Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
162
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VerhandlungDrucksache:
176/2001
GZ:
A 7512-04
Sitzungstermin: 07/12/2001
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Haasis wu
Betreff: Bürgerhaus in Stuttgart-Feuerbach
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 25.04.2001, nichtöffentlich, Nr. 192 Ausschuss für Umwelt und Technik vom 15.05.2001, nichtöffentl., Nr. 287 Verwaltungsausschuss vom 16.05.2001, nichtöffentlich, Nr. 245
Gemeinderat vom 17.05.2001, öffentlich, Nr. 116 Verwaltungsausschuss vom 27.06.2001, nichtöffentlich, Nr. 305
Gemeinderat vom 28.06.2001, öffentlich, Nr. 149

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung vom 21.06.2001, GRDrs 176/2001, mit Ergänzungen vom 21.06.2001 und 09.07.2001, mit folgendem

Beschlussantrag (entsprechend der Ergänzung vom 21.06.2001):


StR Wölfle (90/GRÜNE), StR Föll (CDU), StR Kanzleiter (SPD), StR R. Zeeb (FDP/DVP) und StR Lieberwirth (REP) begrüßen die Entscheidung, das Bürgerhaus im 1. Obergeschoss des Gebäudes Stuttgarter Straße 15 unterzubringen. Der Aussage von StR Föll, diese Entscheidung sei vernünftig und diene den Interessen der Vereine und Bürger, schließen sich StR Kanzleiter, StR R. Zeeb und StR Lieberwirth an. StR Kanzleiter dankt der Verwaltung, insbesondere aber auch der Freien Musikschule, für die erzielte Übereinstimmung. Er spricht sich dafür aus, den Begriff "Bürgerhaus" beizubehalten, auch wenn es sich nur um eine Etage handelt.

StR Wölfle bemängelt, dass die Wärmeschutzverordnung an dieser Stelle nicht erfüllt wird. Er beantragt, die von der Stadt zu zahlende Miete von 14 auf 15 DM/m² anzuheben. Im Gegenzug solle sich der Investor verpflichten, die vonseiten des Landes erreichbaren Fördermittel zur Modernisierung und zur Verbesserung des Wärmeschutzes einzusetzen.

StR Föll verweist auf eine Erklärung des Eigentümers, die besage, dass er auch mit Sanierungsmitteln die Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen könne. Eine Außendämmung sei auf Grund des Denkmalschutzes nicht möglich und die Innendämmung unter Umständen bautechnisch problematisch, in jedem Fall jedoch unwirtschaftlich. StR Kanzleiter fügt hinzu, die SPD-Gemeinderatsfraktion nehme die Aussage des Investors zur Kenntnis, dass er bereit sei, alles zu tun, was baulich und technisch machbar sei. Nach Ansicht von StR R. Zeeb ist die Wärmedämmung ausreichend. Bei der Abwägung zwischen Wärmedämmung und Denkmalschutz sollte - so StR Lieberwirth - dem Denkmalschutz die höhere Bedeutung zukommen.

OB Dr. Schuster hält abschließend fest: