Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
140
17
Verhandlung
Drucksache:
170/2007
GZ:
StU
Sitzungstermin:
19.07.2007
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
pö
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Satzung
über örtliche Bauvorschriften Einzelhandel Gerlinger
Straße (Weil 231) im Stadtbezirk Weilimdorf
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und
§ 74 LBO mit Anregungen -
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 17.07.2007, nicht öffentlich, Nr. 364
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 03.07.2007, GRDrs 170/2007, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften "Einzelhandel Gerlinger Straße" (Weil 231) im Stadtbezirk Weilimdorf wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 31.08.2006 / 21.02.2007 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.
Es gilt die Begründung mit Umweltbericht gemäß § 9 (8) BauGB vom 31.08.2006 / 21.02.2007 / 26.06.2007.
Der Geltungsbereich ist auf dem Titelblatt der Begründung (Anlage 2) und in der Anlage 5 dargestellt.
Die Anregungen der Beteiligten konnten nicht berücksichtigt werden (Anlage 3).
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
StRin
Küstler
(DIE LINKE.) spricht sich gegen die Vorlage aus, da es ihrer Meinung nach besser wäre, den örtlichen Einzelhandel zu fördern und auszubauen. Allein das Projekt selbst werde - wie bereits von anderen Einwendern vorgebracht - weitere Einzelhändler abschrecken. Es sei daher nicht nötig, in das Landschaftsschutzgebiet einzugreifen und den Bebauungsplan zu ändern. Aus diesem Grund werde sie auch die GRDrs 184/2007 ablehnen. StR
Rockenbauch
(SÖS) schließt sich seiner Vorrednerin an.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 14 Nein-Stimmen mehrheitlich
wie beantragt.
Protokoll1702007.pdf