklärt, dass sie die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihr keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 bis 4 GemO vorliegen.
Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Frau Saal-Rannacher keine Hinderungsgründe vorliegen.
Beteiligte Stellen
Dr. Wolfgang Schuster