Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
6
6
Verhandlung
Drucksache:
73/2000
GZ:
A 6002-01
Sitzungstermin:
01/18/2001
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Haasis
hr
Betreff:
Projekt Bauen in Stuttgart
1. Einrichtung eines BÜRGERSERVICE BAUEN
(Teilprojekt 1)
2. Neuordnung der Bauaufsichtstätigkeit
(Teilprojekt 3)
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.07.2000,
nichtöffentlich, Nr. 390
Ergebnis: Vorberatung
Verwaltungsausschuss vom 19.07.2000, nichtöffentlich, Nr. 340
Gemeinderat vom 20.07.2000, öffentlich, Nr. 158
jeweiliges Ergebnis: Vertagung/Zurückstellung
Verwaltungsausschuss vom 26.07.2000, nichtöffentlich, Nr. 400
Ergebnis: einmütige Zustimmung zu Ziff. 7 des Beschlussantrags,
Zurückstellung der Ziffn. 1 bis 6 und 8
Gemeinderat vom 26.07.2000, öffentlich, Nr. 133
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung über die
Ziff. 7
des
Beschlussantrags,
Zurückstellung der Ziffn. 1 bis 6 und 8
Verwaltungsausschuss vom 20.09.2000, nichtöffentlich, Nr. 416
Ergebnis: einmütige Zustimmung zu den Ziffn. 3 und 6 des Beschlussantrags mit der Maßgabe, das Sparziel bei der Stellenausstattung des Baurechtsamts von 3 auf 2 Stellen zu reduzieren,
zu den Ziffn. 1, 2, 4, 5 und 8 wird festgehalten, dass die Verwaltung zur Erörterung von Vorschlägen und Bedenken die Vertreter der Fraktionen zu einem noch zu terminierenden Gespräch einlädt;
Gemeinderat vom 21.09.2000, öffentlich, Nr. 211
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung über die
Ziffn. 3 und 6
des Beschlussantrags mit den vom Verwaltungsausschuss beschlossenen und besprochenen Maßgaben,
Zurückstellung der Ziffn. 1, 2, 4, 5 und 8 mit der vom Verwaltungsausschuss formulierten Maßgabe.
Verwaltungsausschuss vom 13.12.2000, nichtöffentlich, Nr. 617
Gemeinderat vom 14.12.2000, öffentlich, Nr. 310
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Verwaltungsaussschuss vom 17.01.2001, nichtöffentlich, Nr. 20
Ergebnis: einmütige Zustimmung zu den Ziffn 1, 4, 5 und 8 des Beschlussantrags,
einmütige Zustimmung zur Ziff. 2 des Beschlussantrags mit der Maßgabe, den Aufwand für bauliche Verbesserungen nicht mit 1.120.000 DM, sondern mit maximal 850.000 DM zu beziffern
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und des Referats Städtebau vom 12.07.2000, GRDrs 73/2000, mit Ergänzung vom 22.12.2000, mit folgendem
Beschlussantrag
(
Ziffn. 1, 2, 4, 5 und 8
- Ziff. 2 in der vom Verwaltungsausschuss verabschiedeten Fassung):
1. Der Einrichtung des “
BürgerService Bauen
” gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.
2. Der Aufwand für die baulichen Verbesserungen des
BürgerService Bauen
in Gesamthöhe von 850.000 DM wird bei AHSt 2.6130.9420.000-0100 und der Aufwand zur Qualifizierung des dort beschäftigten Personals in Höhe von 30.000 DM wird bei AHSt 1.6130.5620.000 gedeckt.
4. Im Verwaltungshaushalt 2000 wird bei AHSt. 1.6130.5620.000, Aus- und Fortbildung (Fachamt) eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 30.000 DM zugelassen.
Im Vermögenshaushalt 2000 wird bei der AHSt. 2.6130.9420.000-0100, Bauliche Verbesserungen, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.120.000,- DM und bei der AHSt. 2.6130.9358.000-0100, IuK-Hard- und Software, eine solche in Höhe von 888.500 DM zugelassen.
Die Mehrausgaben von insgesamt 2.038.500 DM werden im Verwaltungshaushalt 2000 bei der AHSt. 1.9140.850.000, Deckungsreserve, gedeckt.
5. Durch Verknüpfung des IuK-Verfahrens BAURIS mit den Planungsdaten in PLARIS werden beim Stadtplanungsamt Ende 2000, spätestens jedoch zum Stellenplan 2002, zwei Stellen für Verfahrenssachbearbeiter gestrichen.
Durch Verlagerung der Beratung in Baugenehmigungsverfahren zum
BürgerService Bauen
werden beim Stadtplanungsamt Zeitanteile bei den Planungssachbearbeitern im Umfang von 2 Stellen frei. Diese werden nach Umsetzung der Konzeption, spätestens jedoch zum Stellenplan 2003, gestrichen.
Zur Sicherstellung der o.g. Streichungen werden an 4 Stellen im gehobenen technischen Dienst (Bes.Gr. A 12/Verg.Gr. III BAT) k.w. – Vermerke angebracht. Durch diese Streichungen werden kurzfristig Einsparungen von ca. 370.000 DM/Jahr erzielt.
Mit der Einführung von Fallgruppen bei der Baugesuchsbearbeitung und der Verlagerung der Sachbearbeitung von Werbeanlagen zum Baurechtsamt werden beim Stadtplanungsamt weitere Synergieeffekte, verbunden mit der Freisetzung von Stellenanteilen, erwartet. Diese werden nach einem Jahr Praxiserfahrung konkretisiert und realisiert. Gleiches gilt, unter Berücksichtigung von Gesichtspunkten der Kundenorientierung, für die sich aus den Teilprojekten 2 (Verfahrensoptimierung Baugesuche) und 4 (Prüfamt für Baustatik) ergebenden Einsparpotentiale.
8. Der Streichung des k.w.-Vermerks an der Stelle Nr. 39 (Bauverständiger in der Sachbearbeitung beim Baurechtsamt) zum nächsten Haushalt wird zugestimmt
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.