Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
48/2001
GZ:
St 61-14.2 hz/pri
Sitzungstermin: 02/01/2001
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:BM Hahn
Protokollführung: Frau Haasis hr
Betreff: Bebauungsplan "Fasanenhof-Ost/Heigelinstraße/
Schelmenwasenstraße im Stadtbezirk
Möhringen (Mö 195)
- Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
"Fasanenhof-Ost/Anschluss an die B 27" im
Stadtbezirk Möhringen (Mö 176) nach
§ 13 BauGB hinsichtlich der Textfestsetzung -
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauBG
mit Anregungen -
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 30.01.2001,
nichtöffentlich, Nr. 34

Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung bei 2 Gegenstimmen


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 17.01.2001, GRDrs 48/2001, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Bebauungsplan ”Fasanenhof-Ost/Anschluss an die B 27” im Stadtbezirk Möhringen (Mö176) wird im Textteil gemäß § 13 BauGB vereinfacht geändert.

2. Es wird festgestellt, dass die Anregungen des Beteiligten Rechtsanwalt Dr. Rainard Menke für die Lidl Dienstleistung GmbH und Co. KG nicht berücksichtigt werden können.

3. Die Änderung nach Ziffer 1 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Maßgebend ist die textliche Änderung im Lageplan zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes ”Fasanenhof-Ost/Anschluss an die B 27” des Stadtplanungsamtes vom 24. August 2000. Es gilt die Begründung vom 24. August 2000.

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes vom 21. Dezember 1995/8. Januar 1997 und die Begründung vom 21. Dezember 1995 gelten unverändert weiter.


Pläne zu der im Betreff genannen Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.

BM Hahn nimmt zu den eingegangenen Anregungen im Sinne der GRDrs 48/2001 Stellung.

OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.