Protokoll:

Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
129
13
VerhandlungDrucksache:
361/2005
GZ:
St
Sitzungstermin: 23.06.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:BM Hahn
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvor-
schriften Hack-/Abelsbergstraße (Kulturpark Berg)
(Stgt 180) im Stadtbezirk Stuttgart-Ost
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 74 LBO
mit Anregungen

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 21.06.2005, nichtöffentlich, Nr. 354

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 30.05.2005, GRDrs 361/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften "Hack-/Abelsberg-straße (Kulturpark Berg)" im Stadtbezirk Stuttgart-Ost (Stgt. 180) wird in der Fassung vom 07.10.2004 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.

Es gilt die Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 07.10.2004 / 18.04.2005.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 2) dargestellt.

2. Die Anregungen des Beteiligten Nr. 1 (Namenliste siehe Anlage 3) können nicht berücksichtigt werden.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


BM Hahn teilt mit, dass in einer Anregung zum Verfahren bemängelt wurde, die denkmalschutzrechtlichen Belange seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Er betone, dass dieses Bauvorhaben in engem Kontakt mit den Denkmalbehörden entwickelt worden ist und dass auf die Unschädlichkeit für den Gesamteindruck des Parks geachtet wurde.

Die Anregung halte er für begründet, so StR Dr. Schlierer (REP), wenn man das Bauvorhaben mit der bisherigen Bebauung vergleiche. Außerdem werde sich die verkehrliche Situation in diesem Bereich in Zukunft nicht so gestalten lassen, dass es zu einer befriedigenden Lösung für den sicher zunehmenden An- und Abfahrtsverkehr kommen werde. Seine Gruppierung werde der Vorlage daher nicht zustimmen.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 3 Nein-Stimmen mehrheitlich wie beantragt.