Der bisherige Punkt “1.7 Arbeiten zur reprotechnischen Aufbereitung” entfällt wegen Technikumstellung. Der neue Punkt 1.8 wird wegen des erhöhten Aufwandes bei der Abgabe von Farbdrucken und Farbgrafiken eingefügt. Für die Nutzung des im Rahmen des Bürgerservice Statistik eingerichteten Kunden-PC´s, über den Daten aus KOMUNIS und das statistische Internetangebot von Statistischem Bundesamt, Landesamt und Eurostat abrufbar gemacht werden, wird ein Nutzungsentgelt je angefangene halbe Stunde erhoben. Hinsichtlich Punkt 3.2 und 5.1/5.2 erfolgt eine Anpassung an die sonst üblichen Sätze bzw. die Preise anderer Städte. Bei der Aufnahme ergänzender Fragestellungen bei lokalen Erhebungen (Pkt. 7) sind die allgemeinen Kostensteigerungen, z. B. bei Porto und Papier, zu berücksichtigen.
Der erklärte Bedarf Externer zur direkten Nutzung des Kommunalen Informationssystems KOMUNIS erfordert eine Berücksichtigung im Gebührenverzeichnis. Bei der Kalkulation der Höhe des Entgelts wurde von maximal 400 ■ pro Monat ausgegangen. Dieser Betrag wurde ermittelt durch die Gegenüberstellung von Personal- und Sachkosten einschließlich anteiliger Gemeinkosten mit der Anzahl der ca. 90 Nutzer mit KOMUNIS-Direktanschlüssen. Die vereinfachte Kalkulation des Entgelts mit den Ansätzen des HHPL 2001 ergibt: Sachkosten (Lizenz-, Wartungs-, Server-, Einrichtungskosten und Datenakquisition extern 48.600 ■; Programmierkosten/Gemeinkosten 155.500 ■, Personalkosten gem. VwV Kostenfestlegung 223.100 ■ = 427.200 ■). Umgerechnet ergibt sich ein anteiliger kalkulatorischer Betrag von 396 ■ pro Monat. Die zunehmende direkte Weiterverwertung Statistischer Veröffentlichungen durch kommerzielle Institute und Einrichtungen, auch im Internet, und die Copyrightnutzung Dritter ist mit einem situationsbedingt angemessenen Betrag zu bewerten und in Rechnung zu stellen, der sich am Interesse des Kunden und seinem Umsatz orientiert.