Landeshauptstadt Stuttgart
Finanz- und Beteiligungsreferat
Gz: 0610-00
GRDrs 623/2001
Stuttgart,
07/12/2001



Anpassung und Glättung der Statistikgebührensatzung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Beratung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
25.07.2001
25.07.2001



Beschlußantrag:

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Statistischen Amtes (Statistik-Gebührensatzung) vom 14. März 1996 (Amtsblatt Nr. 12 vom 21. März 1996), zuletzt geändert am 23. Oktober 1997 (Amtsblatt Nr. 46 vom 13. November 1997) - Stadtrecht 0/11 - wird entsprechend dem beiliegenden Entwurf beschlossen.


Begründung:


Die zuletzt 1997 angepassten Gebühren sind in einzelnen Punkten aufgrund geänderter Verfahrensweisen auch mit Blick auf überregionale Vergleiche zu überarbeiten. Wegen neuer Anforderungen und Verfahren sind Gebührentatbestände neu aufzunehmen bzw. zu streichen. Die Euro-Umstellung bedingt aus Praktikabilitätsgründen und Bürgerfreundlichkeit Glättungen, die mit mathematischen Auf- oder Abrundungen auf volle Euro- bzw. 50-Cent-Beträge erfolgen. Die Euro-Umstellung wurde haushaltsneutral berechnet.

Beteiligte Stellen

Referat A

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine




Dr. Klaus Lang

Anlagen



Anlage 1 zur GRDrs 623/2001

Ausführliche Begründung

Der Barverkauf des Statistischen Veröffentlichungsprogramms in der Auskunftsstelle des Statistischen Amtes erfordert aus Gründen der Praktikabilität und der bürgerfreundlichen Handhabung eine Glättung der Euro-Beträge. Bei der Umstellung wurden die Zielvorgaben der GRDrs. 123/1998 beachtet. Cent-Beträge wurden nach dem mathematischen Rundungsverfahren auf- oder abgerundet.

Hinsichtlich geänderter Voraussetzungen und Verfahrensweisen sind darüber hinaus folgende Anpassungen in einzelnen Positionen notwendig:

Bei “1.2 Erstellung von Standardtabellen” beträgt entsprechend der Umstellungen durch die Stadtteilneugliederung (GRDrs. 675/2000) die Anzahl der Stadtteile nunmehr 141 (früher 58); die Gliederung nach Stadtvierteln entfällt. Die Gliederung nach Wahlbezirken umfasst 349 Einheiten. Die Entgelte für entsprechende Auswertungen sind daher aufwandsbezogen zu berichtigen, die bisher redaktionell falsche Betragszuordnung bei "Wahlbezirken" wird korrigiert. Die fallweise erforderliche Einarbeitung der statistischen Geheimhaltung bei kleinräumiger Tabellierung wird zusätzlich nach Höhe des Verwaltungsaufwands berücksichtigt.

Der bisherige Punkt “1.7 Arbeiten zur reprotechnischen Aufbereitung” entfällt wegen Technikumstellung. Der neue Punkt 1.8 wird wegen des erhöhten Aufwandes bei der Abgabe von Farbdrucken und Farbgrafiken eingefügt. Für die Nutzung des im Rahmen des Bürgerservice Statistik eingerichteten Kunden-PC´s, über den Daten aus KOMUNIS und das statistische Internetangebot von Statistischem Bundesamt, Landesamt und Eurostat abrufbar gemacht werden, wird ein Nutzungsentgelt je angefangene halbe Stunde erhoben. Hinsichtlich Punkt 3.2 und 5.1/5.2 erfolgt eine Anpassung an die sonst üblichen Sätze bzw. die Preise anderer Städte. Bei der Aufnahme ergänzender Fragestellungen bei lokalen Erhebungen (Pkt. 7) sind die allgemeinen Kostensteigerungen, z. B. bei Porto und Papier, zu berücksichtigen.

Der erklärte Bedarf Externer zur direkten Nutzung des Kommunalen Informationssystems KOMUNIS erfordert eine Berücksichtigung im Gebührenverzeichnis. Bei der Kalkulation der Höhe des Entgelts wurde von maximal 400 ■ pro Monat ausgegangen.
Dieser Betrag wurde ermittelt durch die Gegenüberstellung von Personal- und Sachkosten einschließlich anteiliger Gemeinkosten mit der Anzahl der ca. 90 Nutzer mit KOMUNIS-Direktanschlüssen.

Die vereinfachte Kalkulation des Entgelts mit den Ansätzen des HHPL 2001 ergibt:

Sachkosten (Lizenz-, Wartungs-, Server-, Einrichtungskosten und Datenakquisition extern 48.600 ■; Programmierkosten/Gemeinkosten 155.500 ■, Personalkosten gem. VwV Kostenfestlegung 223.100 ■ = 427.200 ■). Umgerechnet ergibt sich ein anteiliger kalkulatorischer Betrag von 396 ■ pro Monat.

Die zunehmende direkte Weiterverwertung Statistischer Veröffentlichungen durch kommerzielle Institute und Einrichtungen, auch im Internet, und die Copyrightnutzung Dritter ist mit einem situationsbedingt angemessenen Betrag zu bewerten und in Rechnung zu stellen, der sich am Interesse des Kunden und seinem Umsatz orientiert.