Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS 7675-01
GRDrs 808/2001
Stuttgart,
08/31/2001



Einführung Euro
hier: Glättungen der Benutzungsentgelte des Sportamts infolge der Währungsumstellung für

1. das EISSPORT- ZENTRUM WALDAU
2. die Tennisanlage Cannstatter Wasen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sportausschuß
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
23.10.2001
24.10.2001
25.10.2001



Beschlußantrag:

1. Die Benutzungsentgeltregelungen des EISSPORT-ZENTRUM WALDAU werden, wie in der Anlage Nr. 1 dargestellt, ab 01.01.2002 geändert (geglättet).

2. Die Benutzungsentgeltregelungen der Tennisanlage Cannstatter Wasen werden, wie in der Anlage Nr. 2 dargestellt, mit Beginn der Tennissaison 2002 geändert (geglättet).


Begründung:


Allgemeine Ausführung:

Mit dem Dritten Euro-Einführungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber den nationalen Rechtsrahmen für die Einführung des Euro fertiggestellt. Damit wird die D-Mark zum Stichtag 01.01.2002 durch den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel ersetzt.

Für die Entgeltregelungen der Landeshauptstadt Stuttgart bedeutet dies, dass anstatt der darin enthaltenen DM-Beträge kraft Gesetzes ab dem Stichtag ungerade Euro- bzw. Centbeträge gelten. Insofern entsteht in keinem Fall ein zwingender Regelungsbedarf. In einzelnen Bestimmungen der Entgeltregelungen gibt es jedoch aus Gründen der Praktikabilität oder aus technischen Aspekten heraus die Notwendigkeit, Glättungen vorzunehmen.

Für die Glättung bzw. Umstellung gelten die folgenden Zielvorgaben, die mit der Gemeinderatsdrucksache Nr. 123/1998 festgelegt wurden:

· Die Euro-Umstellung ist bürgerfreundlich zu vollziehen,
· Die Gebühren und Entgelte sind möglichst auf die nach den EU-Umrechnungsregeln rechnerisch richtigen Beträge umzustellen und “Glättungen” nur dort vorzunehmen, wo gewichtige Gründe gegen die reine Umrechnung sprechen,
· Es ist darauf zu achten, dass sich notwendige Glättungen im Saldo möglichst haushaltsneutral auswirken.

An diesen Grundsätzen orientieren sich die Neufassungen fachspezifischer Regelungen der städtischen Ämter mit Wirkung auf das Jahr 2002, aber auch die angestrebten Sammelvorlagen der Ämter- und Referatsbereiche. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Euro-Umstellung keine weitergehenden Änderungen verbunden sind.


Besondere Glättungsgesichtspunkte für das EISSPORT- ZENTRUM WALDAU und die Tennisanlage Cannstatter Wasen:

Die Bezahlung im EISSPORT- ZENTRUM WALDAU erfolgt über Kassenautomaten. Im Interesse einer zügigen Abwicklung der Kassengeschäfte wurden die Beträge auf volle 50 Cents auf- bzw. abgerundet.

Die Bezahlung für die Tennisanlage Cannstatter Wasen erfolgt durch Barzahlung. Es sollen zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs auf volle 50 Cents auf- bzw. abgerundete Beträge gelten.

Das heißt, bis 24 Cents wurde auf einen Euro abgerundet, ab 25 bis 74 Cents wurde auf 0,50 Euro auf- bzw. abgerundet und ab 75 Cents wurde auf den nächst höheren Euro- Betrag aufgerundet.

Durch die modifizierte Stichtagsregelung ist es möglich, in einer Übergangszeit vom 01.01.2002 bis 28.02.2002 auch mit DM-Bargeld zu bezahlen. Die Stadt Stuttgart hat aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit beschlossen, sich dieser Regelung anzuschließen. Im EISSPORT- ZENTRUM WALDAU haben deshalb in dieser Zeit auch die alten DM-Beträge Bestand.

Finanzielle Auswirkungen
Für beide Einrichtungen (EISSPORT- ZENTRUM WALDAU und Tennisanlage Cannstatter Wasen) wird eine Glättung der durch exakte Umrechnung von DM in Euro entstehenden Beträge angestrebt, um für die Bürgerinnen und Bürger merkfähige und handhabbare Euro-Beträge zu erhalten. Es wurde darauf geachtet, die Glättungen weitgehend kosten- und haushaltsneutral zu halten. Unter Berücksichtigung der Besucherzahlen im Jahr 2000 würden sich für das EISSPORT- ZENTRUM WALDAU Mindereinnahmen von rund 6.900 DM (1,37 %) und für die Tennisanlage Cannstatter Wasen Mehreinnahmen von rund 2.400 DM (1,62 %) ergeben.


Beteiligte Stellen

Das Finanz- und Beteiligungsreferat hat der Vorlage zugestimmt.




Dr. Iris Jana Magdowski

Anlagen



Anlagen siehe Dateianhang