1 Umsetzungskonzept
Das vorliegende Umsetzungspapier ist zwischen Jugendamt und Erziehungshilfeträger verhandelt und in der Trägerkonferenz verabschiedet worden. Somit stellt es die gemeinsame Basis für die Umsetzung der Projektes “ Umbau der Hilfen zur Erziehung” für die Zeit von 2001 bis 2005 dar. Geändert werden kann das Konzept nur von der Trägerkonferenz. In diesem Papier werden die Umsetzungsstrukturen, die benötigten Ressourcen und die gemeinsame Zeitplanung dargestellt. Neben diesem allgemeinen Grundlagenpapier wird es zwischen Jugendamt und jedem Erziehungshilfeträger individuelle Umbaukontrakte geben. Mit diesem Papier bekunden alle Stuttgarter Erziehungshilfeträger ihren Willen, das Umbauprojekt in dem skizzierten Zeitplan zu realisieren.
HzE-Stadtteilteams
HzE-Stadtteilteams (HZE-STT) sollen eine effiziente Kooperation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Erziehungshilfeträgers (Träger) und der Sozialen Dienste (Allgemeiner Sozialer Dienst und Wirtschaftliche Jugendhilfe) im Sinne des § 36 SGB VIII ermöglichen. HZE-STTs arbeiten fallspezifisch und fallunspezifisch. Näheres regelt die Rahmenvereinbarung zur Hilfeplanung und Fallbearbeitung, die am 14.9.2000 von der Experimentsteuerung 1 und 2 verabschiedet wurde und als zweiter Schritt in die Trägerkonferenz eingebracht wird. Innerhalb dieser Rahmenvereinbarung kann in den einzelnen Bereichen die Kooperation in den HzE-STTs einvernehmlich gestaltet werden. Veränderungen und begründete, bereichsbezogene Ausnahmen kann nur die Trägerkonferenz beschließen. In den HZE-STTs sollten grundsätzlich, vor dem Hintergrund ihrer kollegialen Beratungs- und Koordinationsfunktion, nicht mehr als 10 feste MitarbeiterInnen vertreten sein. Die Mitglieder der HzE-STTs agieren grundsätzlich im Einvernehmen. Aufteilung des Bereiches in überschaubare Sozialräume
Ein HzE-Stadtteilteam ist für einen bestimmten Stadtteil verantwortlich. Die räumlichen Grenzen orientieren sich an den vor Ort gewachsenen sozialen Beziehungen und den Bezugspunkten des öffentliches Lebens. Optimalerweise handelt es sich dabei um ein Gebiet, das für die Mehrheit der dort lebenden Bevölkerung, tatsächlich den Lebensmittelpunkt bildet. Die geographische Aufteilung des Bereiches ist Teil der gemeinsamen Vorbereitungsphase 2. Der Vorschlag ergeht von Seiten der jeweiligen ASD-Bereichsleitung und wird mit der Trägerseite abgesprochen.
Stadtteilteambezogene Personalorganisation
Die Zuordnung des Personals vom Sozialen Dienst und vom Erziehungshilfe-Träger geschieht während der gemeinsamen Vorbereitungsphase 2. In der Experimentphase hat sich gezeigt, daß eine stadtteilteambezogene Personalorganisation bei den beteiligten Organisationen (Soziale Dienste und Erziehungshilfe-Träger) notwendig ist. Durch die zu entwickelnde Personal(um)organisation ist sicherzustellen, dass in jedem HzE-Stadtteilteam entscheidungsberechtigte Mitglieder vertreten sind, sowie ein flexibler Personaleinsatz angesichts schwankender Arbeitsanfälle gewährleistet ist. Die Entwicklung der stadtteilteambezogenen und damit auch sozialraumorientierten Personalorganisation schließt die Frage der räumlichen Präsenz ein. Die Jugendhilfeplanung empfiehlt die Schaffung organisationsinterner Teams bzw. Dienststellen, die den gesamten Arbeitsanfall untereinander koordinieren und eine starke Sozialraumorientierung sicherstellen. Sie empfiehlt außerdem, sog. Dienststellenleitungen einzurichten, die die Dienststelle in der Kooperation wie organisationsintern vertreten. Auf welche Weise allerdings die einzelnen Träger, wie auch der ASD, die stadtteilteambezogene Personalorganisation zur Erbringung der erforderlichen Leistungen umsetzt, wird der jeweiligen Organisationsentwicklung in der Vorbereitungsphase 2 überlassen. Das den HZE-STTs zugeordnete Fachpersonal ist zum Praxisstart vor Ort in eigenen Stadtteil-Büros präsent.
Regionale Projektleitung
Die regionale Projektleitung trifft alle Durchführungsentscheidungen für den Bereich innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen. Sie entscheidet über finanzierungstechnische Fragen im Einzelfall. Die Projektleitung zieht bereichsspezifische Konsequenzen aus den Controlling- und Evaluationsergebnissen. Außerdem bearbeiten die Projektleitungen die Aufträge der Trägerkonferenz und kontrollieren die Umsetzung der getroffenen Entscheidungen. Über die Projektleitungen wird wiederum der Trägerkonferenz zugearbeitet und es können Arbeitsaufträge an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weitergegeben werden.
Mitglied der Kontraktrunde ist die zuständige regionale Abteilungsleitung des Jugendamtes und das Spitzenmanagement des zuständigen Schwerpunktträgers. Erste anstehende Aufgabe der Kontraktrunde ist die Aushandlung des bereichsbezogenen Umbaukontraktes. Dieser vereinbart den Zeitplan und die Ausgestaltung der Organisationsveränderungen des zuständigen Schwerpunktträgers (Personalzuordnung, Leitungsstruktur, Trainingsteilnahme etc.) Im weiteren Verlauf des Projektes werden die jährlichen Budgetverhandlungen geführt. 1.3.2 Die bereichsübergreifende Struktur
Trägerkonferenz
Von Beginn des Projektes an war die Trägerkonferenz das Abstimmungs- und Koordinationsgremium für strategische Entscheidungen bezüglich der Gesamtprojektstruktur und der grundsätzlichen Richtungen des gemeinsamen Vorgehens zwischen Jugendamt und Erziehungshilfeträger. Von daher war und ist diese Runde ein Kernelement des Projektes, welches den Informationsfluß zwischen Experimentbereichen und zukünftigen Umsetzungsbereichen gesichert hat und zukünftig den regelmäßigen Austausch über den Fortgang der Umsetzung bei den einzelnen Trägern sichert. Weiterhin wird die Trägerkonferenz die Entscheidungen über Veränderungen der Rahmenbedingungen, der Zeitplanung und der Projektstrukturen treffen, sofern sie die Koordination zwischen Jugendamt und allen HzE-Trägern betreffen. Die Trägerkonferenz entscheidet nicht über Fragen, die nur die jugendamtsinternen Strukturen und Verfahren oder nur einzelne Träger oder Bereiche betreffen.
Projektkoordinatorentreffen
Die Projektkoordinatoren sind vor Ort die unterstützenden Kräfte der jeweiligen Leitung und Vertreter der Projektziele. Diese haben einen guten Einblick in die konkrete Hilfeplanung durch Teilnahme an Stadtteilteams und der regionalen Projektleitung. Um die in mehreren Bereichen auftauchende Problemfelder und Themen nicht an verschiedenen Orten gleichzeitig zu bearbeiten, zu diskutieren und um gemeinsame Postitionen zu erarbeiten, soll das Koordinatorentreffen monatlich tagen. Die Teilnahme gehört mit zur Pflichtaufgabe der für das Projekt freigestellten Projektkoordinatoren der Träger und der Sozialen Dienste.
Projektzeitung
Um über die Bereiche hinweg und auf alle Ebenen hin ausgerichtet informieren zu können, wird eine Projektzeitung installiert. Diese soll vierteljährlich die aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen darstellen und für Diskussionspunkte als Forum dienen. Neben projektstrukturbezogenen Infos sollen auch praxisbezogene Infos dargestellt werden. So werden einzelne Fallbeispiele oder Praxisberichte der Stadtteilteams zu fallunspezifischer den Zeitungsinhalt vervollständigen. Die Federführung der Zeitungserarbeitung hat die Jugendhilfeplanung.
Jugendamtsinterne Projektstruktur
Die jugendamtsinterne Projektstruktur wird derzeit noch erarbeitet und innerhalb des Amtes abgestimmt. ---> Zusammenfassende Darstellung der Umsetzungsstruktur siehe Dateianhang 1.4 Evaluation, HzE-Controlling und Leistungsbonus Zur Qualitätsentwicklung im Umsetzungskonzept zählen die folgenden vier Arbeitsfelder: 1.4.1 Die praxisbegleitende Evaluation In diesem Arbeitsfeld werden, wie bisher in den Experimentbereichen, durch teilnehmende Beobachtungen, Dokumentenanalysen, narrativen Interviews etc. Einblicke in die Projektwirklichkeit gegeben; mit dem Ziel das Konzept weiterzuentwickeln, die Verfahrensweisen und das routinisierte Vorgehen vor dem Hintergrund der Ausgangsziele zu überdenken und eine Fachöffentlichkeit für konzeptionelle Fragen herzustellen. Die Evaluation zielt also auf Konzeptentwicklung und kann es sich deshalb leisten, punktuell und plakativ zu sein. Ihre Themenöffner zielen auf grundlegende Abläufe, die als unhinterfragte Normalitäten so oder ähnlich auch an anderer Stelle üblich sind. Auf diesem Wege fahndet sie nach Stärken, wie Schwachstellen, die im Konzept keine Erwähnung finden. Sie besorgt keine individuelle Arbeitskontrolle und überprüft auch nicht, inwieweit die Implementation ´fertiger Bausteine´ vorankommt. Die Evaluation konzentriert sich stattdessen auf systematische Probleme - der allgemeinen Vorgaben, Arbeitsmittel, Verfahrensweisen - und regt auf diese Weise fachliche Diskurse an. Folgende Rahmenbedingungen sichern die praxisbegleitende Evaluation ab:
3 Zeitplanung
3.1 Komplexität der Projektplanung Vor allem bei der Aufstellung des Zeitplanes wird die Komplexität des Umbauprojektes deutlich. Damit der Umbau funktioniert, müssen sehr unterschiedliche Stellen zu jeweils festgelegten Zeitpunkten ihre Aufgaben abarbeiten. Viele Schritte bauen konsequent aufeinander auf, so daß eine zeitliche Verzögerung an einem Punkt den gesamten Fahrplan zur Anpassung zwingt. Um einen Überblick zu behalten wurde eine Einteilung in Phasen gewählt, um einzelne Fixpunkte zu definieren auf die alle Beteiligte hinarbeiten und die auch Gelegenheiten zur Überarbeitung einer realistischen Zeitplanung sind. Mit der vorliegenden Beschreibung der einzelnen Phasen soll ein grober Überblick über den geplanten Verlauf der nächsten 5 Jahre ermöglicht werden. Jede einzelne betroffene Dienststelle und jeder einzelne Träger muß die Vorbereitungs- und Umsetzungsphasen in seiner individuellen Zeitplanung mit weiteren Detailaufgaben füllen, um sich einen Überblick über die anstehenden Aufgaben zu erarbeiten. 3.2 Simultanstart: Alle Bereiche starten zum gleichen Zeitpunkt Das Umsetzungskonzept geht von einem Simultanstart in den Bereichen Süd, Mitte & Nord, Vaihingen, Ost, Neckarvororte (Hedelfingen, Obertürkheim, Untertürkheim, Wangen), West & Botnang, Filderregion (Birkach, Degerloch, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch) aus. D. h., die dafür vorgesehenen Erziehungshilfe-Träger und die ASD-Bereiche starten alle zum gleichen Zeitpunkt. Auch die beiden bisherigen Experimente in den Bereichen Zuffenhausen/ Stammheim/ Mühlhausen und Feuerbach & Weilimdorf werden ab diesem Zeitpunkt zu Umsetzungsprojekten Die Bestimmung der Trägerzuständigkeit für den Bereich 3 ”Cannstatt & Münster” wird erst erfolgen, wenn Umsetzungserfahrungen mit allen beteiligten Trägern ausgewertet vorliegen. Der Zeitpunkt und das Verfahren der Vergabe ist im Kapitel 1.2 dargestellt. Der ASD des Bereiches 3 kann Hilfen bei allen Stuttgarter und externen Trägern abrufen und alle Stuttgarter Schwerpunktträger können neben ihrem Schwerpunktbereich auch den Bereich 3 versorgen.
3.3. Die Phaseneinteilung des Zeitplans Die folgende Grafik verdeutlicht die Zeitplanung der Umsetzung und die Einteilung in verschiedenen Phasen. In jeder Phase werden bestimmte festgelegte Aufgaben abgearbeitet. Um in die jeweils nachfolgende Phase eintreten zu können, müssen bestimmte Aufgaben erledigt sein (O.K.-Kriterien).
3.3.1 Die Umsetzungsplanung
O.K Kriterien für den Übergang in die Vorbereitungsphase 1 (Beginn Jan 2001)
3.3.2 Gemeinsame Vorbereitungsphase 1
O.K Kriterien für den Übergang in die Vorbereitungsphase 2 (Beginn Juli 2001)
Bis Ende Juli muß für jeden der 7 neuen Bereiche ein HzE Bereichsbudget für die Sozialen Dienste berechnet sein. Die Testläufe des ASD Fach-Controlling für den Arbeitsbereich HzE sind abgeschlossen und ausgewertet, so daß Klarheit besteht über die Erfassungsbögen, Auswertungsfragestellungen, Datenbankstruktur und Controllingzuständigkeiten. Die Auswertungsworkshops (und Inanspruchnahme der Controllingunterstützung) müssen daher im Juni stattfinden. Die Stellen bei der Jugendhilfeplanung, Qualität und Qualifizierung und bei der Verwaltung müssen besetzt sein. Der Leitungsworkshop für Soziale Dienste und Träger ist veranstaltet worden. 3.3.3 Gemeinsame Vorbereitungsphase 2
O.K Kriterien für den Übergang in die Umsetzungsphase 1 (Beginn Juli 2002)
Folgende Stellen sind besetzt: Regionale Projektkoordinatoren Soziale Dienste, freigestellter Projektkoordinator bei den Erziehungshilfeträgern, zentrale Projektkoordination plus Mitarbeiter, 2 Mitarbeiter der Evaluation. Die Projektstruktur ist installiert. Die Trainings für alle Bereich sind organisiert. Die Kontrakte mit jedem Träger über die konkrete bereichsbezogene Umsetzung stehen: - Örtlicher Umbau inkl. Zeitplanung - Umbaukosten, die vom Jugendamt übernommen werden - Leistungsbonus erarbeiten Die Kontrakte mit den Sozialen Diensten sind im Zeitplan. Die Stadtteilteamgrenzen sind geklärt und die Personalzuordnung zu den Stadtteilteams ist bei den Sozialen Diensten und bei den Trägern geregelt. Die Rahmenvereinbarung zur Hilfeplanung und Fallbearbeitung ist fertiggestellt. 3.3.4 Umsetzungsphase 1
O.K Kriterien für den Übergang in die Umsetzungsphase 2 (Beginn Jan 2003)
Die Umbaukontrakte mit den Erziehungshilfeträgern sind fahrplangemäß realisiert worden. Die Budgetverträge sind in allen Bereichen verhandelt und unterschrieben. Der Budgetvertrag schließt folgende Dinge mit ein: die Budgethöhe, die Auszahlungsmodalitäten, die Fachleistungsstundenhöhe, die Leistungsbonuskriterien, die Controllingvoraussetzungen und –Verfahren. Das Controlling bei den Trägern und das Finanzcontrolling bei der Verwaltung ist zuverlässig installiert.
3.3.5 Umsetzungsphase 2
O.K. Kriterien für den Übergang in den Regelbetrieb (Beginn Jan 2006)
Das Finanzierungssystem des regionalen HzE Bereichsbudget bewährt sich in allen Stuttgarter Bereichen als ein die fachlichen Ziele unterstützender Projektbaustein. Es ist eine Regelstruktur entwickelt worden, die alle neu entstandenen Verfahrensstandards und Aufgaben absichert bzw. zuordnet.
3.3.6 Regelbetrieb
3.4. Übergangsvereinbarung für die Vorbereitungsphasen Der Zeitplan geht von einem Projektumsetzungsstart zum Stichtag 1.7.2002 aus. Alle Entscheidungen auf Seiten der Träger, die vor 2001 anstehen und in ihren Konsequenzen bis in die Projektzeit hinein wirken, werden nachvollziehbarerweise die anvisierten neuen Strukturen mit berücksichtigen. Daher ist ein sensibler und trägerübergreifend transparenter Entscheidungsweg sicherzustellen. Die Träger verpflichten sich bei Entscheidungen, die angebotsrelevante Veränderungen beinhalten, rechtzeitig d.h. im Vorfeld der anstehenden Entscheidungen die Trägerkonferenz zu informieren und in Abstimmung mit der Konferenz vorzugehen (betrifft auch Cannstatt). Damit soll sichergestellt werden, daß z.B. durch längerfristige Entscheidungen keine Angebotslücken entstehen. 3.5 Das Umbauprojekt im Regelbetrieb Mit dem Umbauprojekt der Erziehungshilfe wird ein grundlegender Veränderungsprozeß in Stuttgart initiiert, der zwischen Jugendamt und den Stuttgarter Erziehungshilfeträgern abgestimmt und gemeinsam gestaltet wird. Nach dem vorgelegten Zeitplan wird Ende 2005 der Regelbetrieb eingeführt und die Projektstruktur aufgelöst. Nach mindestens 3 Jahren Regelbetrieb 5) (2008) wird das umgesetzte Reformmodell überprüft. Hierfür ist die Trägerkonferenz zuständig. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die formulierten Vereinbarungen dieses Umsetzungskonzeptes, sofern sie nicht durch die Trägerkonferenz verändert werden. Beschlüsse der Trägerkonferenz dürfen nicht zu Lasten einzelner Mitgliederinstitiutionen gehen. Die Mitglieder der Trägerkonferenz erklären ihr Einverständnis zu dem vorliegenden Umsetzungskonzept Nr:15. Stuttgart, 4.12. 2000