Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1025/2000
Stuttgart,
12/07/2000



Umsetzung und Ressourcenbedarf des flächendeckenden Umbaus der Erziehungshilfen in Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuß
Jugendhilfeausschuß
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Einbringung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
11.12.2000
22.01.2001
31.01.2001
01.02.2001



Beschlußantrag:

1. Der Umsetzung des Projektes “Umbau der Hilfen zur Erziehung” auf das gesamte Stadtgebiet wird zugestimmt.

2. Von den Projekteinführungskosten wird Kenntnis genommen. (Anlage 1)

3. Der Absicht der Verwaltung, für einzelne Teilaufgaben des Projektes zeitlich befristet bis Dezember 2005 zusätzlich personelle Ressourcen beim Jugendamt zu schaffen, wird zugestimmt. (Anlage 1)

4. Der durch das Projekt bedingte Personalmehrbedarf von insgesamt 22,8 Stellen einschließlich der Höherbewertung von verschiedenen vorhandenen Stellen wird anerkannt (vgl. Anlage 1).

5. Die 4 bereits vorhandenen Planstellen mit Stellenvermerken werden bis zum 31.12.2005 (KW 01/2006) verlängert (vgl. Anlage 2). Im Vorgriff zum Stellenplan 2002 werden im Teilstellenplan des Jugendamtes 18,8 Planstellen geschaffen und an den Stellen KW-Vermerke angebracht (vgl. Anlage 3). Die Verwaltung wird ermächtigt, 6,75 der geschaffenen Angestelltenstellen zum 1. März 2001 und 12,05 der geschaffenen Angestelltenstellen zum 1. Juli 2001 zu besetzen.

6. Im Jahr 2005 wird ein Stellenbemessungsverfahren für die vom Umbauprojekt tangierten Arbeitsbereiche durchgeführt.

7. Das Jugendamt wird wie bisher jährlich über den Projektfortschritt und die Finanzentwicklung berichten.


Begründung:


Die fachlichen und konzeptionellen Inhalte des Umbaus der Hilfen zur Erziehung in Stuttgart sowie der Stand und die bisherigen Ergebnisse des Projektes, das 1997 begonnen wurde, sind in der GRDrs 1024/2000 ausführlich beschrieben.

Alle am Projekt Beteiligten – freie Träger und Jugendamt – sind übereinstimmend der Ansicht, dass die Ergebnisse bezogen auf die fachlichen Ziele zeigen, dass der eingeschlagene Weg stimmt:

· Die individuell gestalteten Hilfen gewinnen an Bedeutung,
· die Beteiligung von Familien und Kindern wird gestärkt,
· die Dauer der Hilfen verkürzt,
· die Zahl der wohnortnahen Hilfen nimmt zu,
· die Hilfen öffnen sich in den Sozialraum,
· in der Kooperation mit Regeleinrichtungen werden neue Wege beschritten.

In der vorliegenden Drucksache wird der Ressourcenbedarf für die auf fünf Jahre prognostizierte und angelegte flächendeckende Umsetzung dargestellt und begründet.

Zu Beschlußantrag 1:

Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage der positiven Ergebnisse des Projekts “Umbau der Hilfen zur Erziehung” den neuen Ansatz flächendeckend in Stuttgart einzuführen.

Die Umsetzung erfolgt im gesamten Stadtgebiet, mit Ausnahme von Bad-Cannstatt/Münster. Die Einbeziehung dieser Bezirke erfolgt in Übereinstimmung mit allen beteiligten Trägern erst, nachdem qualifizierte Erfahrungen aus der Reform bei und mit den verschiedenen Schwerpunktträgern vorliegen.

Kleine Einrichtungen, die keine Schwerpunktträger sind, aber spezialisierte Hilfen zur Erziehung anbieten, sind von diesem Umbau ausgenommen und führen ihr bisheriges Angebot fort.

Alle von Anbeginn im Rahmen der Trägerkonferenz am Projekt beteiligten Erziehungshilfeträger in Stuttgart tragen diesen Vorschlag mit. Sie drängen auf eine schnellstmögliche Ausdehnung der Reform auf das Stadtgebiet. Die Anlage 4 enthält das mit den Trägern gemeinsam ausgehandelte und von allen unterschriebene Umsetzungskonzept.

Der Zeitplan für den Umbau geht von einem Simultanstart in allen Bereichen, mit Ausnahme von Stuttgart-Bad Cannstatt, aus. Der gesamte Umbauprozess wird insgesamt 5 Jahre dauern.

Zu den Beschlußanträgen 2 bis 5

Für den Umbau werden zunächst erhebliche Investitionen notwendig.

Es bedarf zeitlich befristet zusätzlicher Personalressourcen in allen vom Umbau betroffenen Bereichen, u.a. Projektkoordinatoren bei den Sozialen Diensten, Finanzexperten in der Verwaltung und Ressourcen für die Steuerung des Gesamtprozesses, für Evaluation und Benchmarking bei der Jugendhilfeplanung sowie zur Finanzierung projektbedingter Zusatzkosten bei den freien Trägern.

Die einzelnen Posten sind in Anlage 1, S. 2-10 aufgeführt. Eine Übersicht sowie stellenplantechnische Details finden sich in den Anlagen 2 und 3.


Zu Beschlußantrag 6

Alle für die Umsetzungsphase zusätzlich benötigten Personalressourcen werden zeitlich befristet geschaffen. Im letzten Jahr der Umsetzung (2005) wird für alle von der Reform betroffenen Arbeitsbereiche ein Stellenbemessungsverfahren durchgeführt.

Finanzielle Auswirkungen
Umbaukosten für den Zeitraum von fünf Jahren 19,6 Mio. DM

Diese Kosten werden aus dem Budget der Wirtschaftlichen Jugendhilfe durch eine Reduzierung des Kostenanstiegs erwirtschaftet (ausf. Darst. Anlage 1, S. 17-19).


Beteiligte Stellen

Die Referate A und F haben mitgezeichnet.




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen


Anlage 1 zur GRDrs 1025/2000
Ressourcenbedarf zur weiteren Umsetzung
des Projektes “Umbau der Hilfen zur Erziehung” in Stuttgart
Stand: 7. Dezember 2000




1 Notwendige Ressourcen für die Umsetzung 2 2 Welche Ressourcenentscheidungen stehen an? 17
3 Berechnungen zur Kostendeckung der notwendigen Umsetzungsressourcen 18

1 Notwendige Ressourcen für die Umsetzung

Der gesamte Umbauprozess ist so komplex und umfangreich, daß dafür zunächst zusätzliche Ressourcen investiert werden müssen, bevor die Stadt im vollen Umfang von den zu erwartenden günstigen Kostenfolgen der Reform profitieren kann. Die Bereitstellung der notwendigen zusätzlichen Ressourcen – zeitlich befristete zusätzliche Personalstellen (incl. PC-Ausstattungen), Personal sowie Finanzmittel für Trainings und zur Teilfinanzierung der Umstellungskosten der freien Träger - ist für den erfolgreichen Umbauprozess unabdingbar. Der dargestellte Ressourcenbedarf gründet auf den mehrjährigen Experimenterfahrungen und hat somit eine seriöse Grundlage. Neben den aus dem Projekt resultierenden neuen Arbeitsstrukturen und -formen werden parallel, zumindest in einer Übergangszeit auch die alten Arbeitsformen weiterlaufen, so daß dadurch ebenfalls Personalkapazitäten gebunden sind.

Für alle vom Umbau betroffenen Arbeitsbereiche wird im Jahr 2005 eine Personalbedarfsbemessung durchgeführt.

Viele inhaltliche Themen lassen sich im Rahmen der stadtweiten Umsetzung nur auf mehrere Schultern verteilen. Ein leitendes Kriterium für die Aufgabenverteilung sind die Zuständigkeiten bezogen auf lokale Entwicklungsprozesse bzw. stadtweite Entwicklungen. Das Thema Controlling ist daher sowohl direkt in den Bereichen verankert als auch in Form eines Benchmarkingauftrages bei der Jugendhilfeplanung (Vergleich der Stuttgarter Träger untereinander). Neben diesen fachlichen Controllingperspektiven wird bei der Verwaltung ein Finanzcontrolling etabliert. Ähnliche Aufgabenverteilung gilt für das Thema Projektkoordination. Vor Ort sind viele Detailprozesse auf die Wege zu bringen und aufeinander abzustimmen. Parallel dazu sind über die Bereiche hinweg die einzelnen Teilprozesse möglichst abgestimmt untereinander zu entwickeln und zu vernetzen. Dies hat zur Konsequenz, daß Controlling- und Koordinationsaufgaben an verschiedenen stellen zur Arbeitsbeschreibung gehören, sich aufgrund der jeweiligen Zuschnitte aber keine Überschneidungen ergeben.

Bei allen aufgeführten Stellen ist eine Befristung vorgesehen. Dabei wird davon ausgegangen, daß der Umbauprozeß 5 Jahre in Anspruch nimmt und die dafür benötigten Stellen für die vollen 5 bzw. für 4,5 Jahre benötigt werden.

Die Personalkosten wurden berechnet nach den Jahresdurchschnittskosten entsprechend dem Rundschreiben Nr. 027/1996 “Kosten eines Arbeitsplatzes einer Arbeitsstunde und Berechnung der Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft”. Die Personalmehrkosten für Angestellte orientieren sich an der Basisvergütungsgruppe.

1.1 Implementierung des Projektes bei den Sozialen Diensten
1.1.1 Regionale Projektkoordinatoren

Die Sozialen Dienste erhalten freigestellte Projektkoordinatoren, die für folgende Anschub- und Koordinationsaufgaben die Projektumsetzung unterstützen:

· Anwalt der Projektziele sein, Veranschaulichung der Projektziele, Fachberatung von MitarbeiterInnen, das Einfordern von Mindeststandards oder die Schaffung von Transparenz im Hinblick auf Stärken und Schwachstellen.
· Die Projektkoordinatoren sind der Seismograph, der die Stimmungen und Belastungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einfängt und transportiert. Dazu gehört es auch, offen systematische Probleme des Projektes, wie sie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sehen, in den entsprechenden lokalen oder auch zentralen Gremien transparent zu machen.
· Die Projektkoordinatoren haben einen Überblick über die im Bereich bearbeiteten Fälle. Sie greifen von sich aus beratend und hinweisend ein, wo die Bearbeitung offensichtlich im Kontrast zu den Projektvorgaben steht. Die Projektkoordinatoren sorgen dafür, dass die Falldaten EDV-mäßig gesammelt, verwaltet und ausgewertet werden. Sie sorgen für Fallpräsentationen zur internen Qualifizierung der Fallarbeit. Außerdem gewährleisten sie, dass der Evaluation die notwendigen Daten für das Leistungsbonussystem zur Verfügung gestellt werden, sowie der weitere Materialbedarf der Evaluation (Beteiligung an Evaluationsfällen, Zusendung anonymisierter HZE-STT- und Hilfeplan-Protokolle) gedeckt wird.
· Die Projektkoordinatoren unterstützen die regionalen Abteilungsleitungen des Jugendamtes bei der Aushandlung der Kontrakte mit den Trägern und der bereichsübergreifenden Kooperation innerhalb ihrer Verbünde.
· Die Projektkoordinatoren nehmen verbindlich an den Koordinatorentreffen teil und transportieren die Themen und Ergebnisse in die Bereiche.
· Veranstalten von Foren, Meetings und Arbeitsgruppen vor Ort/ Organisieren fachlicher Diskussionen und Schulungen im Mitarbeiter-Plenum oder initiieren einer Projektzeitung. Durch die Fachdiskussionen sollen die Ziele und die zur Verfügung stehenden oder zu entwickelnden Instrumente und Methoden in der lokalen Organisationseinheit verbreitet werden.

Die Regional-ProjektkoordinatorInnen für die Sozialen Dienste haben Praxiserfahrung in den Sozialen Diensten, um ein großes Praxisverständnis sicherzustellen. Diese Tätigkeiten sind mit BAT IV a (15) zu bewerten.

    Beschreibung
KapazitätBewertung
    Von wann bis wann
    Projektkoordinatoren für Soziale Dienste
600 %BAT IV a (15)
bzw. A12
    Juli 2001 bis Dezember 2005

1.1.2 Ein Reintegrationsteam in den ASD-Bereichen

Schon in der Vorlage Nr.325/1999 wurde dargestellt, daß für die Stuttgarter jungen Menschen, die außerhalb von Stuttgart Erziehunghilfeleistungen erhalten1) besonderer Einsatz notwendig ist, um die Möglichkeiten von Rückführungen in den jeweiligen ASD-Bereich auszuloten. Hierfür werden zwei Vollzeitmitarbeitern, für alle ASD-Bereiche eingesetzt. Dieses Team soll alle extern untergebrachten Fälle sichten und solche Fälle für die Einbringung in die STTs vorschlagen, bei denen ein wohnortnahes Hilfesetting im Bereich erfolgversprechend erscheint. Diese Stellen werden ab Januar 2001 benötigt, um ihre Arbeit im zweiten Projektbereich Feuerbach/ Weilimdorf fortzuführen. Bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen soll es sich um erfahrene ASD-KollegInnen handeln. Für den konkreten Arbeitsauftrag und das Vorgehen werden die Erfahrungen der zwei bisher schon tätigen Mitarbeiter aus dem Bereich 2 verwendet. Im weiteren Zeitverlauf wird für das gesamte Stadtgebiet ein Konzept entwickelt, das die Vorgehensweise bei der Bearbeitung von möglichen Reintegrationsfällen für alle 9 Bereiche darstellt.

    Beschreibung
KapazitätBewertung
    Von wann bis wann
    Reintegrationsteam
200 %BAT IV a (16) bzw. A11
    Jan 2001 bis Dez. 2005

1.1.3 Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Mitarbeiterinnen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Bereich 2 haben mit dem neuen Budgetprogramm und den Abläufen innerhalb des Projektes die größten Erfahrungen. Diese sollen für Fortentwicklungen des Programms in Detailfragen und Beratungstätigkeiten intensiver genutzt werden. Dafür bedarf es einer Personalaufstockung der wirtschaftlichen Jugendhilfe im Bereich 2 um die zwei Mitarbeiterinnen zu jeweils 25 % für spezifische Projektaufgaben freizustellen.

    Beschreibung
KapazitätBewertung
    Von wann bis wann
    Personalaufstockung für die Wihi Bereich 2 wegen teilweiser Freistellung von 2 MA
50 % BAT IV a (16) bzw. A11
    März 2001 bis Juli 2002


1) Dies sind die sogenannte “Altfälle”, weil die Erziehungshilfe nicht innerhalb des neuen Hilfeplanverfahrens entwickelt wurde.


1.1.4 Controllingunterstützung für die Sozialen Dienste

Fachliches Controlling bei den Sozialen Diensten im Arbeitsfeld der Hilfen zur Erziehung ist ein zentraler Baustein des Umbaukonzeptes. Dabei sind einerseits Routineauswertungen als Leitungsinformation notwendig, andererseits wird das Datenmaterial einmal im Jahr für die Controllingworkshops tiefergehend analysiert.

Um diese jährlichen Datenauswertungen realisieren zu können benötigen die Sozialen Dienste datentechnische Unterstützung, die den Leitungen und den Projektkoordinatoren für Auswertungen zur Verfügung stehen. Diese Zuarbeit bedarf einer datentechnischen Kompetenz (EDV-Kenntnis) und Erfahrung im Umgang mit quantitativen Analysen und Verfahren. Da es sich um einen befristeten Zeitraum handelt, in dem diese vertieften Analysen durchgeführt werden, braucht jeder Soziale Dienst Bezirk einen flexiblen Stundenpool. Für die zwei Experimentbereiche beginnt dieses Controllinginstrument im Jahr 2001. Für die weiteren 7 Bereiche beginnt die Einführung im Jahr 2002. Um für den mit Suchbewegungen charakterisierten Einstieg genügend Unterstützung zu erhalten, müssen die Unterstützungen zu Beginn größer sein. Die Ressourcen in der Folgezeit sollen als Hilfe zur Selbsthilfe angelegt sein und somit der qualifizierende Aspekt eine wichtige Rolle spielen.


    Beschreibung
    Kapazität
    Von wann bis wann
    Stundenpool für
    Controllingaus-
    wertung Soziale
    Dienste
    Bereich 1 und 2
    Je Bereich 80 Stunden pro Jahr
    Bei zwei Bereichen =160 Stunden
    Kosten pro Stunde ca. 100 DM =16.000 DM
    2001
    Stundenpool für
    Controllingaus-
    wertung Soziale
    Dienste
    Bereich 1 und 2
    Je Bereich 40 Stunden pro Jahr
    Bei zwei Bereichen = 80 Stunden
    Kosten pro Stunde ca. 100 DM = 8.000 DM
    2002 bis 2004
    Stundenpool für
    Controllingaus-
    wertung Soziale
    Dienste
    Bereich 4 bis 10
    Je Bereich 40 Stunden pro Jahr
    Bei 7 Bereichen= 280 Stunden
    Kosten pro Stunde ca. 100 DM =28.000 DM im Jahr
    2002 bis 2004

1.1.5 Personalmehrkosten bei den Sozialen Diensten durch Höherbewertung

Die Arbeit der Bezirkssozialarbeiter/-innen und der ESB-WiHi verändert sich durch die neuen Verantwortlichkeiten innerhalb des Projektes. Es tauchen erweiterte Entscheidungsspielräume für Hilfearten auf, es müssen Verhandlungsaufgaben mit den Trägern wahrgenommen werden und die Verfahrensverantwortung der Sozialen Dienste impliziert eine stringente Orientierung an den geschlossenen Kontrakten und einem entsprechendem Controlling in Bezug auf die Zielerreichung. Die Arbeitsplätze/ Dienstposten des Personals sind mit BAT IV a (16)/A11 zu bewerten.

    Beschreibung
    Kapazität
    Von wann bis wann
    Personalkosten-
    mehrbedarf
    Soziale Dienste Bereich 1 und 2
    Höherstufung der Mitarbeiter von
    BAT IV b nach BAT IV a (16),
    bzw. von A10 nach A11
    Jährlich= 265.560,-DM
    Ab Jan 2001
    Personalkosten-
    mehrbedarf
    Soziale Dienste Bereich 4 bis 10
    Höherstufung der Mitarbeiter von
    BAT IV b nach BAT IV a (16),
    bzw. von A10 nach A11
    Jährlich= 627.430,-DM
    Ab Juli 2002

1.2 Umsetzung des Trainingskonzeptes durch Qualität und Qualifizierung

Für die Stabsstelle Q&Q bedarf es einer Personalverstärkung für die Weiterentwicklung des Rahmenkonzeptes der Mitarbeitertrainings und deren Umsetzung. Basis dieser Konzeption sind die in den Experimentbereichen entwickelten Trainingsbausteine sowie die Reflexion der dort gemachten Erfahrungen, damit ggf. notwendige Anpassungen der Inhalte und Methoden vorgenommen werden können. Da es für die Vorbereitung der Trainings in 7 Bereichen ausreichend Vorlauf bedarf, muß die Personalressource in der Vorbereitungsphase 2 zur Verfügung stehen. Neben dieser Personalverstärkung müssen die Trainings finanziert werden. Da bei diesen Trainings sowohl Mitarbeiter der Sozialen Dienste, als auch Mitarbeiter der Erziehungshilfeträger teilnehmen werden die entstehenden Kosten geteilt. Für die inhaltliche Arbeit bedarf es einer 75 % Stelle die durch eine 25 % Stelle im Sekretariat unterstützt wird.

    Beschreibung
    Kapazität
    Bewertung
    Von wann bis wann
    Personalverstär-
    kung bei Q+Q
    zur Organisation der Trainings-
    einheiten
    75 % inhaltliche
    Arbeit
    BAT III (6) bzw. A13
    Juli 2001 bis Dez. 2004
    25 % Sekretariat
    BAT VII
    Juli 2001 bis Dez. 2004
    Trainingskosten
    Ein Trainingszyklus
    für einen Bereich
    und ein Jahr kostet
    24.000 DM
    2,5 Zyklen für 7 Bereiche = 420.000 DM
    1 Zyklus für 1 Bereich= 24.000
    Summe= 444.000
    Juli 2002 bis Dez. 2004

1.3 Finanzierungsexperten bei der Verwaltung

Bei der Verwaltungsabteilung des Jugendamtes wird für die Berechnung der Budgetgrundlagen, die Unterstützung und Vorbereitung der Budgetverhandlungen die Betreuung der Dateneingabe, die Quartalsabrechnungen und die Erstellung des Jahresabschlusses, sowie die permanente zur Verfügungstellung von Informationen aus dem Finanzcontrollingsysteme eine Stellenkapazität in der Höhe von 3,75 benötigt. Zu deren Aufgaben gehört außerdem die finanztechnische Unterstützung der Budgetverhandlungen bezogen auf die Budgethöhe, Jahresabschluß und Nachverhandlungen, Fachleistungsstundenberechnung sowie die Entwicklung von anwenderbezogenen Auswertungsroutinen innerhalb des Budgetprogramms.

Zusätzlich benötigt die Verwaltung für das Jahr 2001 einen Stundenpool mit dem Unterstützungsressourcen eingekauft werden können, die bei Plausibilitätskontrollen und Korrekturläufen eingesetzt werden oder für einzelne Teile Budgetberechnungen nach Anweisungen durchführen.

Für die permanent anfallenden Bürotätigkeiten und als Entlastung der Finanzierungsexperten ist eine Zuarbeits bzw. Sachbearbeiter Unterstützung notwendig.

    Beschreibung
KapazitätBewertung
    Von wann bis wann
    Personalauf-
    stockung bei
    51-00-1P
50 % BAT III
    März 2001 bis Dez. 2005
    Stundenpool für Werkverträge
48.000 DM
    Einmalig im Jahr 2001
    Finanzexperten bei der Verwaltung
275 % BAT III
    Juli 2001 bis Dez. 2005
    Zuarbeit/ Sachbearbeitung
50 %BAT VI b
    Juli 2001 bis Dez. 2005

1.4 Jugendhilfeplanung

Der Jugendhilfeplanung obliegt

a) die Gesamtprozeßverantwortung für das Umbauprojekt,
b) die konzeptionelle Bearbeitung noch nicht bis zur Serienreife entwickelter Bausteine
c) die praxisbegleitende Evaluation, bereichsbezogene und gesamtstädtische Controllingaufgaben, die Leistungsbonusauswertung und –fortschreibung.

Gesamtprozessverantwortung bedeutet: “Promotor” der Projektziele, zeitliche Koordination und Abstimmung der Umbauschritte in 9 Bereichen, bereichsübergreifende Klärung und Abstimmung inhaltlicher Fragen (z.B. Standards für die Vollzeitpflege oder Konsequenzen aus Controllingergebnissen), Sicherung notwendiger Rahmenbedingungen, Informationsmanagement, Einbezug der wissenschaftlichen Begleitung. In dieser Rolle wird die JHP regelmäßig an den regionalen Projektleitungen in 9 Regionen teilnehmen, um über die bereichsspezifischen Enwicklungen einen Überblick zu erhalten; sie wird das Koordinatorentreffen leiten und bereichsübergreifende Themen einbringen und im Sinne der Projektziele diskutieren. Die Jugendhilfeplanung hat außerdem die Geschäftsführung für die Trägerkonferenz als zentrales Entscheidungsgremium für gesamtstädtische Fragestellungen. Als weiteres Informationsmedium wird eine Projektzeitung installiert, wofür die Jugendhilfeplanung die Federführung hat.

An konzeptionellen Entwicklungsaufgaben steht aus heutiger Sicht an: ASD-Controlling (bezogen auf HzE-Aufgaben), integrative Konzepte und Kooperationsvereinbarungen mit Kitas und Schulen. Vermutlich wird die Schnittstelle zur Jugendarbeit auch noch zu bearbeiten sein.

Der dritte große Bereich bei der JHP sind die Arbeitsfelder Evaluation, Controlling und Leistungsbonus. Hier entsteht mit der Ausweitung des Projektes eine große Arbeitsfülle:
Durch die praxisbegleitende Evaluation mit den Methoden der teilnehmenden Beobachtungen, Dokumentenanalysen, narrativen Interviews etc. werden Einblicke in die Projektwirklichkeit gegeben, die zu Weiterentwicklung des Konzeptes dienen bzw. eine Fachöffentlichkeit für konzeptionelle Fragestellungen schafft.

Das bereichsbezogene Controlling gibt der lokalen Ebene Mittel an die Hand, sich selbst zu prüfen, Schwachstellen zu benennen und Qualitätsdiskurse zu führen. Für die Auswertungen sind die jeweiligen Leitungen zuständig. Auf den jährlichen Controllingsworkshops nimmt die Evaluation teil und stellt jeweils die bereichsübergreifenden Ergebnisse und den Leistungsbonus dar.

Das bereichsübergreifende Controlling führt die regionalen Controllingdaten zusammen und wird von der Jugendhilfeplanung erarbeitet. Aus dem Überblick, sowie im Vergleich der Controllingdaten, versucht die Evaluation Anhaltspunkte für konzeptionelle Fragestellungen zu gewinnen. Außerdem dienen die Auswertungen dazu, Indikatoren für Qualitätsvereinbarungen, wie sie im Leistungsbonus formuliert werden, realitätsnah zu bestimmen.

Der Leistungsbonus wird in jedem der anstehenden 9 Budgetverträge vereinbart und muß am Jahresende von der Jugendhilfeplanung ausgewertet werden. Dieser bemißt und honoriert, über ausgewählte Indikatoren, die Qualität Sozialer Arbeit in den Bereichen.

Für alle diese Aufgaben ist die Stellenkapazität der JHP zeitlich befristet auszubauen. Für die Gesamtprozesssteuerung und die konzeptionellen Entwicklungsaufgaben bedarf es zweier Planerstellen als “zentrale Projektkoordinatoren” sowie einer halben zusätzlichen Sekretariatsstelle. Für die Evaluationsaufgabe muß die bis 30.6.2001 befristete Stelle für Evaluation verlängert und eine 75% Stelle zusätzlich geschaffen werden, die aus heutiger Sicht nach drei Jahren auf 50% reduziert werden kann.

BeschreibungKapazität
    Bewertung
    Von wann bis wann
Zentrale Projektkoordi-
nation
100 %
    BAT II bzw.
    A13 hD
    März 2001 bis Dez. 2005
Zentraler Projektmit-
arbeiter
100 %
    BAT II bzw.
    A13 hD
    März 2001 bis Dez. 2005
Evaluation100 %
    BAT II bzw.
    A13 hD
    Juli 2001 bis Dez. 2005
Evaluation quantitativ75 %
    BAT II bzw.
    A13 hD
    März 2001 bis Dez. 2003
      Ab Januar 2004 bis Dez. 2005 reduziert sich die Stellenkapazität auf 50 %
Projekt-
sektretariat
50 %
    BAT VII
    März 2001 bis Dez. 2005

1.5 Städtischer Erziehungshilfeträger

Die Abteilung Erziehungshilfen ist im Rahmen eines zweiten Experimentes seit Juli 1999 Schwerpunktträger im Bereich 1 (Feuerbach/Weilimdorf). Weiterhin wird die Abteilung Erziehungshilfen die Trägerzuständigkeit für zwei zusätzliche Bereiche bekommen: Bereich 4 (Neckarvororte) und Bereich 7 (West und Botnang).Für jeden dieser drei Bereiche ist nach den Vorgaben des Umsetzungskonzeptes jeweils ein freigestellter Projektkoordinator unverzichtbar.

Die Aufgabenstellung der Projektkoordination beinhaltet:
· offensive Vertretung der Projektziele und zielorientierte fallspezifische Konkretisierung in Zusammenarbeit mit der Bereichsleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich
· Projektmanagement im Bereich mit Diensten und Einrichtungen der Abteilung
· Information für den Bereich und die Abteilung, Organisation und Moderation von Meetings, Workshops, Sammlung von Feedbacks
· Beratung und Coaching von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
· Datensammlung und -auswertung für Controlling und Evaluation
· Mitwirkung in den Gremien des Planungsprojektes “Hilfe zur Erziehung” und bei der weiteren Umgestaltung der Abteilung

Weiterhin benötigt die Abteilung Erziehungshilfen für den Umbau des bisherigen kameralistischen Haushaltssystems zu einem leistungsfähigen betriebswirtschaftlichen Verwaltungs- und Steuerungssystem eine Verwaltungsstelle. Eine weitere halbe Stelle wird benötigt für den vom Umsetzungskonzept geforderten Standard der Entwicklung und Pflege eines EDV-gestützten Controlling- und Evaluationssystems.

    Beschreibung
KapazitätBewertung/
Betrag
    Von wann bis wann
    Projektkoordina-
    tor städtischer Träger
100 %
200 %
BAT IV a (15)
bzw. A12
    Januar 2001 bis Dezember 2005
    Juli 2001 bis Dezember 2005
    (Stelle bereits vorhanden)
    Verwaltungsstelle städtischer Träger
100 %BAT IV a (1a)
bzw. A11
    März 2001 bis Dezember 2005
    Controlling und Evaluation
50 %BAT IV a (1a)
bzw. A11
    März 2001 bis Dezember 2005
    Trainingskosten
24.000 DM pro Bereich und Jahr =(Zyklus)2,5 Zyklen für 2 neue Bereiche
1 Zyklus für den Exp. Bereich =
132.000 DM
1.5.1
      Personalmehrkosten beim städtischen Erziehungshilfeträger durch Höherbewertung

Durch die Einführung des Projektes entstehen für die Mitarbeiter des städtischen Erziehungshilfeträgers neue und vielfältigere Aufgabe. Der neue Hilfeplanungsprozeß beinhaltet durch die Stadtteilteams und die Kontraktgespräche neue Verhandlungssituationen. Die Flexibilität der Hilfeleistung erfordert eine Vielfalt von Methoden und Praxisansätzen, verstärkte Präsenz in der Lebenswelt bzw. an verschiedenen Orten und eine anspruchsvolle Kooperation mit Regeleinrichtungen.

Insgesamt wird von dem Mitarbeitern die Kompetenz erwartet, mit einem erweiterten Adressatenkreis umzugehen und ein breites Spektrum an Lebenslageproblemen erkennen und bedienen zu können. Dies erfordert neben der sozialpädagogischen Kompetenz ein Generalistenwissen (Sozialraumkenntnisse, Kenntnisse über Sozialhilfe...), um die Familien in entsprechende Systeme hinein begleiten zu können. Diese Arbeitsplätze/Dienstposten sind mit BAT IV a (16)/ A11 zu bewerten.

BeschreibungKapazität
    Bewertung
KostenVon wann
bis wann
Personal-
kostenmehr-
bedarf städt. Träger
Bereich 1
1 Mitarbeiter-
stelle
    Höherstufung von BAT IV b nach
    BAT IV a (16)
    bzw. A11
10.200 DM im JahrAb Jan 2001
1 Leitungs-
stelle
    Höherstufung von BAT IV a (15) nach BAT III (6) bzw. A13
9.600 DM
im Jahr
Ab Jan 2001
Personal-
kostenmehr-
bedarf städt. Träger Bereich 4 und 7
4 Mitarbeiter-
stellen
    Höherstufung von BAT IV b nach BAT IV a (16)
    bzw. A11
40.800 DM
im Jahr
Ab Juli 2002
Personal-
kosten-
minderbedarf
1 Mitarbeiter-
stelle
    von BAT II (1a)
    nach BAT IV a (16)
    bzw. A11
Minus
16.200 DM im Jahr
Ab Juli 2002
Verrechnung der vorher-
gehenden 2 Positionen
24.600 DM im JahrAb Juli 2002

1.6 Freie Träger

Durch die Umsetzung ergeben sich auf Trägerseite projektbedingte Zusatzkosten. Insgesamt gehen 7 Bereiche in die Umsetzung, wovon 2 Bereiche vom städtischen Träger versorgt werden. Der städtische Träger wird die Umstellungskosten aus den laufenden Haushaltsmitteln erwirtschaften, die Kosten der freien Träger werden in einem noch auszuhandelnden Umfang vom Jugendamt übernommen. Hierfür werden als Orientierungsgröße die Umstellungskosten des Experimentträgers 1 herangezogen. Daraus errechnet sich auch die Gesamtsumme, die zur Finanzierung der Umstellungskosten vom Jugendamt einzukalkulieren ist.

Mit berücksichtigt werden die durch das Umsetzungskonzept eingeforderte Projektkoordinatoren bei den Freien Trägern. An den Personalkosten beteiligt sich die Stadt mit 50 % der Kosten, die andere Hälfte wird durch die Freien Träger eingebracht.

    Beschreibung
Kapazität
    Summe/
    Bewertung
    Von wann bis wann
    Projektbedingte Umstellungs-
    kosten/einmalige Kostenübernahme
    1.2 Mio. DM
    Einmalig, aufgeteilt auf zwei Tranchen im Jahr 2002 und 2003
    Projektkoordina-
    toren bei den
    Freien Trägern
5 Stellen zu
50 % durch die Stadt finanziert
    BAT IV a (1a)
    Juli 2001 bis Dezember
    2005

1.7 Externe wissenschaftliche Begleitung

Die punktuelle Präsenz einer externen wissenschaftlichen Begleitung sichert zum einen, daß im Laufe der Umsetzung keine Stuttgarter Betriebsblindheit einkehrt, daß der fachliche Zielhorizont unter dem Eindruck des gewiß schwierigen Umsetzungsalltags nicht verloren geht und die Ziele nicht verwässert werden. Zum andern ist dies der Weg, bundesweite Diskussionsrichtungen in die Stuttgarter Entwicklungen einzubeziehen und so die Anschlußfähigkeit des Stuttgarter Umbaus an den bundesweiten Reformkurs zu gewährleisten.

    Beschreibung
KapazitätSumme für
5 Jahre
    Von wann bis wann
    Externe wissenschaft-
    liche Begleitung
6000 DM
pro Jahr
30.000 DM
    Von 2001 bis 2005


1.8 Jugendamtsinterne IuK- Investitions- und Folgekosten

Im IuK- Projektplan 2001 sind für die Umsetzung des Projektes “Umbau der Hilfen zur Erziehung in Stuttgart” in den Projekten Nr. 51.9 und 51.12 die erforderlichen IuK. Investitions- und Folgekosten überwiegend berücksichtigt. Aufgrund der in dieser Vorlage dargestellten Projektstruktur sind zusätzlich jedoch noch weitere einmalige investive Kosten in Höhe von 103.120 DM und laufende Kosten in Höhe von 26.614 DM erforderlich.

Für die amtsinterne Betreuung der hard- und Software und den Support ist in diesem Zusammenhang Personalkapazität in Höhe von einer 80% Stelle bei der Verwaltung notwendig.

    Beschreibung
KapazitätBewertung/
Betrag
    Von wann bis wann
    Betreuung und Support von Hard- und Software bei Verwaltung
80 %BAT IV a
bzw. A11
    Juli 2001 bis Dezember 2005


--> Überblick (1.9) über den Ressourcenbedarf im Zeitverlauf siehe Dateianhang.


2 Welche Ressourcenentscheidungen stehen an?

In den voranstehenden Abschnitten wurden die notwendigen Ressourcen für die Umsetzungsunterstützung dargestellt und begründet. Da es innerhalb der zwei laufenden Experimente schon einige Stellen gibt, müssen nicht alle neu geschaffen werden. Im Folgenden werden die notwendigen Entscheidungen systematisch dargestellt. Für die Arbeitsplätze/Dienstposten, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projektes neu entstehen bzw. sich verändern werden, wurden die Bewertungen bereits erarbeitet bzw. überprüft. Diese neuen bzw. überprüften Bewertungen sind bei der Ressourcenberechnung bereits zugrunde gelegt und dargestellt und sind als Folge des Umsetzungsbeschlusses festzustellen.

Projektkoordinatoren soziale Dienste
· Bei der Stelle 249/57 ist der KW-Vermerk auf das Datum 31.12.2005 zu verlängern.
· Bei der Stelle 179/36 ist der KW-Vermerk auf das Datum 31.12.2005 zu verlängern.
· Es werden 4 neue Stellen ab Juli 2000 genehmigt, befristet bis 31.12.2005.
Reintegrationsteam
· Bei der Stelle 249/56 ist der KW-Vermerk auf das Datum 31.12.2005 zu verlängern.
· Bei der Stelle 249/63 ist der KW-Vermerk auf das Datum 31.12. 2005 zu verlängern.
Wirtschaftliche Jugendhilfe Controllingunterstützung ASD
· Für das Jahr 2001 stehen 16.000 DM, für die Jahre 2002 bis 2004 stehen jeweils 36.000 DM zur Verfügung.
Personal für Trainingsorganisation
· Ab Juli 2001 befristet bis 31.12.2005 wird eine 75% Stelle bei der Dienststelle Q+Q geschaffen.
· Ab Juli 2001 befristet bis 31.12.2005 wird eine 25% Sekretariatsstelle bei der Dienststelle Q+Q geschaffen.
Kosten der Trainings (Kostenanteil städt. Träger und Jugendamt)
· Im Jahr 2001 werden 48.000 DM zur Verfügung gestellt.
· Im Jahr 2002 werden 108.000 DM zur Verfügung gestellt.
· Im Jahr 2003 werden 216.000 DM zur Verfügung gestellt.
· Im Jahr 2004 werden 216.000 DM zur Verfügung gestellt.
Realisierung des Finanzierungssystems durch die Verwaltung
· Ab Juli 2001 werden 2,75 Stellen, befristet bis 31.12.2005, bei der Verwaltung geschaffen.
· Ab Juli 2001, befristet bis 31.12.2005, wird eine 50 % Zuarbeit/Sachbearbeiterstelle bei der Verwaltung geschaffen.
· Ab Januar 2001, befristet bis 31.12.2005, wird eine 50 % Stelle für die Pflegesatzverhandlungen bei der Verwaltung geschaffen.
· Für punktuelle Unterstützung der Finanzierungsexperten werden im Jahr 2001 einmalig 45.000 DM zur Verfügung gestellt.
Zentrale Projektkoordination, Evaluation und gesamtstädt. Controlling
Bei der Jugendhilfeplanung werden
· 1 100% Stelle vom 1.7.2001 verlängert bis 31.12.2005.
· 2 100% Stellen vom 1.1.2001 befristet bis 31.12.2005 geschaffen.
· 1 75% Stelle vom 1.1.2001 befristet bis 31.12.2003, danach als 50% Stelle weitergeführt bis 31.12.2005.
· eine 50% Sekretariatsstelle vom 1.1.2001 befristet bis 31.12.2005 geschaffen
Umsetzung beim städtischen Träger
· Es wird ab 1.1.2001 befristet bis 31.12.2005 eine Koordinatorenstelle geschaffen.
· Es werden ab 1.7. 2001 befristet bis 31.12.2005 zwei Koordinatorenstellen geschaffen.
· Es wird ab 1.1.2001 befristet bis 31.12.2005 eine Verwaltungsstelle für den städtischen Träger geschaffen.
· Es wird ab 1.1.2001 befristet bis 31.12.2005 eine Controllingstelle geschaffen.
Projektbedingte Umstellungskostenfinanzierung bei Freien Trägern
· Es wird im Jahr 2002 und 2003 eine Summe von jeweils 567.604 DM zur Verfügung gestellt.
Projektkoordinatoren bei Freien Trägern
· Es werden im Jahr 2001 146.644 DM und in den Jahren 2002 bis 2005 jeweils 299.287 DM zur Verfügung gestellt.
Externe Beratung
· Es werden von 2001 bis 2005 jährlich 6.000 DM zur Verfügung gestellt.
Personalmehrkosten
· Die Personalmehrkosten bei den Sozialen Diensten werden genehmigt.
· Die Personalmehrkosten beim städtischen Träger werden genehmigt.
IuK- Investitions- und Folgekosten
· Zusätzlich zu den im IuK- Projektplan 2001 veranschlagten Investitions- und Folgekosten sind weitere IuK- Mittel in Höhe von einmalig 103.120 DM und jährlich von 26.614 DM zu genehmigen.
· Ab Juli 2001 wird eine 80 % Stelle für die Betreuung und den Support der Hard- und Software geschaffen.

3
        Berechnungen zur Kostendeckung der notwendigen Umsetzungsressourcen

Mit den in den Zwischenberichten dargestellten positiven fachlichen Veränderungen und Erfahrungen wird die Übertragung auf das gesamte Stadtgebiet begründet. Machbar sind diese aber nur, weil die fachlichen Verbesserungen gleichzeitig positive finanzielle Auswirkungen haben, die bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen sind. Die Verwaltung geht davon aus, daß die gesamten Projekteinführungskosten durch Einsparungen bzw. durch verhinderten weiteren Kostenanstieg im Bereich der Hilfen zur Erziehung aufgrund der fachlichen Reform finanziert sind und daß nach Abschluß der Umstellungsphase ab dem Jahr 2006 das städtische Budget erheblich entlastet ist.

Die faktischen Kosten für HzE haben in den traditionell bearbeiteten HzE-Bereichen von 1997 bis 1999 um gut 9,5 % zugenommen, im Experimentbereich 1 um 2,2 % abgenommen. Im Experimentbereich 1 ist es dadurch bisher gelungen, die projektbedingten Zusatzkosten aus dem Budget der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zu erwirtschaften.

Die nachfolgend dargestellte Kostenprognose geht von der Annahme aus, daß durch die flächendeckende Reform wenigstens eine Reduzierung des weiteren Kostenanstieges auf die allgemeine Kostenentwicklung (+2,15 % jährlich) erfolgt. Die bisherigen Kostenentwicklungen im Projektbereich unterstützen diese Annahmen, lassen sogar noch günstigere Entwicklungen vermuten.

Würde die Reform nicht weiter umgesetzt, besteht die Annahme, daß der Kostenanstieg mindestens im bisherigen Umfang weitergeht. Aus der Kostenentwicklung der letzten 5 Jahre wurde ein durchschnittlicher Kostenanstieg von jährlich 5,28% errechnet.

Ausgangspunkt für die Berechnungen ist die derzeitige Ausgabensituation. Im Jahr 2000 sieht der Haushaltsplan 83.659.200 DM für Hilfen zur Erziehung vor. Rechnet man diesen Betrag auf der Grundlage der bisherigen Kostenentwicklung weiter (jährlich + 5,28 %), dann werden die HzE-Ausgaben im Jahr 2005 bei 108.203.943 Mio. DM liegen (+ 24,5 Mio. DM). Rechnet man den diesjährigen Planansatz jedoch mit der “Reformprognose” (jährlich + 2,15 %) weiter, dann würden die Gesamtausgaben für HzE bei 96.770.070 Mio. DM liegen (+ 13,1 Mio. DM).

Die Summe der jährlich reformbedingt verhinderten Kostenanstiege liegt über diese 5 Jahre gerechnet bei rund 26,6 Mio. DM (vgl. Schaubild und Tabelle auf der Folgeseite). Langfristig gesehen besteht die Annahme, daß sich der neue fachliche Ansatz nicht nur eigenständig refinanziert, sondern darüberhinausgehende positive Finanzentwicklungen befördert 2)


--> Hochgerechnete Kostenentwicklung für Hilfen zur Erziehung in Stuttgart siehe Dateianhang.


--> Anlage 2 und 3 siehe Dateianhang.


2) Diese sind aufgrund der vorläufigen Ausklammerung des Bereiches Cannstatt aus der Reform nicht ganz so hoch wie errechnet, aber die Spanne zwischen hypothetischer Ersparnis und Umstellungskosten ist so erheblich, daß dieser methodische (aufgrund der Datenlage nicht zu behebende) Mangel keine Rolle spielt.

Anlage 4 zur GRDrs 1025/2000
Umsetzungskonzept
des Projektes “Umbau der Hilfen zur Erziehung in Stuttgart”
Für das Jugendamt und die Träger der Erziehungshilfe
Stand: Dezember 2000





1 Umsetzungskonzept 3 2 Voraussetzungen für die Umsetzung des Projektes 12 3 Zeitplanung 16

1 Umsetzungskonzept


Das vorliegende Umsetzungspapier ist zwischen Jugendamt und Erziehungshilfeträger verhandelt und in der Trägerkonferenz verabschiedet worden. Somit stellt es die gemeinsame Basis für die Umsetzung der Projektes “ Umbau der Hilfen zur Erziehung” für die Zeit von 2001 bis 2005 dar. Geändert werden kann das Konzept nur von der Trägerkonferenz. In diesem Papier werden die Umsetzungsstrukturen, die benötigten Ressourcen und die gemeinsame Zeitplanung dargestellt. Neben diesem allgemeinen Grundlagenpapier wird es zwischen Jugendamt und jedem Erziehungshilfeträger individuelle Umbaukontrakte geben. Mit diesem Papier bekunden alle Stuttgarter Erziehungshilfeträger ihren Willen, das Umbauprojekt in dem skizzierten Zeitplan zu realisieren.

1.1
        Regionales Schwerpunktträger-Modell für die Hilfen zur Erziehung in Stuttgart

Das gewählte Zuständigkeitsmodell ist Ergebnis eines intensiven Diskussions- und Aushandlungsprozesses. Die Entscheidung der Trägerkonferenz zur Versorgungsverteilung des Stadtgebiets folgte vier Grundsätzen:

1.
        Für 9 Jugendamts- Bereiche soll jeweils ein Träger die Versorgungsver-
        antwortung übernehmen. Den Bereich 3 (Cannstatt) regelt der Punkt 1.2
2.
        Alle großen Stuttgarter Jugendhilfe- Träger, die im Bereich der Hilfen zur Erziehung tätig sind, sollen als Schwerpunktträger vertreten sein.
3.
        Spezialeinrichtungen und -dienste wurden gemäß den Projektzielen nicht in die Bereichsverteilung aufgenommen. Grundsatz ist, daß der Schwerpunktträger alle Hilfen zur Erziehung abdecken soll, sich dabei aber innerhalb eines bestimmten Rahmens Spezialeinrichtungen bedienen kann.
4.
        HzE-Träger, die Angebote in einem Bereich haben, in dem sie nicht Schwer-punktträger sind, verpflichten sich, ihr Angebot für diesen Einzugsbereich abzubauen. Sie verpflichten sich außerdem, außerhalb ihres bzw. ihrer Zuständigkeitsbereiche nicht zu expandieren, weder als eigenständige Träger noch in Kooperation mit anderen oder in der Gestalt als neue juristische Körperschaft.

Das Experiment hat gezeigt, daß die Verantwortlichkeit eines Erziehungshilfeträgers für einen Bereich unabdingbar ist 1) Die Gründe: In der Rahmenkonzeption für die Hilfeplanung ist die klar geregelte Kooperation zwischen Sozialem Dienst und


1) Vgl. jedoch die Ausführungen zu Cannstatt unter 1.2.


HzE-Träger in Gestalt der gemeinsamen HzE-Stadtteilteams ein tragendes Element. Hier werden Entwicklungs- und Qualifizierungsprozesse gemeinsam durchlaufen und eine gemeinsame Kultur und die Kenntnis der spezifischen Sozialraumqualitäten des Bereiches entwickelt. Finanzierungstechnisch ist es notwendig, ein Budget in einer gewissen Größenordnung zu haben. Teilt man beispielsweise einen Bereich in zwei kleinere Gebiete auf, so werden die resultierenden Budgets zu klein, um noch steuern und ausgleichen zu können. Ein Ausgleich über Sozialraumgrenzen hinweg ist nicht gewollt, da das Trägerbudget auf den jeweiligen Raum zugeschnitten ist. Es verändert sich unter Umständen mit der dortigen Sozialstruktur. Eine eventuelle Ersparnis des Trägers soll außerdem im Sozialraum reinvestiert werden.

Die durch das gesamte Planungsprojekt erfolgende Neustrukturierung der Erziehungshilfen und Trägerzuständigkeiten soll dazu führen, daß Träger (wie auch der Soziale Dienst) ihre Angebote gemäß den fachlichen Zielen des Projektes umbauen. Sie wird nicht dazu führen, daß Träger ihren Gesamtbestand zurückbauen. Die konsequente Verfolgung des Projektzieles ”wohnortnahe Hilfen” wird nämlich zur Folge haben, daß in Zukunft wesentlich mehr Stuttgarter Kinder und Jugendliche innerhalb Stuttgarts versorgt werden.

Unbenommen der Schwerpunktträgerschaft für Stuttgarter junge Menschen können die Träger junge nicht-Stuttgarter Menschen aufnehmen, wenn hierfür ein eigener Geschäftsbereich mit getrennten Organisations- und Finanzstrukturen vorgehalten wird. Für die Belegung dieses Teils ist das Stuttgarter Jugendamt nicht zuständig.

1.1.1 Gesamtversorgungsverantwortung

Die Schwerpunktträger sind in ihrem Bereich für die Realisierung aller Hilfen zur Erziehung nach §27 ff, der Hilfen nach §§ 20, 35a, 42 und 41 KJHG im Sinne der Projektziele verantwortlich. Sie verpflichten sich in diesem Rahmen, die gesamte Hilfepalette für die entwickelten individuellen Maßanzüge aufzubauen.

1.1.2 Die regionale Zuständigkeitsverteilung der Erziehungshilfeträger

Bei einer Entscheidung zur flächendeckenden Umsetzung nach Abschluß der beiden Modellprojekte wurden in der Trägerkonferenz vom 11.06.99 die folgenden Bereichszuständigkeiten der Stuttgarter Erziehungshilfe-Träger vereinbart.

1.
    Feuerbach & Weilimdorf
    städtischer Erziehungshilfe-Träger
2.
    Zuffenhausen, Stammheim,
    Mühlhausen
    EVA
3.
    Bad Cannstatt & Münster
    wird derzeit noch nicht zugeteilt
4.
    Neckarvororte: Hedelfingen, Ober-
    türkheim, Untertürkheim, Wangen
    städtischer Erziehungshilfe-Träger
5.
    Filderregion: Birkach, Degerloch,
    Möhringen, Plieningen, Sillenbuch
    Wilhelmspflege
6.
    Vaihingen
    Paulinenpflege
7.
    West & Botnang
    städtischer Erziehungshilfe-Träger
8.
    Mitte & Nord
    EVA
9.
    Ost
    Kinderzentrum St. Josef
10.
    Süd
    Caritasverband


1.2 Bad Cannstatt und Münster in der Umsetzung

Der Bereich Cannstatt wurde nach einem Beschluss der Trägerkonferenz zunächst keinem Träger zugeordnet. Es bestehen hierzu von Seiten des Jugendamtes noch keine Vorfestlegungen. Bad Cannstatt wird, nachdem weitere Erfahrungen bei der Umsetzung gesammelt wurden, ab dem Jahr 2005 ausgeschrieben. Aufgrund der zu erwartenden Budgetgröße ist es möglich, den Bereich 3 aufzuteilen. Zuständig für die Aufteilung ist die Jugendhilfeplanung. Bewerbungen können nur von rechtlich eigenständigen Trägern (auch rechtsverbindliche Zusammenschlüsse mehrerer Träger sind möglich) eingereicht werden.

Schwerpunktträger, die aufgrund der Budgethöhe Personalkapazität abbauen müssen, werden im Auswahlverfahren besonders berücksichtigt. Als Kriterium für den Kapazitätsrückbau werden die von der Jugendhilfeplanung bei den Trägern erhobenen Vollkraft- Stellen verwendet, die zum Zeitpunkt April 1999 für Stuttgarter Kinder zur Verfügung standen.

Trägerstandorte in Cannstatt werden nicht als positives Auswahlkriterium einbezogen. Soweit die in der Trägerkonferenz vertretenen Träger zum Zeitpunkt der Ausschreibung Angebote in Cannstatt haben und bei der Auswahl als Schwerpunktträger nicht zum Zuge kommen, verpflichten sie sich, ihr Angebot für diesen Bereich sukzessive abzuziehen.

Durch die Vergabe von Cannstatt dürfen die Größenrelationen unter den in der Trägerkonferenz vertretenen Stuttgarter Träger nicht gravierend verändert werden.

Ansonsten gilt weiterhin das Konsenspapier der Trägerkonferenz vom 17.5.1999.

Bis zur Vergabe bedeutet dies für Bad Cannstatt, daß die Erziehungshilfefälle wie bisher in allen Bereichen der Stadt versorgt werden können. Alle Träger im Stadtgebiet sind im Fall Bad Cannstatt und Münster von ihrer Bereichsbeschränkung befreit. Der ASD im Bereich ist aufgefordert, die Hilfeplanung wie die eigene Arbeitsorganisation so weit wie möglich auf die fachlichen Ziele des Umbauprojektes einzustellen.

1.3 Arbeits- und Umsetzungsstrukturen

Durch die Erfahrungen in den Experimentbereichen haben sich für die Steuerung des Umbaus bewährte Strukturelemente herausgebildet. Diese beziehen sich auf die Arbeit vor Ort und sind als dauerhafte Arbeitsstruktur zu installieren (Kapitel 1.3.1). Die bereichsübergreifende Umsetzungsstruktur muß die über das Stadtgebiet verteilten Teilprozesse miteinander verzahnen und sicherstellen, daß die Entwicklungen weder zeitlich noch fachlich auseinander laufen. Die im Kapitel 1.3.2 dargestellten Gremien sind zunächst auf die nächsten 5 Jahre befristet.

1.3.1 Arbeitsstruktur für jeden Bereich

In allen Bereichen werden HzE-STTs gebildet. Diese bilden die Keimzelle einer veränderten Hilfeplanung. Die Arbeit innerhalb eines gesamten Bereichs wird in der Regionalen Projektleitung abgestimmt. Zusätzlich gibt es ca. zweimal jährlich ein Mitarbeiterplenum im Bereich. Die genauere Beschreibungen der Gremien und die daraus folgenden Strukturveränderungen sind in den folgenden Kapiteln dargestellt



HzE-Stadtteilteams

HzE-Stadtteilteams (HZE-STT) sollen eine effiziente Kooperation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Erziehungshilfeträgers (Träger) und der Sozialen Dienste (Allgemeiner Sozialer Dienst und Wirtschaftliche Jugendhilfe) im Sinne des § 36 SGB VIII ermöglichen. HZE-STTs arbeiten fallspezifisch und fallunspezifisch.

Näheres regelt die Rahmenvereinbarung zur Hilfeplanung und Fallbearbeitung, die am 14.9.2000 von der Experimentsteuerung 1 und 2 verabschiedet wurde und als zweiter Schritt in die Trägerkonferenz eingebracht wird. Innerhalb dieser Rahmenvereinbarung kann in den einzelnen Bereichen die Kooperation in den HzE-STTs einvernehmlich gestaltet werden. Veränderungen und begründete, bereichsbezogene Ausnahmen kann nur die Trägerkonferenz beschließen.

In den HZE-STTs sollten grundsätzlich, vor dem Hintergrund ihrer kollegialen Beratungs- und Koordinationsfunktion, nicht mehr als 10 feste MitarbeiterInnen vertreten sein. Die Mitglieder der HzE-STTs agieren grundsätzlich im Einvernehmen.

Aufteilung des Bereiches in überschaubare Sozialräume

Ein HzE-Stadtteilteam ist für einen bestimmten Stadtteil verantwortlich. Die räumlichen Grenzen orientieren sich an den vor Ort gewachsenen sozialen Beziehungen und den Bezugspunkten des öffentliches Lebens. Optimalerweise handelt es sich dabei um ein Gebiet, das für die Mehrheit der dort lebenden Bevölkerung, tatsächlich den Lebensmittelpunkt bildet. Die geographische Aufteilung des Bereiches ist Teil der gemeinsamen Vorbereitungsphase 2. Der Vorschlag ergeht von Seiten der jeweiligen ASD-Bereichsleitung und wird mit der Trägerseite abgesprochen.

Stadtteilteambezogene Personalorganisation

Die Zuordnung des Personals vom Sozialen Dienst und vom Erziehungshilfe-Träger geschieht während der gemeinsamen Vorbereitungsphase 2. In der Experimentphase hat sich gezeigt, daß eine stadtteilteambezogene Personalorganisation bei den beteiligten Organisationen (Soziale Dienste und Erziehungshilfe-Träger) notwendig ist. Durch die zu entwickelnde Personal(um)organisation ist sicherzustellen, dass in jedem HzE-Stadtteilteam entscheidungsberechtigte Mitglieder vertreten sind, sowie ein flexibler Personaleinsatz angesichts schwankender Arbeitsanfälle gewährleistet ist. Die Entwicklung der stadtteilteambezogenen und damit auch sozialraumorientierten Personalorganisation schließt die Frage der räumlichen Präsenz ein.

Die Jugendhilfeplanung empfiehlt die Schaffung organisationsinterner Teams bzw. Dienststellen, die den gesamten Arbeitsanfall untereinander koordinieren und eine starke Sozialraumorientierung sicherstellen. Sie empfiehlt außerdem, sog. Dienststellenleitungen einzurichten, die die Dienststelle in der Kooperation wie organisationsintern vertreten. Auf welche Weise allerdings die einzelnen Träger, wie auch der ASD, die stadtteilteambezogene Personalorganisation zur Erbringung der erforderlichen Leistungen umsetzt, wird der jeweiligen Organisationsentwicklung in der Vorbereitungsphase 2 überlassen.

Das den HZE-STTs zugeordnete Fachpersonal ist zum Praxisstart vor Ort in eigenen Stadtteil-Büros präsent.

Regionale Projektleitung

Die regionale Projektleitung trifft alle Durchführungsentscheidungen für den Bereich innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen. Sie entscheidet über finanzierungstechnische Fragen im Einzelfall. Die Projektleitung zieht bereichsspezifische Konsequenzen aus den Controlling- und Evaluationsergebnissen. Außerdem bearbeiten die Projektleitungen die Aufträge der Trägerkonferenz und kontrollieren die Umsetzung der getroffenen Entscheidungen. Über die Projektleitungen wird wiederum der Trägerkonferenz zugearbeitet und es können Arbeitsaufträge an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weitergegeben werden.

      Mitglieder der regionalen Projektleitung
Anzahl
      Leitung des Erziehungshilfe-Trägers im Bereich
1
      Leitung des ASD-Bereiches
1
      Projektkoordination des Erziehungshilfe-Trägers
1
      regionale Projektkoordination für die Sozialen Dienste
1
      zentrale Projektkoordination Jugendhilfeplanung
      (nach Absprache
1
      Gesamt:
5
Bereichsbezogene Kontraktrunde

Mitglied der Kontraktrunde ist die zuständige regionale Abteilungsleitung des Jugendamtes und das Spitzenmanagement des zuständigen Schwerpunktträgers. Erste anstehende Aufgabe der Kontraktrunde ist die Aushandlung des bereichsbezogenen Umbaukontraktes. Dieser vereinbart den Zeitplan und die Ausgestaltung der Organisationsveränderungen des zuständigen Schwerpunktträgers (Personalzuordnung, Leitungsstruktur, Trainingsteilnahme etc.) Im weiteren Verlauf des Projektes werden die jährlichen Budgetverhandlungen geführt.

1.3.2 Die bereichsübergreifende Struktur

Trägerkonferenz

Von Beginn des Projektes an war die Trägerkonferenz das Abstimmungs- und Koordinationsgremium für strategische Entscheidungen bezüglich der Gesamtprojektstruktur und der grundsätzlichen Richtungen des gemeinsamen Vorgehens zwischen Jugendamt und Erziehungshilfeträger. Von daher war und ist diese Runde ein Kernelement des Projektes, welches den Informationsfluß zwischen Experimentbereichen und zukünftigen Umsetzungsbereichen gesichert hat und zukünftig den regelmäßigen Austausch über den Fortgang der Umsetzung bei den einzelnen Trägern sichert. Weiterhin wird die Trägerkonferenz die Entscheidungen über Veränderungen der Rahmenbedingungen, der Zeitplanung und der Projektstrukturen treffen, sofern sie die Koordination zwischen Jugendamt und allen HzE-Trägern betreffen.

Die Trägerkonferenz entscheidet nicht über Fragen, die nur die jugendamtsinternen Strukturen und Verfahren oder nur einzelne Träger oder Bereiche betreffen.

Projektkoordinatorentreffen

Die Projektkoordinatoren sind vor Ort die unterstützenden Kräfte der jeweiligen Leitung und Vertreter der Projektziele. Diese haben einen guten Einblick in die konkrete Hilfeplanung durch Teilnahme an Stadtteilteams und der regionalen Projektleitung. Um die in mehreren Bereichen auftauchende Problemfelder und Themen nicht an verschiedenen Orten gleichzeitig zu bearbeiten, zu diskutieren und um gemeinsame Postitionen zu erarbeiten, soll das Koordinatorentreffen monatlich tagen. Die Teilnahme gehört mit zur Pflichtaufgabe der für das Projekt freigestellten Projektkoordinatoren der Träger und der Sozialen Dienste.

Projektzeitung

Um über die Bereiche hinweg und auf alle Ebenen hin ausgerichtet informieren zu können, wird eine Projektzeitung installiert. Diese soll vierteljährlich die aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen darstellen und für Diskussionspunkte als Forum dienen. Neben projektstrukturbezogenen Infos sollen auch praxisbezogene Infos dargestellt werden. So werden einzelne Fallbeispiele oder Praxisberichte der Stadtteilteams zu fallunspezifischer den Zeitungsinhalt vervollständigen. Die Federführung der Zeitungserarbeitung hat die Jugendhilfeplanung.

Jugendamtsinterne Projektstruktur

Die jugendamtsinterne Projektstruktur wird derzeit noch erarbeitet und innerhalb des Amtes abgestimmt.

---> Zusammenfassende Darstellung der Umsetzungsstruktur siehe Dateianhang

1.4 Evaluation, HzE-Controlling und Leistungsbonus

Zur Qualitätsentwicklung im Umsetzungskonzept zählen die folgenden vier Arbeitsfelder:

1.4.1 Die praxisbegleitende Evaluation

In diesem Arbeitsfeld werden, wie bisher in den Experimentbereichen, durch teilnehmende Beobachtungen, Dokumentenanalysen, narrativen Interviews etc. Einblicke in die Projektwirklichkeit gegeben; mit dem Ziel das Konzept weiterzuentwickeln, die Verfahrensweisen und das routinisierte Vorgehen vor dem Hintergrund der Ausgangsziele zu überdenken und eine Fachöffentlichkeit für konzeptionelle Fragen herzustellen. Die Evaluation zielt also auf Konzeptentwicklung und kann es sich deshalb leisten, punktuell und plakativ zu sein. Ihre Themenöffner zielen auf grundlegende Abläufe, die als unhinterfragte Normalitäten so oder ähnlich auch an anderer Stelle üblich sind. Auf diesem Wege fahndet sie nach Stärken, wie Schwachstellen, die im Konzept keine Erwähnung finden. Sie besorgt keine individuelle Arbeitskontrolle und überprüft auch nicht, inwieweit die Implementation ´fertiger Bausteine´ vorankommt. Die Evaluation konzentriert sich stattdessen auf systematische Probleme - der allgemeinen Vorgaben, Arbeitsmittel, Verfahrensweisen - und regt auf diese Weise fachliche Diskurse an.
Folgende Rahmenbedingungen sichern die praxisbegleitende Evaluation ab:

(1)
        eine Vorstellung des Evaluationskonzepts bei den Auftaktveranstaltungen in den Bereichen;
(2)
        Hospitationen in den wesentlichen Arbeitsfeldern, sowie regelmäßige Teilnahme an HzE-STTs in verschiedenen Bereichen;
(3)
        eine AG Evaluation, in der die Projektkoodinatoren der Träger und der Sozialen Dienste vertreten sind, um spezielle Erhebungen, wie Präsentationen vorzubereiten;
(4)
        Evaluationsworkshops zu einzelnen Evaluationsthemen in den drei Regionen, um die Ergebnisse mit den Basiskräften zu diskutieren;
(5)
        eine feste Evaluationsseite in der Projektzeitung, mit der eine Fachöffentlichkeit hergestellt wird;
(6)
        der Zugang zu den Leitungsgremien zur Einspeisung der Ergebnisse in die Linie.

1.4.2 Das bereichsbezogene HzE-Controlling

Hier geht es darum, anhand definierter Ziele und Indikatoren, die Fortschritte, wie Lücken in der Umsetzung vor Ort sichtbar zu machen. Das bereichsbezogene Controlling gibt der lokalen Ebene Mittel an die Hand, sich selbst zu überprüfen, Schwachstellen zu benennen und Qualitätsdiskurse zu führen. Die dazu nötigen Controllingbögen, Datenbanken und auch erste Auswertungsraster sind als Bausteine entwickelt und stehen nach der Vorbereitungsphase den einzelnen Trägern und Sozialen Diensten zur Verfügung. Für die Auswertungen der Controlling-Daten, die Vermittlung der Ergebnisse an die Mitarbeiter, sowie die fachlichen Konsequenzen sind die jeweiligen Leitungen zuständig. Zur Umsetzung dieses, zum Teil völlig neuen Instrumentariums, bedarf es einer methodisch-technischen Unterstützung.

Zur Durchführung des bereichsbezogenen Controlling wird folgende Verfahrensweise wird vorgeschlagen:

(1)
        Einmal jährlich wird durch die regionale Projektleitung ein Controllingworkshop veranstaltet, zu dem außerdem der Evaluator, die Trägerleitung und der zuständige Abteilungsleiter des Jugendamts eingeladen werden.
(2)
        Soziale Dienste und Träger erstellen eigene Controllingberichte auf der Basis standardisierter Auswertungsfragen sowie eigenen Zusatzfragen. Sie geben außerdem Stellungnahmen zu dem Bericht des Kooperationspartners ab.
(3)
        Der Evaluator stellt auf dem Controllingworkshop die Ergebnisse des bereichsübergreifenden Controllings, sowie des Leistungsbonus vor. Er zeigt auf, wie die Bereichszahlen im Vergleich zu den anderen Bereichen zu bewerten sind.
(4)
        Die regionale Projektleitung organisiert ein Mitarbeiterplenum, auf dem die wesentlichen Ergebnisse des Workshops mit den Mitarbeitern handlungsleitend diskutiert werden.

1.4.3 Das bereichsübergreifende HzE-Controlling

Das bereichsbezogene HzE-Controlling wird stadtweit koordiniert und zusammengeführt. Dies bedeutet zunächst, dass inhaltsgleiche Erhebungsbögen eingeführt werden – und diese in ihren Mindeststandards (es darf im Bereich auch mehr erhoben werden) nur stadtweit geändert werden. Aus dem Überblick, sowie im Vergleich der Controlling-Daten, versucht Evaluation Anhaltspunkte für konzeptionelle Fragestellungen zu gewinnen. Die bereichsübergreifenden Auswertungen dienen außerdem dazu, Indikatoren für Qualitätsvereinbarungen, wie sie im Leistungsbonus formuliert werden, realitätsnah zu bestimmen.

Das bereichsübergreifende HzE-Controlling bedient sich folgender Abläufe und Strukturen:
(1) Die Daten werden aus den Bereichen von Seiten der Sozialen Dienste und des Trägers nach vorher festgelegten Formaten quartalsweise, jeweils am Ende des darauffolgenden Monats geliefert. Die Daten zum letzten Quartal liegen entsprechend Ende Januar vor. Eine entsprechende Vereinbarung enthält der Budgetvertrag.
(2) Die Daten werden quartalsweise ausgewertet, um frühzeitig Datenlücken oder -fehler erkennen und korrigieren zu können und um die Abschlußauswertung im Februar des Folgejahres zu beschleunigen.
(3) Es erfolgt ein Halbjahresbericht, in dem Vergleichszahlen festgehalten und kommentiert werden. Der Halbjahresbericht wird den regionalen Projektleitungen sowie den Mitgliedern der Trägerkonferenz zugesandt.

(4) Der Jahresbericht wird im Februar erstellt. Im März finden die 9 Controllingworkshops statt, wobei die Termine durch die Jugendhilfeplanung zu koordinieren sind.
(5) Auf den 9 Controllingworkshops stellt der Evaluator den bereichsübergreifenden HzE-Controllingbericht vor, wobei der Schwerpunkt auf der Positionierung des jeweiligen Bereichs liegt.
(6) Abschließend erfolgt eine Präsentation des stadtweiten Controllingberichts bei der Trägerkonferenz.

1.4.4 Der Leistungsbonus

Hier werden über ausgewählte Indikatoren Qualitätsaspekte der sozialen Arbeit in den Bereichen bemessen und honoriert. Bislang konzentrieren sich die Indikatoren auf Prozeßdaten, die eher noch als Wirkungsdaten, etwas über die Bemühungen der Fachkräfte aussagt. Der Leistungsbonus wird im Muster-Budgetvertrag vereinbart und kann bereichsweise um Qualitätsmaßstäbe ergänzt werden. Um die Berechnung des Bonus für 10 Bereiche bewältigen zu können, konzentriert sie sich auf Datensätze des bereichsübergreifenden Controllings.

Beim Leistungsbonus wird analog zum bereichsübergreifenden HzE-Controlling verfahren. Außerdem gilt:

(1)
        Die Leistungsbonuskriterien werden in der Trägerkonferenz für ein Jahr vereinbart und finden Eingang in die Budgetverträge.
(2)
        Die Leistungsbonuskriterien werden von der Jugendhilfeplanung anhand der zurückliegenden HzE-Controlling-Auswertung im Detail vorgeschlagen.
(3)
        Über die Verwendung des Leistungsbonus entscheidet die regionale Projektleitung.


2 Voraussetzungen für die Umsetzung des Projektes 2)

Durch die Umsetzung des Projektes entstehen in der Anfangszeit erhöhte Anforderungen an die Beteiligten. Es müssen Organisationsstrukturen angepaßt bzw. aufgebaut, die Projektphilosophie muß in die Praxis hineingetragen werden, bereichsspezifische Probleme müssen aufbereitet und gelöst werden, neues Know-How muß aufgebaut werden und die Entwicklung im gesamten Stadtgebiet koordiniert werden. All dies funktioniert nur, wenn den Projektbeteiligten für eine befristete Zeit Zusatzressourcen zur Verfügung gestellt werden. In den folgenden Abschnitten werden die notwendigen Voraussetzungen von Seiten der Erziehungshilfeträger und des öffentlichen Trägers in einem kurzen Überblick dargestellt.


2) Im Detail und den finanziellen Auswirkungen für das Jugendamt sind die benötigten Ressourcen in Anlage 2 dargestellt.


2.1 Öffentlicher Träger

2.1.1 Regionalisierung der Sozialen Dienste

Der öffentliche Träger hat seine Vorbereitungen bezüglich der Regionalisierung der Sozialen Dienste schon getroffen. Der Allgemeine Soziale Dienst und die Wirtschaftliche Jugendhilfe sind den Bereichen zugeordnet und vor Ort räumlich präsent. Im Laufe des Projektes wird sich die Personalzuordnung an den neu geschaffenen Stadtteilteams orientieren.

2.1.2 Projektkoordinatoren bei den Sozialen Diensten

Die Sozialen Dienste erhalten für die Umsetzungsunterstützung freigestellte Projektpromotoren, die für verschiedene Anschub- und Koordinationsaufgaben die Projektumsetzung unterstützen. Sie sind Anwälte der Projektziele und veranstalten zu projektspezifischen Themen Foren und Arbeitsgruppen, um die fachliche Diskussion zu fördern. Sie sind der Seismograph, der die Stimmungen und Belastungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einfängt und transportiert. Die Projektkoordinatoren haben einen Überblick über die im Bereich laufenden Fälle und sorgen für die Aufbereitung der entsprechenden EDV Daten. Die Projektkoordinatoren nehmen verbindlich an den Koordinatorentreffen teil und transportieren die Themen und Ergebnisse in die Bereiche. Außerdem unterstützen sie die regionalen Abteilungsleitungen des Jugendamtes bei der bereichsübergreifenden Kooperation innerhalb ihrer Verbünde.

2.1.3 Controllingkompetenz bei den Sozialen Diensten

Die Sozialen Dienste müssen, für die technische Beherrschung des quantitativ angelegte Controlling, sukzessive Know-How aufbauen. Controlling ist Leitungsaufgabe und benötigt Unterstützung, um mit den gesammelten Daten einerseits Routine Auswertungen zu entwickeln, andererseits mit immer neu aufgeworfenen Fragen an die Daten heranzugehen. Um diese Kompetenz aufbauen zu können, sind Controllingunterstützungsressourcen für jeden Bereich zu Verfügung zu stellen.

2.1.4 Spezialisten für die neue Finanzierungssystematik

Um die Budgets berechnen zu können, vierteljährliche Finanzabgleiche zu bewerkstelligen und eventuelle Nachverhandlungen vorzubereiten, bedarf es auf beiden Seiten - Erziehungshilfeträger und öffentlichem Träger - einer betriebswirtschaftlichen Kompetenz. Grundlage für die Arbeit der Finanzexperten im Jugendamt ist die eigens entwickelte Budgetdatenbank, die von der wirtschaftlichen Jugendhilfe mit Daten gespeist wird. Das Jugendamt hat dafür Sorge zu tragen, daß rechtzeitig ausreichend geschultes Personal zur Verfügung steht und die Budgetverträge von ihrer betriebswirtschaftlichen Seite her im Zeitplan vorbereitet und abgeschlossen werden können.

2.1.5 Weiterentwicklung und Umsetzung des Trainingskonzepts

Die Trainings für die Stadtteilteam- Mitglieder werden zentral vom Jugendamt für alle Projektbereiche organisiert. Für 7 Bereiche ist dies ein nicht unerheblicher Aufwand 3) Die Trainingsziele werden zwischen Jugendhilfeplanung, der Dienststelle Qualität und Qualifizierung und den Leitungskräften von ASD und Träger vereinbart. Grundlage sind die Erfahrungen aus den zwei Experimentbereichen. Für die konzeptionelle Planung und Ausgestaltung der Lernprozesse ist Qualität und Qualifizierung zuständig. Hierzu gehört als Grundlage die Weiterentwicklung des Trainingsrahmenkonzeptes, die Umsetzung der Trainings und die permanente Rückkoppelung mit den Erfahrungen bei der Umsetzung des Projektes. Die Kosten der Trainings werden jeweils zur Hälfte vom Jugendamt und dem Erziehungshifleträger finanziert.

2.1.6 Gesamtstädtische Koordination

Die Gesamtprozeßverantwortung des Umbauprojektes liegt bei der Jugendhilfeplanung. Damit ist sowohl der Überblick über den gesamtstädtischen Zeitplan und die Aufgabenverteilung gemeint, als auch bereichsübergreifende Qualitätsaspekte, die die Kooperation zwischen Jugendamt und freien Trägern betreffen. Neben dieser, bei einem in neun Bereichen gleichzeitig ablaufendem Prozeß, überaus komplexen Aufgabe, obliegt die Konzeptentwicklung in einzelnen noch anstehenden Bausteinen der Jugendhilfeplanung. Das Jugendamt sorgt dafür, daß durch genügend Koordinationsresourcen der vereinbarte Zeitplan eingehalten werden kann.

2.1.7 Einmalige Übernahme von projektbedingten Zusatzkosten

Das Jugendamt unterstützt die Erziehungshifeträger mit der einmaligen Finanzierung von projektbedingten Zusatzkosten. Was genau vom Jugendamt zu welchen Teilen übernommen wird, bereitet eine AG Umsetzungskosten vor. Die Entscheidung trifft die Amtsleitung, wobei der maximale Finanzrahmen durch die Erfahrungen im Experiment 1 (Bereich 2) vorgegeben ist.

2.1.8
        Unterstützung der Freien Träger bei der Finanzierung der Projektkoordinatoren

Neben den einmaligen Zahlungen für projektbedingte Zusatzkosten unterstützt das Jugendamt die Freien Träger bei der Finanzierung der Projektkoordinatoren. Diese werden zu 50% vom Jugendamt mitfinanziert 4)


3) Bei 7 Bereichen mit durchschnittlich 4 EzH Stadtteilteams, sind dies 16 Trainingsgruppen und bei jeweils 4 Trainingstagen 64 zu organisierende Trainings. Hinzu kommen Abstimmungs- und Auswertungstreffen mit der Jugendhilfeplanung und den Projektgremien.
4) Das Jugendamt kalkuliert den 50-prozentigen Zuschuß mit einer Eingruppierung bei BAT IV. Darüber hinausgehende Vergütungen müssen vom Freien Träger selbst finanziert werden.

2.2 Erziehungshilfeträger

2.2.1 Regionalisierte Organisationsstrukturen

Grundvoraussetzung für die Arbeit im Projekt ist die stadtteilteambehogene Personalorganisation bei den beteiligten Organisationen (Soziale Dienste und Erziehungshilfe-Träger). Die Schaffung von organisationsinternen Teams bzw. Dienststellen hat sich innerhalb des Experimentes 1 bewährt. Auf welche Weise allerdings die einzelnen Träger die stadtteilteambezogene Personalorganisation zur Erbringung der erforderlichen Leistungen umsetzt, wird der jeweiligen Organisationsentwicklung in der Vorbereitungsphase 2 überlassen.

2.2.2 Projektkoordinator

Jeder Erziehungshilfeträger stellt für die Vorbereitungsphase 2- und Umsetzungszeit eine Projektkoordinatorenstelle für Aufgaben im Rahmen des Projektes zu mindestens 100 % ein. Die Kosten müssen zur Hälfte vom Freien Träger übernommen werden. Die Aufgabenstellung des Projektkoordinators beinhaltet:

· offensive Vertretung der Projektziele und zielorientierte fallspezifische Konkretisierung in Zusammenarbeit mit der Bereichsleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich
· Projektmanagement im Bereich mit Diensten und Einrichtungen der Abteilung
· Information für den Bereich und die Abteilung, Organisation und Moderation von Meetings, Workshops, Sammlung von Feedbacks
· Beratung und Coaching von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
· Datensammlung und -auswertung für Controlling und Evaluation
· Mitwirkung in den Gremien des Planungsprojektes z.B. verpflichtende Teilnahme am Koordinatorentreffen.

2.2.3 Controllingkompetenz

Das für das Projekt entwickelte Fachcontrolling erfordert beim Träger spezielle Kompetenzen zum einen in der Datenverarbeitung (Aufbau und Pflege einer Datenbank, Plausibilitätsüberprüfungen der Daten....) zum anderen in Auswertungsfragen. Ein qualifizierter Controllingbericht kann nur erarbeitet werden wenn rechtzeitig die Kompetenzen aufgebaut werden. Ansprechpartner für das Jugendamt in Sachen Controlling wird der Projektkoordinator sein. Darüber hinaus muß die entsprechende EDV Kompetenz zur praktischen Durchführung beim Träger verankert werden.

2.2.4 Trainingskosten

Die Trainingskosten für die Mitarbeiter in der Stadtteilteams werden zur Hälfte von den Erziehungshilfeträgern finanziert. Für die Trainingseinheiten innerhalb des Projektes entstehen pro Mitarbeiter 5 Fortbildungstage pro Jahr. Alles weitere regeln die individuellen Umbaukontrakte mit den Trägern.

3 Zeitplanung


3.1 Komplexität der Projektplanung

Vor allem bei der Aufstellung des Zeitplanes wird die Komplexität des Umbauprojektes deutlich. Damit der Umbau funktioniert, müssen sehr unterschiedliche Stellen zu jeweils festgelegten Zeitpunkten ihre Aufgaben abarbeiten. Viele Schritte bauen konsequent aufeinander auf, so daß eine zeitliche Verzögerung an einem Punkt den gesamten Fahrplan zur Anpassung zwingt. Um einen Überblick zu behalten wurde eine Einteilung in Phasen gewählt, um einzelne Fixpunkte zu definieren auf die alle Beteiligte hinarbeiten und die auch Gelegenheiten zur Überarbeitung einer realistischen Zeitplanung sind. Mit der vorliegenden Beschreibung der einzelnen Phasen soll ein grober Überblick über den geplanten Verlauf der nächsten 5 Jahre ermöglicht werden. Jede einzelne betroffene Dienststelle und jeder einzelne Träger muß die Vorbereitungs- und Umsetzungsphasen in seiner individuellen Zeitplanung mit weiteren Detailaufgaben füllen, um sich einen Überblick über die anstehenden Aufgaben zu erarbeiten.

3.2 Simultanstart: Alle Bereiche starten zum gleichen Zeitpunkt

Das Umsetzungskonzept geht von einem Simultanstart in den Bereichen Süd, Mitte & Nord, Vaihingen, Ost, Neckarvororte (Hedelfingen, Obertürkheim, Untertürkheim, Wangen), West & Botnang, Filderregion (Birkach, Degerloch, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch) aus. D. h., die dafür vorgesehenen Erziehungshilfe-Träger und die ASD-Bereiche starten alle zum gleichen Zeitpunkt.
Auch die beiden bisherigen Experimente in den Bereichen Zuffenhausen/ Stammheim/ Mühlhausen und Feuerbach & Weilimdorf werden ab diesem Zeitpunkt zu Umsetzungsprojekten

Die Bestimmung der Trägerzuständigkeit für den Bereich 3 ”Cannstatt & Münster” wird erst erfolgen, wenn Umsetzungserfahrungen mit allen beteiligten Trägern ausgewertet vorliegen. Der Zeitpunkt und das Verfahren der Vergabe ist im Kapitel 1.2 dargestellt. Der ASD des Bereiches 3 kann Hilfen bei allen Stuttgarter und externen Trägern abrufen und alle Stuttgarter Schwerpunktträger können neben ihrem Schwerpunktbereich auch den Bereich 3 versorgen.

3.3. Die Phaseneinteilung des Zeitplans

Die folgende Grafik verdeutlicht die Zeitplanung der Umsetzung und die Einteilung in verschiedenen Phasen. In jeder Phase werden bestimmte festgelegte Aufgaben abgearbeitet. Um in die jeweils nachfolgende Phase eintreten zu können, müssen bestimmte Aufgaben erledigt sein (O.K.-Kriterien).



3.3.1 Die Umsetzungsplanung





Die Planungsphase dient der Ausarbeitung von wichtigen Werkzeugen für die Umsetzung:

- Rahmenbedingungen/Projektvorgaben/ Regeln
- Benötigte Ressourcen zur Umsetzung
- Projektstruktur= Gremien und ihre Aufgaben
- Zeitplanung/ Meilensteine/O.K.-Kriterien

Diese Grundlagen für die Umsetzung werden mit den Beteiligten im Jugendamt und in der Trägerkonferenz verhandelt. Ergebnis der Umsetzungsplanung ist das vorliegende Papier.

Bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe wurde das Budgetprogramm eingeführt und es fanden im Juli Schulungen statt. Durch eine permanente Betreuungshotline und weiteren Nachschulungen wird das Budgetprogramm auf Ebene der Sachbearbeiter fest verankert.

Bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe läuft die Grunddatenerfassung für das Jahr 2000.

O.K Kriterien für den Übergang in die Vorbereitungsphase 1 (Beginn Jan 2001)

-
        Rechnungsabschluß im Experiment 1 für das Jahr 1999
-
        Zustimmung zum Umsetzungskonzept innerhalb des Jugendamtes und der Erziehungshilfeträger
-
        Grundsätzliche Befürwortung des Umsetzungsvorhabens durch den Gemeinderat
-
        Grunddatenerfassung bei der wirtschaftl. Jugendhilfe ist auf dem aktuellsten Stand

3.3.2 Gemeinsame Vorbereitungsphase 1



Von der wirtschaftlichen Jugendhilfe werden die noch einlaufenden Rechnungen aus dem Jahr 2000, für die Berechnung der 7 neuen HzE- Bereichsbudgets für Soziale Dienste aufbereitet.

Von Seiten der Verwaltung, namentlich 51-00-1P werden Plausibilitätskontrollen bezüglich der Daten aus dem Budgetprogramm durchgeführt. Ausgehend davon werden Korrekturläufe zwischen wirtschaftl. Jugendhilfe aller Bereiche und 51-00-1P verabredet und realisiert.

Für die Sozialen Dienste wird ein auf Hilfe zur Erziehung beschränktes Fach-Controllingsystem in den zwei Projektbereichen im Testlauf eingeführt.

Für die Sozialen Dienste wird eine Budgetsystematik entwickelt, die Budgetverantwortung definiert und die Finanzierungsrisiken (Über-Unterschreitung) und deren Konsequenzen umschreibt.

Zu Beginn des Jahres 2001 müssen die Stellen bei der Jugendhilfeplanung besetzt werden:

Ebenfalls gleich zu Jahresbeginn muß Verstärkung bei der Verwaltung 51-00-1P (Pflegesatzwesen) besetzt werden, so daß durch die geschaffene Kapazität die anstehenden Vorbereitungen für die Budgetberechnungen koordiniert werden können.

Damit die Vorbereitungen für die Budgetberechnungen getroffen werden können, muß die Personalaufstockung bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe im Bereich 2 zur Verfügung gestellt werden.

Für die Leitungskräfte von Sozialen Diensten und Trägern wird ein Informationstermin bzw. Workshop veranstaltet, um sie als die Promotoren des Projektes über die Projektphilosophie und die entwickelten Bausteine zu informieren. Die Veranstaltung soll gegebenenfalls für weitere Interessenten geöffnet werden.

O.K Kriterien für den Übergang in die Vorbereitungsphase 2 (Beginn Juli 2001)

Bis Ende Juli muß für jeden der 7 neuen Bereiche ein HzE Bereichsbudget für die Sozialen Dienste berechnet sein.

Die Testläufe des ASD Fach-Controlling für den Arbeitsbereich HzE sind abgeschlossen und ausgewertet, so daß Klarheit besteht über die Erfassungsbögen, Auswertungsfragestellungen, Datenbankstruktur und Controllingzuständigkeiten. Die Auswertungsworkshops (und Inanspruchnahme der Controllingunterstützung) müssen daher im Juni stattfinden.

Die Stellen bei der Jugendhilfeplanung, Qualität und Qualifizierung und bei der Verwaltung müssen besetzt sein.

Der Leitungsworkshop für Soziale Dienste und Träger ist veranstaltet worden.

3.3.3 Gemeinsame Vorbereitungsphase 2



Es wird ein HzE- Bereichsbudget für die Sozialen Dienste für das Jahr 2001 rückwirkend eingeführt. Der Budgetverbrauch wird quartalsweise abgerechnet und es wird ein Jahresabschluß erstellt.

Das Controllingsystem beim ASD für HzE wird im 2. Halbjahr 2001 in den Projektbereichen weitergeführt und im ersten Halbjahr 2002 in den 7 anderen Bereichen eingeführt.

Es werden die Kontrakte mit den Sozialen Diensten in den 7 neuen Bereichen über die Bildung von Stadtteilteams, Controllingverfahren, Trainings, organisatorische Anpassungen an die fachlichen Ziele, räumliche Präsenz, Leistungsbonus... bis Ende 2001 erarbeitet. Erste Kontraktinhalte werden im ersten Halbjahr 2002 realisiert.

Innerhalb des Budgetprogramms werden anwenderbezogene Auswertungsroutinen fürs Finanzcontrolling entwickelt, die z.B. den Sozialen Diensten einen permanenten Überblick über der Budgetverbrauch ermöglichen.

Es werden Kontrakte mit den Trägern ausgehandelt über den Fahrplan des Umbaus (Controllingsysteme bei den Trägern vorbereiten, personelle und strukturelle Rahmenbedingungen auf Seiten des Trägers, Umstellungskosten).

Das Rahmenkonzept für die Mitarbeitertrainings wird von Qualität und Qualifizierung in Absprache mit der Jugendhilfeplanung (weiter-) entwickelt.

Es werden die Mitglieder der regionalen Projektleitungen von Seiten der Sozialen Dienste und der Träger benannt (bis November 2001).

Die Projektstruktur startet sukzessive und bis November 2001 sind alle Gremien (bis auf die Stadtteilteams) in Kraft gesetzt.

Die Stadtteilteamgrenzen werden von den Sozialen Diensten erarbeitet und mit den zukünftigen Schwerpunktträgern in der regionalen Projektleitung abgesprochen (bis Ende 2001).

O.K Kriterien für den Übergang in die Umsetzungsphase 1 (Beginn Juli 2002)

Folgende Stellen sind besetzt: Regionale Projektkoordinatoren Soziale Dienste, freigestellter Projektkoordinator bei den Erziehungshilfeträgern, zentrale Projektkoordination plus Mitarbeiter, 2 Mitarbeiter der Evaluation.

Die Projektstruktur ist installiert.

Die Trainings für alle Bereich sind organisiert.

Die Kontrakte mit jedem Träger über die konkrete bereichsbezogene Umsetzung stehen:
- Örtlicher Umbau inkl. Zeitplanung
- Umbaukosten, die vom Jugendamt übernommen werden
- Leistungsbonus erarbeiten

Die Kontrakte mit den Sozialen Diensten sind im Zeitplan.

Die Stadtteilteamgrenzen sind geklärt und die Personalzuordnung zu den Stadtteilteams ist bei den Sozialen Diensten und bei den Trägern geregelt.

Die Rahmenvereinbarung zur Hilfeplanung und Fallbearbeitung ist fertiggestellt.

3.3.4 Umsetzungsphase 1



Ab diesem Zeitpunkt beginnen die HzE Stadtteilteams mit ihrer Arbeit.

Um auf das Projekt vorzubereiten, die Philosophie und die Verfahren zu erläutern finden zu Beginn der Umsetzungsphase die Auftaktworkshops in allen neuen Bereichen statt.

Von Seiten der Träger werden ab diesem Zeitpunkt keine externen Fälle mehr aufgenommen, um für die neuen Hilfeformen Kapazitäten zu schaffen.

Die praxisbegleitende Evaluation startet in den 7 neuen Bereichen.

Die gemeinsamen Trainings für die Mitarbeiter von Sozialen Diensten und Erziehungshilfeträger beginnen.

Die Umbaukontrakte werden sowohl auf Seiten des Trägers als auch auf Seiten der Sozialen Dienste umgesetzt (Controlling einführen, Organisationsumbau bei den Trägern)

Die Budgetverträge für das Jahr 2003 werden ausgehandelt (Budgethöhe, Fachleistungsstundenhöhe, Leistungsbonuskriterien, Auszahlungsfahrplan, zweckgebundene Beträge...) Die Datengrundlage für die Budgetberechnung sind die Daten aus dem Jahr 2001.

In diesem ersten halben Jahr Arbeit in neuen Strukturen werden auch erste Controllingerfahrungen gesammelt. Diese fließen in einen gemeinsamen Controllingworkshops (Träger& Soziale Dienste) in jedem Bereich ein.

O.K Kriterien für den Übergang in die Umsetzungsphase 2 (Beginn Jan 2003)

Die Umbaukontrakte mit den Erziehungshilfeträgern sind fahrplangemäß realisiert worden.

Die Budgetverträge sind in allen Bereichen verhandelt und unterschrieben. Der Budgetvertrag schließt folgende Dinge mit ein: die Budgethöhe, die Auszahlungsmodalitäten, die Fachleistungsstundenhöhe, die Leistungsbonuskriterien, die Controllingvoraussetzungen und –Verfahren.

Das Controlling bei den Trägern und das Finanzcontrolling bei der Verwaltung ist zuverlässig installiert.

3.3.5 Umsetzungsphase 2




Der Erziehungshilfeträger erhält ein raumbezogenes HzE Bereichsbudget und übernimmt mit diesem auch die finanzielle Gesamtverantwortung für den jeweiligen Bereich entsprechend des Budgetvertrags.

In jedem Bereich wird vierteljährlich der Budgetverbrauch beim Träger und die festgehaltenen Kosten bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe abgeglichen, um angefallene Kostenausgleiche zu verrechnen. Ebenso gehen die Sozialen Dienste mit ihrem Budget um.

Am Ende jedes Jahres wird vom Träger und den Sozialen Diensten ein Jahresabschluß erstellt und je nach Abschluß Nachverhandlungen geführt. Ausgehend vom abgerechneten Jahr wird über das neue Budget verhandelt.

Jedes Jahr werden Controllingworkshops durchgeführt und bei Bedarf Konsequenzen gezogen. Außerdem werden innerhalb der Budgetverhandlungen für das jeweilige Folgejahr die Leistungsbonuskriterien festgelegt.

O.K. Kriterien für den Übergang in den Regelbetrieb (Beginn Jan 2006)

Das Finanzierungssystem des regionalen HzE Bereichsbudget bewährt sich in allen Stuttgarter Bereichen als ein die fachlichen Ziele unterstützender Projektbaustein.

Es ist eine Regelstruktur entwickelt worden, die alle neu entstandenen Verfahrensstandards und Aufgaben absichert bzw. zuordnet.

3.3.6 Regelbetrieb




Der Regelbetrieb unterscheidet sich von der Umsetzungsphase 2 weitgehend dadurch, daß die für Umsetzung eingesetzten Ressourcen nicht mehr alle notwendig sind und die Abläufe und Verfahren derart installiert sind, daß die Projektstruktur abgeschafft wird und eine Regelstruktur installiert wird.

3.4. Übergangsvereinbarung für die Vorbereitungsphasen

Der Zeitplan geht von einem Projektumsetzungsstart zum Stichtag 1.7.2002 aus. Alle Entscheidungen auf Seiten der Träger, die vor 2001 anstehen und in ihren Konsequenzen bis in die Projektzeit hinein wirken, werden nachvollziehbarerweise die anvisierten neuen Strukturen mit berücksichtigen. Daher ist ein sensibler und trägerübergreifend transparenter Entscheidungsweg sicherzustellen. Die Träger verpflichten sich bei Entscheidungen, die angebotsrelevante Veränderungen beinhalten, rechtzeitig d.h. im Vorfeld der anstehenden Entscheidungen die Trägerkonferenz zu informieren und in Abstimmung mit der Konferenz vorzugehen (betrifft auch Cannstatt). Damit soll sichergestellt werden, daß z.B. durch längerfristige Entscheidungen keine Angebotslücken entstehen.

3.5 Das Umbauprojekt im Regelbetrieb

Mit dem Umbauprojekt der Erziehungshilfe wird ein grundlegender Veränderungsprozeß in Stuttgart initiiert, der zwischen Jugendamt und den Stuttgarter Erziehungshilfeträgern abgestimmt und gemeinsam gestaltet wird. Nach dem vorgelegten Zeitplan wird Ende 2005 der Regelbetrieb eingeführt und die Projektstruktur aufgelöst. Nach mindestens 3 Jahren Regelbetrieb 5) (2008) wird das umgesetzte Reformmodell überprüft. Hierfür ist die Trägerkonferenz zuständig. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die formulierten Vereinbarungen dieses Umsetzungskonzeptes, sofern sie nicht durch die Trägerkonferenz verändert werden. Beschlüsse der Trägerkonferenz dürfen nicht zu Lasten einzelner Mitgliederinstitiutionen gehen.

Die Mitglieder der Trägerkonferenz erklären ihr Einverständnis zu dem vorliegenden Umsetzungskonzept Nr:15. Stuttgart, 4.12. 2000

    Herr Pfeifle, Jugendamt
    Herr Buckert, Evangelische Gesellschaft
    Frau Quapp-Politz, Jugendamt 51-N
    Herr Cämmerer, Jugendamt 51-00-6
    Herr Gräßer, Jugendamt 51-M
    Herr Leibinger, Kinderzentrum St. Joseph
    Herr Simon, Jugendamt 51-FN
    Herr Mertens, Stiftung Wilhelmspflege
    Herr Petroll, Stiftung Paulinenpflege
    Herr Wölfle, Caritas

5) Drei Jahre sind mindestens notwendig, damit sich die Regelstruktur etablieren kann.