Zu 1. Am 12. Juli 2001 hat der Gemeinderat in Zusammenhang mit der Entscheidung über die Vereinbarung zur weiteren Zusammenarbeit zur Realisierung des Projekts Stuttgart 21 frühere Beschlüsse bekräftigt, wonach der Bebauungsplan für die Fläche A1 - mit Ausnahme der Baufelder 1, 2, 3, 14 - erst dann in Kraft gesetzt werden soll, wenn der Aufsichtsrat der Bahn das Projekt Stuttgart 21 abschließend beschlossen hat. Dieser Beschluss berührt zugleich den Standort der Bibliothek 21, der im Bebauungsplan Stgt. 977 A auf Baufeld A1.10 am Mailänder Platz vorgesehen ist und führte dadurch zu mehreren diesbezüglichen Gemeinderatsanträgen, die am 17. Juli 2001 im Ausschuss für Umwelt und Technik behandelt wurden. Der Gemeinderat erteilte in dieser Sitzung den Auftrag an die Verwaltung, die Vor- und Nachteile der Standorte am Mailänder Platz und am Pariser Platz für die Bibliothek 21 gegenüberzustellen. Auf Grund dieser Untersuchung (siehe Anlage) schlägt die Verwaltung vor, den Standort der Bibliothek 21 am Mailänder Platz beizubehalten. Der Städtebauausschuss ist in seiner Sitzung vom 9. Oktober 2001 zum gleichen Ergebnis gelangt. Der Standortvergleich wurde im UTA am 23. Oktober vorgestellt und am 13. November 2001 beraten (GRDrs 932/2001), mit dem Ergebnis, dass am 29. November 2001 über eine Beschlussvorlage der Verwaltung in der Vollversammlung des Gemeinderats entschieden werden soll.
Zu 2.
Damit auch im Falle, dass sich das Projekt Stuttgart 21 erheblich verzögern oder nicht kommen würde, ein Bebauungsplan für A 1 in Kraft gesetzt werden kann, ist zu untersuchen, ob und wie hierfür das Bebauungsplan-Konzept geändert werden müsste. Dabei sind insbesondere Art und Maß der baulichen Nutzung, die Verkehrserschließung, der Anteil der öffentlichen Grünflächen, die Lage der Nutzungen zu den Bahngleisen, die Folgerungen für die technische und soziale Infrastruktur sowie mögliche Aufsiedlungsschritte zu berücksichtigen. Zu 3. Voraussetzung für eine baldige Realisierung der Bibliothek 21 am Mailänder Platz und der angrenzenden Baufelder, die gemeinsam eine urbane Einheit bilden, ist eine zeitnahe Realisierung der hierfür erforderlichen Erschließungsanlagen, insbesondere der Stadtbahnlinie U12. Unter der Voraussetzung einer Vorfinanzierung der Stadtbahnlinie U12 als Folgemaßnahme des Projekts Stuttgart 21 durch die Deutsche Bahn AG, kann mit dem Bau der Stadtbahnlinie U12 unmittelbar nach der Planfeststellung des Abschnittes “Talquerung” des DB-Projekts Stuttgart 21 begonnen werden. Die Stadtbahnlinie U12 könnte unter diesen Voraussetzungen 2006 realisiert sein. Die Verwaltung wird daher beauftragt, mit der Bahn in entsprechende Verhandlungen über die frühzeitige Finanzierung der Erschließung, insbesondere durch die Stadtbahn, einzutreten. Finanzielle Auswirkungen Beteiligte Stellen Referate St, T, KBS, Bezirksbeirat Mitte Vorliegende Anträge/Anfragen keine Dr. Wolfgang Schuster Anlagen 1 Standortuntersuchung (Seite 7 siehe Dateianhang)