Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
162
5
Verhandlung
Drucksache:
176/2001
GZ:
A 7512-04
Sitzungstermin:
07/12/2001
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Haasis
wu
Betreff:
Bürgerhaus in Stuttgart-Feuerbach
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 25.04.2001, nichtöffentlich, Nr. 192
Ergebnis: Einbringung der GRDrs 176/2001 vom 09.04.2001
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 15.05.2001, nichtöffentl., Nr. 287
Ergebnis: einmütige Zustimmung zum Beschlussantrag der
GRDrs 176/2001 vom 09.04.2001
Verwaltungsausschuss vom 16.05.2001, nichtöffentlich, Nr. 245
Gemeinderat vom 17.05.2001, öffentlich, Nr. 116
jeweiliges Ergebnis: Vertagung der GRDrs 176/2001 vom 09.04.2001
Verwaltungsausschuss vom 27.06.2001, nichtöffentlich, Nr. 305
Gemeinderat vom 28.06.2001, öffentlich, Nr. 149
jeweiliges Ergebnis: Vertagung der GRDrs 176/2001 vom 09.04.2001
mit Ergänzung vom 21.06.2001
Verwaltungsausschuss vom 11.07.2001, nichtöffentlich, Nr. 334
Ergebnis: Vorberatung der GRDrs 176/2001 vom 09.04.2001
mit Ergänzungen vom 21.06.2001 und 09.07.2001
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung vom 21.06.2001, GRDrs 176/2001, mit Ergänzungen vom 21.06.2001 und 09.07.2001, mit folgendem
Beschlussantrag
(entsprechend der Ergänzung vom 21.06.2001):
1. Der Anmietung des 1. Obergeschosses (rd. 731 m²) im Gebäude Stuttgarter Straße 15 in Stuttgart-Feuerbach zur Schaffung eines Bürgerhauses und einem jährlichen Mietzins in Höhe von 131.400,00 DM (67.183,53 Euro) wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem neuen Eigentümer (Herrn Andreas Winter, Freie Musikschule Stuttgart) einen entsprechenden, langfristigen Mietvertrag abzuschließen.
3. Der Gewährung einer Mietvorauszahlung an den Vermieter zum Zwecke der Reduzierung der Mietkosten auf die Dauer von 20 Jahren in Höhe von einmalig 822.600,00 DM (420.588,70 Euro) wird zugestimmt.
4. Den Kosten für die Einrichtung der Räume in Höhe von rd. 240.000,00 DM (122.710,00 Euro) wird zugestimmt.
5. Die Kosten nach Ziffern 3 und 4 werden im Vermögenshaushalt 2002 wie folgt gedeckt:
Bei der neu zu eröffnenden AHSt. 2.7690.9870.000.0054, Bürgerhaus Feuerbach, Mietkostenzuschuss 822.600,00 DM (420.588,70 Euro)
und bei der neu zu eröffnenden AHSt. 2.7690.9351.000.0054, Bürgerhaus Feuerbach, Einrichtung, 240.000,00 DM (122.710,00 Euro).
Zur Finanzierung werden 1.060.600,00 DM (542.276,16 Euro) aus der Pauschale für Bürgerhäuser (West/Vaihingen/Feuerbach) bei AHSt. 2.7690.9499.000.0099 umgeschichtet.
StR
Wölfle
(90/GRÜNE), StR
Föll
(CDU), StR
Kanzleiter
(SPD), StR
R. Zeeb
(FDP/DVP) und StR
Lieberwirth
(REP) begrüßen die Entscheidung, das Bürgerhaus im 1. Obergeschoss des Gebäudes Stuttgarter Straße 15 unterzubringen. Der Aussage von StR
Föll,
diese Entscheidung sei vernünftig und diene den Interessen der Vereine und Bürger, schließen sich StR
Kanzleiter,
StR
R. Zeeb
und StR
Lieberwirth
an. StR
Kanzleiter
dankt der Verwaltung, insbesondere aber auch der Freien Musikschule, für die erzielte Übereinstimmung. Er spricht sich dafür aus, den Begriff "Bürgerhaus" beizubehalten, auch wenn es sich nur um eine Etage handelt.
StR
Wölfle
bemängelt, dass die Wärmeschutzverordnung an dieser Stelle nicht erfüllt wird. Er beantragt, die von der Stadt zu zahlende Miete von 14 auf 15 DM/m² anzuheben. Im Gegenzug solle sich der Investor verpflichten, die vonseiten des Landes erreichbaren Fördermittel zur Modernisierung und zur Verbesserung des Wärmeschutzes einzusetzen.
StR
Föll
verweist auf eine Erklärung des Eigentümers, die besage, dass er auch mit Sanierungsmitteln die Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen könne. Eine Außendämmung sei auf Grund des Denkmalschutzes nicht möglich und die Innendämmung unter Umständen bautechnisch problematisch, in jedem Fall jedoch unwirtschaftlich. StR
Kanzleiter
fügt hinzu, die SPD-Gemeinderatsfraktion nehme die Aussage des Investors zur Kenntnis, dass er bereit sei, alles zu tun, was baulich und technisch machbar sei. Nach Ansicht von StR
R. Zeeb
ist die Wärmedämmung ausreichend. Bei der Abwägung zwischen Wärmedämmung und Denkmalschutz sollte - so StR
Lieberwirth
- dem Denkmalschutz die höhere Bedeutung zukommen.
OB
Dr. Schuster
hält abschließend fest:
Der Gemeinderat
lehnt
den Antrag von StR Wölfle (90/GRÜNE) bei 8 Ja-Stimmen mehrheitlich
ab,
dass die Stadt 15 DM/m² Miete bezahlt statt der vereinbarten 14 DM und im Gegenzug der Investor verpflichtet wird, die Fördermittel des Landes zur Modernisierung und zur Verbesserung des Wärmeschutzes einzusetzen.
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie
in der Ergänzung zur GRDrs 176/2001 vom 21.06.2001
beantragt.