Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung
Gz: A 7512-074
GRDrs 197/2002
Stuttgart,
03/14/2002



Bürgerhaus (Vereinsetage) in Stuttgart-Feuerbach

Mittelbewilligung für
1. Entfernung von Stützen im Bürgersaal
2. Barrierefreier Zugang (Umbau des Aufzugs)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
20.03.2002
21.03.2002



Beschlußantrag:

1. Vom Wunsch des Bezirksbeirats Feuerbach zur Bereitstellung von 14.337,00 EUR zur Entfernung von drei Stützen und der Anbringung von Stahlträgern im Bürgersaal des 1. Obergeschosses der Vereinsetage im Gebäude Stuttgarter Straße 15 wird Kenntnis genommen. Eine Erhöhung des Baukostenzuschusses zu diesem Zweck wird nicht weiterverfolgt.

2. Für den vom Baurechtsamt geforderten Umbau des Aufzugs (barrierefreier Zugang) wird der bereits bewilligte Mietkostenzuschuss von 420.600,00 EUR um 25.660,00 EUR auf 446.260,00 EUR erhöht.

3. Die Mehrkosten von 25.660,00 EUR werden bei Finanzposition 2.7690.9870.000.0054, Bürgerhaus Feuerbach, Mietkostenzuschuss, gedeckt. Bei Finanzposition 2.7690.9870.000.0054 werden im Jahr 2002 25.660,00 EUR zu Lasten von Finanzposition 1.9140.8500.000, Deckungsreserve, außerplanmäßig bereitgestellt.


Begründung:


Der Gemeinderat hat am 12. Juli 2001 (GRDrs. 176/2001) die Anmietung des 1. Obergeschosses (rd. 731 qm) im Gebäude Stuttgarter Straße 15 in Stuttgart-Feuerbach zur Schaffung eines Bürgerhauses (Vereinsetage) sowie die Gewährung einer Mietvorauszahlung an den Vermieter zum Zwecke der Reduzierung der Mietkosten auf die Dauer von 20 Jahren beschlossen. Der Vermieter (Herr Andreas G. Winter, Freie Musikschule Stuttgart) hat sich im Gegenzug dazu bereit erklärt, das 1. Obergeschoss nach den Wünschen und Anforderungen der Stadt mit einem Kostenaufwand in Höhe von rd. 420.600,00 EUR (822.600,00 DM) nutzungsspezifisch umzubauen.


1. Entfernung von Stützen im Bürgersaal

Für die Entfernung von Stützen im Saal und die erforderliche Einbringung von Stahlträgern zur Abfangung des darüber liegenden Daches waren Kosten in Höhe von 25.564,59 EUR (50.000,00 DM) veranschlagt. Nach Vorliegen einer aktuellen Kostenberechnung (Stand Februar 2002) durch die mit der Ausführung beauftragte Architekten-Werkgemeinschaft Böhme und Hilse erhöhen sich die Kosten auf insgesamt 39.841,00 EUR (77.923,00 DM). Es ensteht daher eine Deckungslücke von 14.276,41 EUR (27.922,00 DM), die bewilligt werden müsste.

Die Entfernung der vorhandenen drei Stützen (mit jeweils max. 26 x 26 cm Breite) und die Einbringung der Stahlträger würde sich positiv auf die Sicht im Saal und somit auf eine geringfügig bessere Ausnutzung des geplanten Saales für Versammlungszwecke auswirken. Allerdings würde sich die Fertigstellung der Vereinsetage wegen der Lieferfrist der Stahlträger um ca. sechs bis acht Wochen verzögern.

Die Entfernung der Stützen wurde vom Bezirksbeirat Feuerbach in seiner Sitzung am 11. Dezember 2001 einvernehmlich gefordert. Die Untere Denkmalschutzbehörde hingegen stimmt laut Schreiben vom 5. Dezember 2001 dem Bauantrag auf Umbau des 1. Obergeschosses nur dann zu, wenn auf den Abriss der Säulen verzichtet wird.

2. Barrierefreier Zugang / Umbau des vorhandenen Aufzugs

Der Umbau des im Gebäude vorhandenen Aufzugs zur Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Vereinsetage wird vom Baurechtsamt zwingend gefordert. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 76.838,00 EUR (150.283,00 DM). Die Freie Musikschule ist bereit, 1/3 der Gesamtkosten zu übernehmen, so dass auf die Stadt für diese notwendige Maßnahme Kosten in Höhe von 51.226,00 EUR (100.189,35 DM) zukommen. Diese Mittel waren bisher nicht veranschlagt und sind deshalb auch nicht durch die Mietvorauszahlung abgedeckt.

3. Resumee

Bei Umsetzung der beiden vorgenannten Maßnahmen sind insgesamt 65.502,00 EUR (rund 128.111,00 DM) bereitzustellen.

Entgegen der Auffassung des Bezirksbeirats Feuerbach hält das Haupt- und Personalamt die Entfernung der Stützen im Saal zwar für wünschenswert, jedoch nicht für zwingend erforderlich. Der Saal ist auch bei Belassung der (schmalen) Stützen voll nutzbar. Die Sichteinschränkungen sind nicht erheblich. Die Stadt entspräche damit der Auflage der Unteren Denkmalschutzbehörde. Nach Auffassung der Verwaltung wäre es daher sinnvoller, die bereits veranschlagten Mittel für die Entfernung der Stützen in Höhe von 25.564,59 EUR (50.000,00 DM) für den Umbau des Aufzugs zu verwenden und somit den Forderungen des Baurechtsamts nach barrierefreiem Zugang gerecht zu werden. Aus der Sicht der Verwaltung sollten somit lediglich Mittel in Höhe von rd. 25.660,00 EUR (rd. 50.200,00 DM) bereitgestellt werden (Erhöhung des bereits bewilligten Baukostenzuschusses von 420.600,00 EUR auf 446.260,00 EUR.

Beteiligte Stellen

Das Referat F hat die Vorlage mitgezeichnet.




Klaus-Peter Murawski