Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1081/2001
Stuttgart,
10/25/2001



Einführung des EURO
Glättungen in der Betriebssatzung des Eigenbetriebs "Stadtentwässerung Stuttgart (SES)" der Landeshauptstadt Stuttgart;
Formale Korrekturen wegen gesetzlicher Anpassungen und dergl.




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuß Stadtentwässerung
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
06.11.2001
15.11.2001



Beschlußantrag:

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Stadtentwässerung Stuttgart (SES)" der Landeshauptstadt Stuttgart vom 26. Januar 1995 (Amtsblatt Nr. 7 vom 16. Februar 1995, Stadtrecht 6/14) wird, wie in der Anlage dargestellt, geändert.


Begründung:


1. Umstellung auf EURO

Mit dem Dritten Euro-Einführungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber den nationalen Rechtsrahmen für die Einführung des Euro fertiggestellt. Damit wird die D-Mark zum Stichtag 01.01.2002 durch den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel ersetzt.

Für die Betriebssatzungen der Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Stuttgart bedeutet dies, dass anstatt der darin enthaltenen DM-Beträge kraft Gesetzes ab dem Stichtag ungerade Euro- bzw. Centbeträge gelten. Insofern würde kein zwingender Regelungsbedarf entstehen. Jedoch sind Glättungen sinnvoll, um für die Organe der Eigenbetriebe und für die Verwaltung praktikable Euro-Beträge zu erhalten.

Die in der Betriebssatzung ausgewiesenen Wertgrenzen werden entsprechend den bereits durch Gemeinderatsbeschluss vom 10. Mai 2001 (GRDrs 7/2001) erfolgten Glättungen der Wertgrenzen in der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart bzw. der hierbei gleichfalls beschlossenen Glättungsregelungen für die Zuständigkeitsordnung der Landeshauptstadt auf den Euro umgestellt.


2. Formale Korrekturen

Mit der Änderung des Eigenbetriebsgesetzes Baden-Württemberg vom 18. Dezember 1995 wurde unter anderem die Vorgesetzten-Funktion für die Bediensteten des Eigenbetriebs vom (Ober-) Bürgermeister auf die Betriebsleitung verlagert, die Betriebssatzung muss entsprechend angepasst werden.

Die Betriebssatzung war bei ihrer Erstellung 1994/1995 zunächst auf den Entwurf einer geänderten Hauptsatzung ausgerichtet, diese Änderung der Hauptsatzung ist später jedoch nicht erfolgt. Hieraus ergeben sich redaktionelle Anpassungen.

Beteiligte Stellen

Das Referat Allgemeine Verwaltung und das Finanz- und Beteiligungsreferat haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine




Betriebsleitung Stadtentwässerung


Prof. Beiche
Technischer Referent Endrich


Anlagen



Anlage 1
(Einführung des Euro, Betriebssatzung des Eigenbetriebs "Stadtentwässerung")