Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
181
11
Verhandlung
Drucksache:
559/2002
GZ:
St 6122-3
Sitzungstermin:
07/24/2002
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Haasis
sp
Betreff:
Sanierung Mühlhausen 1 - Freiberg/Mönchfeld -
"Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf
- Die Soziale Stadt -"
- Satzung über die Erweiterung der förmlichen
Festlegung eines Sanierungsgebietes nach
§ 142 BauGB -
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 16.07.2002,
nichtöffentlich, Nr. 463
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 23.07.2002,
nichtöffentlich, Nr. 513
Ergebnis: einmütige Zustimmung zum Beschlussantrag einschließlich der im Schreiben des Referats Städtebau vom 18. Juni 2002 dargestellten Erweiterung im Teilgebiet D
Verwaltungsausschuss vom 24.07.2002,
nichtöffentlich, Nr. 374
Ergebnis: einmütige Zustimmung zum Beschlussantrag in der vom Ausschuss für Umwelt und Technik verabschiedeten Fassung
Beratungsunterlagen sind die Vorlage des Referats Städtebau vom 03.07.2002, GRDrs 559/2002, sowie das Schreiben des Referats Städtebau vom 18. Juli 2002 mit folgendem
Beschlussantrag
:
Der Gemeinderat hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl l S. 2141, ber. BGBl 1998 S. 137) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. S 698) in seiner Sitzung am ........................... folgende Satzung über die Erweiterung des Sanierungsgebietes und die Teilgebiete D, E und F des Sanierungsgebietes Mühlhausen 1 - Freiberg/Mönchfeld - beschlossen:
§ 1
Erweiterung des Sanierungsgebietes
Das Sanierungsgebiet Mühlhausen 1 - Freiberg/Mönchfeld - wird um die Teilgebiete D, E und F (nördlich des Panoramaweges entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 323) erweitert.
Die neuen Gebiete werden im wesentlichen begrenzt:
Teilgebiet D:
Von der bisherigen südlichen Abgrenzung des Sanierungsgebietes an der Wallensteinstraße bis Adalbert-Stifter-Straße (beginnend am Max-Brod-Weg bis zur Kreuzsteinschule, Adalbert-Stifter-Straße)
.
Ab dem
Max-Brod-Weg wird das Teilgebiet D erweitert um die Flächen zwischen Adalbert-Stifter-Straße und dem Witikoweg sowie Nachsommerweg einschließlich der Unterführung unter der Adalbert-Stifter-Straße zum Schulzentrum Freiberg.
Teilgebiet E:
Von der bisherigen nördlichen Abgrenzung des Sanierungsgebietes an der Balthasar-Neumann-Straße entlang der westlichen Grenze der Grundstücke Balthasar-Neumann-Straße 75 bis 79, dann nördlich entlang der Gemarkungsgrenze Zuffenhausen-Zazenhausen bis zur Straße Himmelsleiter, Stamitzweg und Mönchfeldstraße.
Teilgebiet F:
Von der bisherigen Abgrenzung an der Steinbuttstraße entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 325, der südlichen Grenze des Flurstücks 819 bis zur westlichen Grenze der Flurstücke mit den Gebäuden Sprottenweg 24 + 27 und dem Fußweg, der den Sprottenweg mit der Steinbuttstraße verbindet.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 18. Juni 2002/16. Juli 2002. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.
§ 2
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.
§ 3
Genehmigungspflichten
Die Vorschrift des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge findet Anwendung.
§ 4
Inkrafttreten
Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.